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Allgemeines und Grundsätzliches - Antibiotika-Datenbank (TAM) in HI-Tier - Version 2 (V.2) ab 01.01.2023

Historie

Stand 02.05.2023: 

bulletBei einigen Arzneimitteln (zusammengesetzte Präparate - vormals Einheit *, intramammäre Tierarzneimittel (Euterinjektoren) und Sprays)  ist die Angabe der alternativen Einheit "Stück" möglich. Bei den betroffenen Präparaten steht jetzt in der Packungsbeschreibung (TAMA_PBE) – „alternative Einheit Stück“. Details siehe unten.
Weiterhin wurde die Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe korrigiert.

Stand 02.02.2023: 

bulletDirekter CSV-Download der Liste der Arzneimittel und Packungen zur Antibiotika/Tierarzneimittelmeldung, siehe unten

Stand 01.02.2023: 

bulletInformationen zu "Geschäftsvorfälle / Welche Mengen sind wie zu melden ..." siehe unten

Stand 16.01.2023: 

bulletDas Feld TAMX_KORR sollte nicht mehr verwendet werden. Es hat keine Funktion mehr.

Stand 09.01.2023: 

bulletSpezielle technische Informationen zur Massenmeldung von Arzneimittel-Verwendungen in eigenem Dokument

Stand 21.12.2022: 

bulletArt der Verwendung - ab 2023 keine Pflichtangabe (nur noch optional), Details siehe unten

Stand 19.12.2022: 

bulletIn Diskussion: Optionale Eingabemöglichkeit von Wirkungstagen für besondere Situationen - siehe unten
bulletNeue Liste der Arzneimittel inklusive der Packungsinformationen jetzt im "alten" Meldeprogramm HIT V.1 zur Anzeige und zum Download
bulletIn Produktion unter https://www.hi-tier.de/HitCom/tam_meldungarzn.asp?TAM_GRP=2  - gültige Zugangsdaten mit Betriebsnummer und PIN sind dazu erforderlich
bulletAlternativ im Testsystem unter https://www.hi-tier.de/HitTest/tam_meldungarzn.asp?TAM_GRP=2  - mit Zugangsdaten BNR "09 000 000 0084" und PIN "Aaaa$900084". Aber Achtung: Im Test gibt es ca. 10 "Test-Arzneimittel" erkennbar an Zulassungsnummer "ZNR-09xxx."

Stand 06.12.2022: 

Die Neuerungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sollen voraussichtlich ab dem 01.01.2023 wirksam werden. Entsprechend soll die Meldemöglichkeit in HI-Tier zu diesem Termin bereitstehen.
Änderungen des Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes sind, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, nicht komplett auszuschließen.

Die groben Rahmenbedingungen der notwendigen Änderungen in TAM V.2 stehen bereits fest, sodass wir auf diesem Wissenstand mit der technischer Entwicklung von TAM V.2 begonnen haben. Entsprechende Vorschläge bezüglich der relevanten Änderungen der Datenstrukturen und Meldetatbeständen werden auf dieser Informationsseite veröffentlicht.

Da auch die Hersteller von Managementsoftware für Tierarztpraxen die Meldemöglichkeit im Rahmen der TAM V.2 zeitnah ab Beginn 2023 bereitstellen müssen, können diese bereits beginnen, mit den auf dieser Seite vorgestellten neuen Schnittstellen die Umstellung ihrer Systeme zu planen bzw. testweise schon zu programmieren.
Technische Änderungen sind aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens vorbehalten und können von uns nicht ausgeschlossen werden. Auch ist die Umsetzung abhängig von den - noch nicht abschließend vorliegenden - Auslegungen und Vorgaben der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Aktuell gehen wir davon aus, dass es keine grundlegenden strukturellen Änderungen mehr geben wird und die vorab geleistete Arbeit, falls nötig, mit geringem Änderungsaufwand angepasst werden kann.

