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Allgemeines und Grundsätzliches - Antibiotika-Datenbank
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Bei einigen Arzneimitteln (zusammengesetzte Präparate - vormals
Einheit * , intramammäre Tierarzneimittel
(Euterinjektoren) und Sprays) ist die Angabe der alternativen
Einheit "Stück" möglich. Bei den betroffenen Präparaten steht jetzt
in der Packungsbeschreibung (TAMA_PBE) – „alternative Einheit
Stück“. Details siehe unten.Weiterhin wurde die Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe korrigiert. |
Stand 02.02.2023:
Direkter CSV-Download der Liste der Arzneimittel und Packungen zur Antibiotika/Tierarzneimittelmeldung, siehe unten |
Stand 01.02.2023:
Informationen zu "Geschäftsvorfälle / Welche Mengen sind wie zu melden ..." siehe unten |
Stand 16.01.2023:
Das Feld TAMX_KORR sollte nicht mehr verwendet werden. Es hat keine Funktion mehr. |
Stand 09.01.2023:
Spezielle technische Informationen zur Massenmeldung von Arzneimittel-Verwendungen in eigenem Dokument |
Stand 21.12.2022:
Art der Verwendung - ab 2023 keine Pflichtangabe (nur noch optional), Details siehe unten |
Stand 19.12.2022:
In Diskussion: Optionale Eingabemöglichkeit von Wirkungstagen für besondere Situationen - siehe unten | |||||
Neue Liste der Arzneimittel inklusive der Packungsinformationen
jetzt im "alten" Meldeprogramm HIT V.1 zur Anzeige und zum Download
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Stand 06.12.2022:
Die Neuerungen
des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sollen voraussichtlich ab dem 01.01.2023 wirksam werden.
Entsprechend soll die Meldemöglichkeit in HI-Tier zu diesem Termin
bereitstehen.
Änderungen des Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
sind, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist,
nicht komplett auszuschließen.
Die groben Rahmenbedingungen der notwendigen Änderungen in TAM V.2 stehen bereits fest, sodass wir auf diesem Wissenstand mit der technischer Entwicklung von TAM V.2 begonnen haben. Entsprechende Vorschläge bezüglich der relevanten Änderungen der Datenstrukturen und Meldetatbeständen werden auf dieser Informationsseite veröffentlicht.
Da auch die Hersteller von Managementsoftware für Tierarztpraxen die Meldemöglichkeit
im Rahmen der TAM V.2 zeitnah ab Beginn 2023
bereitstellen müssen, können diese bereits beginnen, mit den auf dieser
Seite vorgestellten neuen Schnittstellen die Umstellung ihrer Systeme zu
planen bzw. testweise schon zu programmieren.
Technische Änderungen sind
aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens vorbehalten und können von uns nicht ausgeschlossen werden.
Auch ist die Umsetzung abhängig von den - noch nicht abschließend
vorliegenden - Auslegungen und Vorgaben der zuständigen
Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Aktuell gehen wir davon aus, dass es keine grundlegenden strukturellen Änderungen mehr geben wird und die vorab geleistete Arbeit, falls nötig, mit geringem Änderungsaufwand angepasst werden kann.