Vorwort

bulletDiese Informationsseite ist noch im Aufbau. Da nicht nur uns als technischer Dienstleister der Länder, sondern auch den Softwareherstellern im TAM-Bereich wenig Zeit zur Umsetzung der notwendigen Änderungen der TAM-Datenbank zur Verfügung steht, stellen wir diese Informationsseite bereit.
bulletDa bereits zahlreiche Managementsysteme für Tierarztpraxen zur Übermittlung der Antibiotikameldungen der Version 1 (seit 2014) an HI-Tier existieren, ist es unser Ziel die neuen Meldeerfordernisse durch möglichst geringe Erweiterungen der bestehenden Strukturen umzusetzen.
bulletWir gehen davon aus, dass Softwarehersteller, die nun Datenübermittlung für die neue Version 2 implementieren wollen mit den Grundlagen der Kommunikation mit HIT vertraut sind - wenn nicht lesen Sie zunächst:
bulletHäufig gestellte Fragen und die wichtigsten Antworten finden Sie unter Software-FAQ.
bulletÜbersichts-Video unter Einführung Entwicklung
bulletWenn man das HIT-Protokoll selbst implementieren will, gibt es diese Anleitung.
bulletIm HIT-Protokoll-Verschlüsselung implementieren siehe Verschlüsselung im HIT-Protokoll
bulletWir gehen ebenfalls davon aus, dass die technischen und fachlichen Grundlagen der Datenübermittlung der bisherigen Version 1 bekannt sind - wenn nicht:
bulletlesen Sie die alte "Dokumentation" Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1, Stand 25.07.2014
bulletund/oder nutzen Sie das Testsystem des Online-Meldeprogramms unter www.hi-tier.de/HitTest um die Funktionalität zu erkunden
bulletFalls dann immer noch Teile dieser Dokumentation völlig unverständlich sind, senden Sie uns eine Mail mit konkreten Fragen an die technische Projektleitung unter Helmut.Hartmann@HI-Tier.de

Rechtliche und organisatorische Grundlagen

bulletDie folgernden Hinweise sind rein technischer Natur. Es wird keine Gewähr für fachliche und juristische Korrektheit übernommen. Bitte wenden Sie sich bei fachlichen und juristischen Fragen an die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes.
bulletDas bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten ist ausschließlich technischer Betreiber der Datenbank einschließlich der ab 2023 neuen Schnittstelle "TAM V.2".

Informationsquellen

bullethier BVL
bulletLänder / TAM Regionalstellen ...
bulletWeiterhin technische Informationen aus der alten V.1 -> siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1, Stand 25.07.2014

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Mitteilungspflichten

Rechtliche und organisatorische Grundlagen, FAQ

Nach der 16. AMG-Novelle waren in Deutschland Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner, Puten für Bestände, die die nach der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) festgelegte Bestandsuntergrenzen überschreiten) seit Juli 2014 verpflichtet, Folgendes an die zentrale Datenbank HI–Tier zu melden:

bulletseit dem 01.04.2014 die Nutzungsart (nach AMG § 58a Absatz 1 und 2) und
bulletseit dem 01.07.2014 Bestand, Bestandversänderungen (nach AMG § 58b (1) 5) und Verwendung von "Antibiotika"-Arzneimitteln (nach AMG/TAMG § 58b (1) 1.-4.)
bulletseit dem 28.01.2022 Übergang in das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Mit den Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes, welche im Januar 2023 in Kraft treten, gibt es nun zwei Adressaten: Den Tierhalter und den Tierarzt

bulletTierhalter von Nutztieren der Tierarten (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) unterliegen mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere)weiterhin der Mitteilungspflicht nach dem "Antibiotika-Minimierungskonzept"(ABM), ), wenn sie die zugehörigen festgelegen Bestandsgrenzen überschreiten. Tierhalter (bzw. benannte Dritte) melden ab 2023 nur noch die Nutzungsart, den Anfangsbestand und die Bestandversänderungen, aber nicht mehr die Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen. Diese Meldung geht im Rahmen der Änderung des TAMG an die Tierärzteschaft über
bulletTierärzte müssen im Rahmen der "Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung"(ABV) die Mengen antibiotischer Wirkstoffe, die in Form von Arzneimitteln für die o.g. Tierartzen (bzw. Nutzungsarten) verschrieben, abgegeben oder angewendet werden, erfassen und übermitteln

Daraus werden sich voraussichtlich folgende Meldepflichten ergeben:

bulletFür Tierhalter die der Antibiotika-Minimierung unterliegen müssen
bulletab dem 01.01.2023 die neuen Nutzungsarten (nach TAMG) der Tierarten Rinder, Schweine, Hühner und Puten, die die neu festgelegte Bestandsuntergrenzen überschreiten melden
bulletweiterhin ab dem 01.01.2023 Anfangsbestand, Bestandversänderungen (nach TAMG § 55) bei Verwendung von „Antibiotika“ im Halbjahr melden oder
bei "Nicht-Verwendung" von "Antibiotika"-Arzneimitteln eine verpflichtende Null-Meldung (nach TAMG § 55 (3)) absetzen.
bulletTierärzte, die Antibiotika an Tierhalter der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute abgeben, verschreiben oder anwenden, müssen
bulletdie Abgabe, die Verschreibung oder Anwendung von "Antibiotika"-Arzneimitteln (nach TAMG § 56) mit allen Angaben nach § 56 Abs. 1 Nr. 1-8 mitteilen

Weiterhin fachlich und rechtlich zuständig sind die Veterinärverwaltungen der Länder bzw. der Kreise und der ggf. für die Durchführung der Aufgaben und der Mitteilungen zusätzlich eingerichteten Regionalstellen, Adressen siehe www.hi-tier.de/rs-adress.html

Allgemeine Hinweise und Antworten auf häufige Fragen (FAQ) finden Sie hier bei "Info Tierarzneimittel (TAM) - Datenbank".

Pflichtmeldungen nach AMG/TAMG und optionale Erweiterungen

  1. Im Rahmen der Mitteilungspflicht nach AMG/TAMG sind bestimmte Pflichtmitteilungen und dabei erforderliche Dateninhalte definiert, Details siehe unten.
  2. Weiterhin können "nicht mitteilungspflichtige Nutzungsarten" freiwillig gemeldet werden - z.B. wenn die Bestandsuntergrenze nicht überschritten ist.
  3. Aktuell nicht relevant und nicht weiter entwickelt werden die in 2014 definierte Erweiterungen für eine über das AMG/TAMG hinausgehende, optionale, elektronischen Speicherung von Anwendungs- und Abgabebelegen (AuA) und Bestandsbuchdaten (BB).
    Die Möglichkeiten bleiben aus historischen Gründen in den Datenstrukturen erhalten, um welche Datenelemente es sich handelt, siehe im Detail unten.

Meldewege

Zur Mitteilung stehen verschiedene Meldewege offen

bulletOnline über Web-Formulare im unserem Meldeprogramm unter www.hi-tier.de
bulletPer Software-Schnittstelle an unsere zentrale Datenbank HI-Tier.
bulletNach aktuellem Stand: Nicht mehr schriftlich direkt bei der zuständigen Veterinärbehörde

Benennung Dritter durch Erklärung, Vollmachten

Im TAMG ist festgelegt, dass der Halter und auch der Tierarzt zur Erfüllung seiner Mitteilungspflichten Dritte beauftragen kann (Benennung eines Dritten für Mitteilungen gem. §54 TAMG). Die Beauftragung ("Tierhalter-Erklärung") muss er unter Nennung des Dritten gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.

Der Anzeigepflicht kommt er nach, wenn er die Tierhalter-Erklärung über ein elektronisches Meldeformular (im TAM-HIT-Meldeprogramm) erfasst.

ACHTUNG: Die in HI-Tier bekannten Mechanismen der HIT-Melde- bzw. Abfragevollmachten oder Hoftierarztvollmachten finden im Bereich der "Antibiotika"-Mitteilungen keine Anwendung.

Bei der Erstellung der Software ist zunächst die Grundentscheidung zu treffen wer Zielgruppe ist, d.h. aus wessen Sicht Mitteilungen abgesetzt werden sollen. Ablauf, Voraussetzung und Vorgehensweise sind geringfügig aber entscheidend unterschiedlich. Im Folgenden werden grundsätzliche Szenarien unterschieden:

  1. Für Tierhalter die derABM unterliegen
    1. Tierhalter meldet für sich selbst
    2. Dritter meldet für Tierhalter

     

  2. Für Tierärzte, die Antibiotika verschreiben, anwenden oder abgeben
    1. Tierarzt meldet für sich selbst
    2. Dritter meldet für Tierarzt

     

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Melden an HI-Tier per Programmschnittstelle

Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / Programmschnittstelle

bulletHIT-Architektur - Grundlagen, Schnittstellen-Techniken und Protokoll
bulletHIT-Data-Dictionary - ein Katalog aller Meldungen, Datenelemente, Kompetenzen und Plausibilitätsprüfungen
bulletFachliche Definition, Hilfe und Beschreibung
bulletHIT-Protokoll - Wichtige Detailaspekte

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HIT-Testsystem und Testzugang

Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / HIT-Testsystem und Testzugang

bulletAllgemeine Hinweise zum Testsystem
bulletTestkennungen speziell für TAM-Belange
bulletWichtige Hilfestellung bei der Nutzung des HIT-Protokolls und der Auswahl der richtigen Funktionen und Meldungen

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Fallbeispiele zu den einzelnen Meldungsarten - "use cases"

Nutzungsart - TAM_HALT...

Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / use cases - Nutzungsart

Hinweise / Änderungen:
bulletbezüglich der Liste der Nutzungsarten - siehe TAMH_FORM und TAMB_FORM (im Test verfügbar)
bulletinhaltlichen Neudefinitionen einzelner Nutzungsarten
bullet Bestandsuntergrenzen
bulletund daraus folgend
bulletwelche Nutzungsarten weiterhin für AMB mitteilungspflichtig sind
bulletund welche nur für ABV der Tierärzte relevant sind
Nutzungsart Bestandsuntergrenze
zugegangene Rinder < 12 Monate 25
Milchkühe 25
Zuchtschweine 85
Saugferkel von 85 Sauen
(Absatz) Ferkel < 30 kg 250
Mastschweine > 30 kg 250
Masthühner 10.000
Legehennen 4.000
Junghennen 1.000
Mastputen 1.000

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Erklärung des Halters bzw. Tierarztes bezüglich Dritter - TAM_ERKL

Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / use cases - Erklärung

Hinweise / Änderungen:
bulletbereits eingetragene Erklärungen von Haltern für Dritte mit dem Inhalt
bulletAnfangsbestands- und Bestandsveränderungen melden und ansehen - bleiben weiter wirksam
bulletArzneimittel-Abgabe/Anwendungen/Verschreibung melden und ansehen - sind nicht mehr wirksam/relevant, weil die abgebenden Tierärzte per Gesetz zur Meldung verpflichtet sind und dafür keine dezidierte Erklärung / Freischaltung durch den Halter benötigen.
bulletda der Halter nach wie vor der Pflicht unterliegt im Falle des "Nicht-Einsatzes" eine Null-Meldung abzugeben ist hier die Erklärung weiterhin wirksam, d.h. beim Vorliegen einer entsprechenden Erklärung kann der ermächtigte Dritte auch ab 2023 Nullmeldungen für den Halter melden
bulletauch Tierärzte können ab 2023 Erklärungen für Dritte verwenden
bulletAnfangsbestand- und Bestandsveränderungen melden und ansehen - kann zwar ausgewählt werden, ist aber nicht relevant und nicht wirksam.
Insbesondere ist nicht möglich, dass ein Tierarzt der selbst eine Erklärung vom Halter erhalten hat für den Bestand zu melden, diese per Erklärung an einen weiteren Dritten "weiterzugeben"
bulletArzneimittel-Abgabe/Anwendungen/Verschreibung melden und ansehen - ist wirksam. Damit kann der Tierarzt seine Mitteilungspflicht durch einen Dritten als Dienstleiter erfüllen lassen.
bulletDa durch die geänderte Rechtslage ein Halter keinen direkten Einfluss darauf hat, welcher Tierarzt welche Daten für seinen Betrieb meldet, dies aber für seine betriebliche Therapiehäufigkeit maßgeblich ist,
hat er automatisch ein Leserecht  in der Datenbank bzw. ein Abrufmöglichkeit im HIT-Meldeprogramm auf
bulletalle von Tierärzten oder von denen beauftragten Dritten gemeldeten Antibiotikameldungen, die sich auf seine Betriebsnummer beziehen
bulletKontaktdaten der Tierärzte bzw. Dritten die für ihn Meldungen eingetragen haben um diese um detaillierter Auskunft bzw. Korrektur zu bitten
bulletEin Möglichkeit für Tierhalter, die Antibiotikameldungen von Tierärzten oder Dritten, die sich auf seine Betriebsnummer beziehen direkt zu ändern, wird nicht bereitgestellt.
bulletFalls keine Klärung bzw. Korrektur im Dialog erreicht werden kann und sich Konsequenzen für den Tierhalter ergeben könnten, sollte Kontakt mit der zuständigen Behörde aufgenommen werden.
bulletDer Betreiber der zentralen Datenbank HI-Tier kann und darf keine Datenänderungen / Korrekturen vornehmen  und ist im Streitfall nicht der zuständige Adressat.