Diese Informationsseite ist noch im Aufbau. Da nicht nur uns als technischer Dienstleister der Länder, sondern auch den Softwareherstellern im TAM-Bereich wenig Zeit zur Umsetzung der notwendigen Änderungen der TAM-Datenbank zur Verfügung steht, stellen wir diese Informationsseite bereit. | |||||||||
Da bereits zahlreiche Managementsysteme für Tierarztpraxen zur Übermittlung der Antibiotikameldungen der Version 1 (seit 2014) an HI-Tier existieren, ist es unser Ziel die neuen Meldeerfordernisse durch möglichst geringe Erweiterungen der bestehenden Strukturen umzusetzen. | |||||||||
Wir gehen davon aus, dass Softwarehersteller, die nun
Datenübermittlung für die neue Version 2 implementieren wollen mit
den Grundlagen der Kommunikation mit HIT vertraut sind - wenn nicht
lesen Sie zunächst:
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Wir gehen ebenfalls davon aus, dass die technischen und
fachlichen Grundlagen der Datenübermittlung der bisherigen Version 1
bekannt sind - wenn nicht:
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Falls dann immer noch Teile dieser Dokumentation völlig unverständlich sind, senden Sie uns eine Mail mit konkreten Fragen an die technische Projektleitung unter Helmut.Hartmann@HI-Tier.de |
Die folgernden Hinweise sind rein technischer Natur. Es wird keine Gewähr für fachliche und juristische Korrektheit übernommen. Bitte wenden Sie sich bei fachlichen und juristischen Fragen an die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes. | |
Das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten ist ausschließlich technischer Betreiber der Datenbank einschließlich der ab 2023 neuen Schnittstelle "TAM V.2". |
hier BVL | |
Länder / TAM Regionalstellen ... | |
Weiterhin technische Informationen aus der alten V.1 -> siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1, Stand 25.07.2014 |
Nach der 16. AMG-Novelle waren in Deutschland Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner, Puten für Bestände, die die nach der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) festgelegte Bestandsuntergrenzen überschreiten) seit Juli 2014 verpflichtet, Folgendes an die zentrale Datenbank HI–Tier zu melden:
seit dem 01.04.2014 die Nutzungsart (nach AMG § 58a Absatz 1 und 2) und | |
seit dem 01.07.2014 Bestand, Bestandversänderungen (nach AMG § 58b (1) 5) und Verwendung von "Antibiotika"-Arzneimitteln (nach AMG/TAMG § 58b (1) 1.-4.) | |
seit dem 28.01.2022 Übergang in das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) |
Mit den Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes, welche im Januar 2023 in Kraft treten, gibt es nun zwei Adressaten: Den Tierhalter und den Tierarzt
Tierhalter von Nutztieren der Tierarten (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) unterliegen mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere)weiterhin der Mitteilungspflicht nach dem "Antibiotika-Minimierungskonzept"(ABM), ), wenn sie die zugehörigen festgelegen Bestandsgrenzen überschreiten. Tierhalter (bzw. benannte Dritte) melden ab 2023 nur noch die Nutzungsart, den Anfangsbestand und die Bestandversänderungen, aber nicht mehr die Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen. Diese Meldung geht im Rahmen der Änderung des TAMG an die Tierärzteschaft über | |
Tierärzte müssen im Rahmen der "Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung"(ABV) die Mengen antibiotischer Wirkstoffe, die in Form von Arzneimitteln für die o.g. Tierartzen (bzw. Nutzungsarten) verschrieben, abgegeben oder angewendet werden, erfassen und übermitteln |
Daraus werden sich voraussichtlich folgende Meldepflichten ergeben:
Für Tierhalter die der Antibiotika-Minimierung unterliegen müssen
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Tierärzte, die Antibiotika an Tierhalter der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute abgeben, verschreiben oder anwenden, müssen
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Weiterhin fachlich und rechtlich zuständig sind die Veterinärverwaltungen der Länder
bzw. der Kreise und der ggf. für die Durchführung der Aufgaben und der
Mitteilungen zusätzlich
eingerichteten Regionalstellen, Adressen siehe
www.hi-tier.de/rs-adress.html.
Allgemeine Hinweise und Antworten auf häufige Fragen (FAQ) finden Sie hier bei "Info Tierarzneimittel (TAM) - Datenbank".
Zur Mitteilung stehen verschiedene Meldewege offen
Online über Web-Formulare im unserem Meldeprogramm unter www.hi-tier.de | |
Per Software-Schnittstelle an unsere zentrale Datenbank HI-Tier. | |
Nach aktuellem Stand: Nicht mehr schriftlich direkt bei der zuständigen Veterinärbehörde |
Im TAMG ist festgelegt, dass der Halter und auch der Tierarzt zur Erfüllung seiner Mitteilungspflichten Dritte beauftragen kann (Benennung eines Dritten für Mitteilungen gem. §54 TAMG). Die Beauftragung ("Tierhalter-Erklärung") muss er unter Nennung des Dritten gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.
Der Anzeigepflicht kommt er nach, wenn er die Tierhalter-Erklärung über ein elektronisches Meldeformular (im TAM-HIT-Meldeprogramm) erfasst.
ACHTUNG: Die in HI-Tier bekannten Mechanismen der HIT-Melde- bzw. Abfragevollmachten oder Hoftierarztvollmachten finden im Bereich der "Antibiotika"-Mitteilungen keine Anwendung.
Bei der Erstellung der Software ist zunächst die Grundentscheidung zu treffen wer Zielgruppe ist, d.h. aus wessen Sicht Mitteilungen abgesetzt werden sollen. Ablauf, Voraussetzung und Vorgehensweise sind geringfügig aber entscheidend unterschiedlich. Im Folgenden werden grundsätzliche Szenarien unterschieden:
Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / Programmschnittstelle
Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / HIT-Testsystem und Testzugang
Allgemeine Hinweise zum Testsystem | |
Testkennungen speziell für TAM-Belange | |
Wichtige Hilfestellung bei der Nutzung des HIT-Protokolls und der Auswahl der richtigen Funktionen und Meldungen |
Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / use cases - Nutzungsart
Hinweise / Änderungen:bezüglich der Liste der Nutzungsarten - siehe TAMH_FORM und TAMB_FORM (im Test verfügbar) | |||||
inhaltlichen Neudefinitionen einzelner Nutzungsarten | |||||
Bestandsuntergrenzen | |||||
und daraus folgend
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Nutzungsart | Bestandsuntergrenze |
zugegangene Rinder < 12 Monate | 25 |
Milchkühe | 25 |
Zuchtschweine | 85 |
Saugferkel | von 85 Sauen |
(Absatz) Ferkel < 30 kg | 250 |
Mastschweine > 30 kg | 250 |
Masthühner | 10.000 |
Legehennen | 4.000 |
Junghennen | 1.000 |
Mastputen | 1.000 |
Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / use cases - Erklärung
Hinweise / Änderungen:bereits eingetragene Erklärungen von Haltern für Dritte mit dem
Inhalt
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auch Tierärzte können ab 2023 Erklärungen für Dritte verwenden
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Da durch die geänderte Rechtslage ein Halter keinen direkten
Einfluss darauf hat, welcher Tierarzt welche Daten für seinen Betrieb
meldet, dies aber für seine betriebliche Therapiehäufigkeit
maßgeblich ist, hat er automatisch ein Leserecht in der Datenbank bzw. ein Abrufmöglichkeit im HIT-Meldeprogramm auf
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Ein Möglichkeit für Tierhalter, die Antibiotikameldungen von Tierärzten oder Dritten, die sich auf seine Betriebsnummer beziehen direkt zu ändern, wird nicht bereitgestellt. | |||||||
Falls keine Klärung bzw. Korrektur im Dialog erreicht werden kann und sich Konsequenzen für den Tierhalter ergeben könnten, sollte Kontakt mit der zuständigen Behörde aufgenommen werden. | |||||||
Der Betreiber der zentralen Datenbank HI-Tier kann und darf keine Datenänderungen / Korrekturen vornehmen und ist im Streitfall nicht der zuständige Adressat. |
Die Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen ist für jede mitteilungspflichtige Nutzungsart und jede Anwendung im Kalenderhalbjahr einzeln zu melden. Spätester Termin für die Abgabe dieser Meldung ist 14 Tage nach Ende des Kalenderhalbjahres.
Die Datenstruktur beinhaltet aus historischen Gründen weiterhin Elemente für freiwillige elektronischen Speicherung von Anwendungs- und Abgabebelegen (AuA) und Bestandsbuchdaten (BB), die über die Mitteilungspflicht nach AMG/TAMG hinausgehen. Auf diese Daten hat die Überwachungsbehörde keinen Zugriff. Dieses Feature wird nicht weiterentwickelt.
Da die Inhalte der verschiedenen Datenelemente einigen besonderen, technischen Anforderungen genügen müssen, werden die Felder aus technischer Warte näher erläutert. Die fachliche und inhaltliche Beschreibung entnehmen Sie bitte hier der Hilfe im Online-Meldeprogramm.
Halter (BNR15_HA) | |||||||||||||||
Datum der Anwendung oder Abgabe - unspezifisch, Details siehe unten bei "technisch erforderlich" | |||||||||||||||
Nutzungsart, analog zu Bestand nicht differenziert (TAMB_FORM) | |||||||||||||||
Anzahl Tiere (TAMX_TIANZ) | |||||||||||||||
Name des verwendeten Arzneimittels, Details siehe unten | |||||||||||||||
Anwendungs-, Verschreibungs- oder Abgabemenge (TAMX_AWMEN) - seit 01.01.2023 muss laut Gesetz nur noch eine Mengenangabe mitgeteilt werden - Detail was wie zu melden siehe unten bei Geschäftsvorfälle. | |||||||||||||||
zugehörige Maßeinheit (TAMX_AW_ME) | |||||||||||||||
Dauer der Anwendung ("Behandlungstage") (TAMX_BEHAT) | |||||||||||||||
Wirkungstage (TAMX_WIRKT)
-
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Verantwortlicher Tierarzt (BNR15_TA)
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Eingangsnummer des Arzneimittels (TAMA_ENR) - laut BVL-Katalog abrufbar
in Liste der Arzneimittel (TAM_ARZN), Details siehe unten.
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Packungs-ID (TAMA_PID) zur eindeutigen Identifikation der Packung
bezüglich Art, Größe/Umfang, gemäß BVL-Katalog abrufbar in Liste der
Arzneimittel-Packungen (TAM_ARZNP)
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Betriebsnummer des Urhebers der Daten (BNR15)
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Datum der Anwendung, Abgabe, Verschreibung (TAMX_AWDAT), falls eine Abgabe mit Datum der Abgabe (TAMX_ABDAT) gemeldet wird, wird ggf. das Anwendungsdatum mit Abgabedatum gefüllt | |||||||||||||||
Zulassungsnummer des verwendeten Arzneimittels (TAMA_ZNR) oder
eindeutiger Arzneimittelname (TAMA_NAME). Falls nur eines von beiden
geliefert wird das andere vom System gefüllt. Bei Änderungen des Namens zu
einer Zulassungsnummer kann es ggf. zu Unschärfen kommen. GEÄNDERT ab 2023: Die Liste der Arzneimittel (TAM_ARZN) kann und darf per Programm oder online abgerufen werden -> siehe später online (TODO) | |||||||||||||||
Art der Verwendung: Abgabe, Anwendung oder Verschreibung bzw. keine Angabe (neue Codes ab 2023, außerdem nicht mehr Pflicht - wenn nicht geliefert wird Default 0 für 'keine Angabe' übernommen) (TAMX_ABAW) | |||||||||||||||
der fachliche "Primärschlüssel" (PK) setzt sich zusammen aus
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Eine laufende Nummer wird benötigt um den Schlüssel des
Datensatzes (PK) eindeutig zu machen - eine Unterscheidung ist insbesondere nötig bei mehreren Verwendungen bei derselben Nutzungsart, des selben Arzneimittels, am selben Datum im Halbjahr, beim gleicher Halter- und Urheberbetriebsnummer.
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Systemschlüssel oder Globally Unique Identifier (GUID) - zur Vereinfachung der Identifikation eines Datensatzes und zur Vermeidung von Problemen mit der laufenden Nummer, siehe oben GUID |
Kalenderhalbjahr, wird aus Verschreibungs-, Anwendungs- oder Abgabedatum ermittelt, kann aber zur Qualitätssicherung mitgeliefert werden (TAM_PERIOD) | |
UPD-Package-ID (TAMA_UPD), offiziell "Union Product Database Package Identifier" - von der europäischen Arzneimittelbehörde EMA gepflegter, EU-weit eindeutiger Identifikator für eine Arzneimittelpackung | |
Arzneimittelmeldung für die Behörde zugänglich (TAMX_ABDB). GEÄNDERT ab 2023: nur noch leer oder Wert 1 erlaubt | |
Kennzeichen ob Daten bei Meldung für AMG/TAMG beabsichtigt sind (TAMX_AMG). GEÄNDERT ab 2023: nur noch leer oder Wert 1 erlaubt |
Abgabemenge (TAMX_ABMEN) - seit 01.01.2023 laut Gesetz nicht mehr vorgesehen, kann aber in der Schnittstelle weiterhin bedient werden - Detail was wie zu melden siehe unten bei Geschäftsvorfälle. | |
zugehörige Maßeinheit (TAMX_AB_ME) |
Kennzeichen für Korrekturbeleg (TAMX_KORR), in der Regel 0 "Originaldatensatz,
es existiert kein Korrekturdatensatz" -
Das Feld sollte nicht mehr verwendet
werden. Es hat keine Funktion mehr.
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Belegart (TAMX_BEART), wenn leer wird vom System Default 4:"AMG-Meldung" ergänzt | |||||
Tierart als freie Eingabe, insbesondere für sonstige Tiere die nicht der AMG-Meldepflicht unterliegen für freiwillige (TAMX_TIART), mandatory mit Default LEER | |||||
Identität (TAMX_IDENT), freiwillige Angabe für Bestandsbuch, zwar mandatory (MAN), wird ggf. automatisch vom System auf Default LEER gesetzt | |||||
Standort (TAMX_STORT), freiwillige Angabe für Bestandsbuch, analog zu Identität | |||||
speziell für AuA-Beleg und BB, bei AMG/TAMG kann das benutzt werden um zu prüfen ob ggf. notwendige Versicherungen des Halter vorliegen, dass er bei Abgabemeldungen nicht von den Anweisungen des Tierarztes abgewichen ist | |||||
Dosierung des Arzneimittels pro Tier und Tag (TAMX_DOSIS) und zugehörige Maßeinheit (TAMX_DO_ME), kann alternativ zu Anwendungsmenge gegeben werden | |||||
Abgabemenge (TAMX_ABMEN) und zugehörige Maßeinheit (TAMX_AB_ME), speziell für AuA-Beleg und BB | |||||
... - die weiteren Felder sind für AuA-Beleg und BB. Es existieren dazu momentan keine speziellen Ausfüllvorschriften in der Datenbank |
Weitere Erläuterungen dazu finden Sie auf der Hilfeseiten zu Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen im Onlineprogramm.
*1:XS:LOGON/BNR15;PIN;MELD_WG;TIMEOUT:276091280300185;Aaaa$900000;3;1200 *2:XS:TAM_XABAW/BNR15;BNR15_HA;TAMX_AWDAT;TAMX_ABAW;TAMA_ZNR;TAMA_ENR;TAMA_PID;TAMB_FORM;TAMX_LFNR;TAMX_TIANZ;TAMX_AWMEN;TAMX_BEHAT:276091280300185;276091280300081;02.01.2023;2;ZNR-091280300001;;1;11;1;10;123;3 *3:XS:TAM_XABAW/BNR15;BNR15_HA;TAMX_AWDAT;TAMX_ABAW;TAMA_ZNR;TAMA_ENR;TAMA_PID;TAMB_FORM;TAMX_LFNR;TAMX_TIANZ;TAMX_AWMEN;TAMX_BEHAT:09 128 030 0185;09 128 030 0081;02.01.2023;2;ZNR-091280300001;;1;11;2;10;123;3
analog HIT-Protokoll ...
Hinweis: Dies ist der aktuelle Arbeitsstand. Die finale Abnahme des Vorgehensmodells durch das zuständige Bund-Länder-Gremium steht leider noch aus.
Seit 01.01.2023 muss laut Gesetz nur noch eine Mengenangabe mitgeteilt werden. Vorgesehen ist dafür das Feld 'Anwendungsmenge, ersatzweise Abgabemenge' (TAMX_AWMEN) + zugehörige Maßeinheit (TAMX_AW_ME).
Dieses Feld kann damit die Menge einer Abgabe, Anwendung oder Verschreibung enthalten.
Es gilt - vom TA zu melden ist gemäß § 56 Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung: '4. die insgesamt verschriebene, angewendete oder abgegebene Menge der Arzneimittel…'
Dies bedeutet grundsätzlich für die Meldung:
Für das Feld bzw. die Angabe zur "Gesamtmenge": es wird gemeldet wieviel der TA angewendet oder abgegeben oder verschrieben hat | |
Teilmengenabgaben sind über die Angabe der Menge darzustellen, mittels "Packungs-ID" Angabe der Packung aus welcher die Teilmenge entnommen wurde | |
Restmengenverschreibungen sind darzustellen durch die Gesamtmenge "0" sowie die Anzahl der behandelten Tiere und Angabe des bereits vormals verschriebenen oder abgegebenen Präparates und dessen Packungs-ID | |
Für das Feld bzw. die Angabe zur "Packungs-ID": Auswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene Menge entnommen wurde. | |
Es können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden. |
Details und Fälle siehe unten bei 'Eingabemodell: k.A. zu Art, eine Menge
(Web-Oberfläche)
Aus Gründen der 'Abwärtskompatibilität' ist es (nach aktuellem Stand) zulässig
gemäß der alten Meldestruktur in getrennten Feldern die Anwendungsmenge (TAMX_AWMEN)
+ Einheit (TAMX_AW_ME) und Abgabemenge (TAMX_ABMEN) + Einheit (TAMX_AB_ME)
zu melden.
Fall | Use-Cases | Modell: k.A. zu Art, eine Menge (Web-Oberfläche oder Schnittstelle) | Anmerkung | Model: AB-AW getrennt (nur Schnittstelle) | ||||||||
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Was (nicht zu melden) | Wer | P.Id | Menge | Anz.Tiere | Was | P.Id | AB-Me. | AW-Me. | Anz.Tiere | |||
1 | TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 50 an) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 50 | *0 | AB | #1 (50 Stk) | 50 | 50 | 50 |
2 | TA gibt 40 der Packung #1 ab (HA wendet 40 an) - Teilmengenabgabe (passend) | Abgabe TM | TA | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | AB | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | 40 | |
3 | TA gibt restliche 10 der Packung #1 ab (HA wendet 10 an) - Teilmengenabgabe (passend) | Abgabe TM | TA | #1 (50 Stk) | 10 | 10 | AB | #1 (50 Stk) | 10 | 10 | 10 | |
4 | TA nimmt 40 aus der Packung #1 und wendet 40 an | Anwendung | TA | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | AW | #1 (50 Stk) | -- | 40 | 40 | |
5 | TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 40 | *1 | AB | #1 (50 Stk) | 50 | 40 | 40 |
es bleibt vor Ort Rest 10 - keine weitere Verwendung) | ||||||||||||
6a | TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 40 | *2 | AB | #1 (50 Stk) | 50 | 40 | 40 |
es bleibt vor Ort Rest 10 - spätere Verwendung s. 6b) | ||||||||||||
6b | TA gibt 0 ab und verschreibt die restlichen 10 (HA wendet 10 an) | Verschreibung RM | TA | #1 (50 Stk) | 0 | 10 | *2 | VE | #1 (50 Stk) | 0 | 10 | 10 |
- Restmengenverschreibung | (neue Behandlung) | |||||||||||
7 | TA nimmt 50 von #1 wendet davon 10 selbst an (gibt Rest 40 | Anwendung | TA | #1 (50 Stk) | 10 | 10 | *3 | AW | #1 (50 Stk) | 0 | 10 | 10 |
dem Halter); Halter wendet Rest an | Abgabe *5 | TA | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | *3 | AB | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | 40 | |
8a | TA gibt 150 als 3 x #1 ab (mehrere gleiche Packungen) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 150 | 150 | *4 | AB | #1 (50 Stk) | 150 | 150 | 150 |
8b | TA gibt 150 als 1 x #1 + 1 x #2 ab (mehrere, verschiedene Packungen) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 50 | *4 | AB | #1 (50 Stk) | 50 | 50 | 50 |
TA | #2 (100 Stk) | 100 | 100 | *4 | AB | #2 (100 Stk) | 100 | 100 | 100 |
Anmerkungen:
*0 | Annahme: Stück pro Tier |
*1 | die tatsächlich angewendeten Mengen werden nicht sichtbar (immer wenn Meldung Abgabemenge und abgegebene Packung > benötigte Anwendungsmenge) |
*2 | da Fall 6a und b in zeitlicher Abfolge zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander |
*3 | da die zwei Schritte in Fall 7 direkt zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander (vergleichbar zu *2) |
*4 | die angegebenen Packungen ergeben bei unterschiedlicher Stückelung die gleiche Summe |
*5 | Hier Abgabe, nicht Verschreibung. In 6b ist anders als hier die Abgabe in 6a dokumentiert |
Stand 02.05.2023
Name | Inhalt | Link zu CSV-Download | Data-Dictionary |
---|---|---|---|
TAM_ARZNX | Arzneimittel ohne Packungsinformation | Dateibereich/TAM_ARZN.CSV | TAM_ARZN |
TAM_ARZNP | Arzneimittel-Packungsinformation | Dateibereich/TAM_ARZNP.CSV | TAM_ARZNP |
TAM_ARZNX | Arzneimittel mit Packungsinformation (als View) | Dateibereich/TAM_ARZNX.CSV | TAM_ARZNX |
Hinweise zur Aktualität und zum Copyright:
Die aktuell zur Verfügung stehende Liste ist eine vorläufige Version und wird nur zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt. | |
Bezüglich der Kategorisierung der Präparate für die Ermittlung der Wirkungstage und anderer Parametern, wie der Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe oder der Zuweisung von Wichtungsfaktoren finden noch Bearbeitungen durch die zuständigen Stellen der Länder statt. Die Parameter werden, wenn final abgestimmt und technisch verfügbar, auch für bereits vorliegende Mitteilungen angewendet. | |
Diese Arzneimitteliste steht zum Download und zur freien Verwendung im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Verfügung. | |
Sie wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt und hier publiziert. | |
Sie unterliegt nicht mehr den Copyright-Bestimmungen des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). |
Änderung an der Arzneimittelliste zum Mai 2023: bei folgenden Arzneimitteln
zusammengesetzte Präparate - vormals Einheit * , | |
intramammäre Tierarzneimittel (Euterinjektoren) und | |
Sprays |
ist nun die Angabe der alternativen Einheit "Stück" möglich. Bei
den betroffenen Präparaten steht in der Packungsbeschreibung (TAMA_PBE)
zusätzlich „alternative Einheit Stück“.
Damit kann die Einheit "Stk" alterntiv zur ebenfalls für das Präparat genannten
Einheit ohne Nachfrage verwendet werden.
Wichtig: die Angabe Stück bezieht sich auf das kleinste innere Behältnis
(siehe auch Ausführungen des BVL hierzu unter
bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung):
Bei Tierarzneimitteln
in Tablettenform bezieht sich 1 Stück auf eine Tablette | |
zur intramammären Anwendung bezieht sich 1 Stück auf einen Euterinjektor | |
die zusammengesetzt sind, bezieht sich 1 Stück auf eine (Durchstech-)Flasche |