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Arzneimittel Verschreibung, Abgabe und Anwendung - TAM_XABAW

Erläuterungen, Voraussetzungen, Hintergründe

Die Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen ist für jede mitteilungspflichtige Nutzungsart und jede Anwendung im Kalenderhalbjahr einzeln zu melden. Spätester Termin für die Abgabe dieser Meldung ist 14 Tage nach Ende des Kalenderhalbjahres.

Die Datenstruktur beinhaltet aus historischen Gründen weiterhin Elemente für freiwillige elektronischen Speicherung von Anwendungs- und Abgabebelegen (AuA) und Bestandsbuchdaten (BB), die über die Mitteilungspflicht nach AMG/TAMG hinausgehen. Auf diese Daten hat die Überwachungsbehörde keinen Zugriff. Dieses Feature wird nicht weiterentwickelt.

Da die Inhalte der verschiedenen Datenelemente einigen besonderen, technischen Anforderungen genügen müssen, werden die Felder aus technischer Warte näher erläutert. Die fachliche und inhaltliche Beschreibung entnehmen Sie bitte hier der Hilfe im Online-Meldeprogramm.

Pflichtangaben nach AMG-Mitteilungspflicht

bulletHalter (BNR15_HA)
bulletDatum der Anwendung oder Abgabe - unspezifisch, Details siehe unten bei "technisch erforderlich"
bulletNutzungsart, analog zu Bestand nicht differenziert (TAMB_FORM)
bulletAnzahl Tiere (TAMX_TIANZ)
bulletName des verwendeten Arzneimittels, Details siehe unten
bulletAnwendungs-, Verschreibungs- oder Abgabemenge (TAMX_AWMEN) - seit 01.01.2023 muss laut Gesetz nur noch eine Mengenangabe mitgeteilt werden - Detail was wie zu melden siehe unten bei Geschäftsvorfälle.
bulletzugehörige Maßeinheit (TAMX_AW_ME)
bulletDauer der Anwendung ("Behandlungstage") (TAMX_BEHAT)
bulletWirkungstage (TAMX_WIRKT) -
bulletStand 06.12.2022: GEÄNDERT ab 2023: dürfen nicht mehr geliefert werden.
Die Wert werden vom System aus den Behandlungstagen und dem Arzneimittel automatisch errechnet werden., fachliche Erklärung siehe Online-Hilfe.
bulletStand 19.12.2022: Es gibt einzelne Arzneimittel mit verschiedenen Anwendungskonstellationen, die anhand der "Pflichtinformationen nach TAMG" nicht unterschieden werden können, wie z.B. "Baytril 1nject'": 2 Behandlungstage ...
bulletentweder täglich (z.B. Montag + Dienstag) ergibt 4 Wirkungstage
bulletoder mit 48-Stunden Intervall (z.B. Montag + Mittwoch) ergibt 6 Wirkungstage.
bulletEine mögliche (aber noch nicht final beschlossene) Alternative wäre, dass die Wirkungstage optional geliefert werden könnten.
bulletVielleicht warten Sie noch, bevor Sie dieses Feld aus ihrer Software entfernen ....
bulletFalls Angaben für Wirkungstage in Fallkonstellationen gemeldet werden, für die es eindeutige Vorgaben gibt, und die gemeldeten Angaben vom den gesetzlich vorgegebenen abweichen, ist das kein Problem, Das System übernimmt dann automatisch die gesetzlich vorgegebenen Werte und gibt entsprechende Hinweise zurück.

NEU ab 2023: Zusätzliche Pflichtangaben nach Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung -Mitteilungspflicht

bulletVerantwortlicher Tierarzt (BNR15_TA)
bulletwar bis Ende 2022 optional, ab 01.01.2023 Pflichtfeld.
bulletDie hier anzugebende HIT-Betriebsnummer (Registriernummer) muss in HIT als Tierarzt mit entsprechendem Betriebstyp (84, 85, 754 ) zum Zeitpunkt der Abgabe registrierte sein.
bulletDatum der Verschreibung, Anwendung, Abgabe
bulletEingangsnummer des Arzneimittels (TAMA_ENR) - laut BVL-Katalog abrufbar in Liste der Arzneimittel (TAM_ARZN), Details siehe unten.
bulletWenn die eindeutige Eingangsnummer geliefert wird, hat sie Vorrang vor Zulassungsnummer (TAMA_ZNR) und Arzneimittelname (TAMA_NAME), d.h. diese beiden Felder werden gefüllt oder überschrieben gemäß dem zur Eingangsnummer gefundenen Werten aus der Arzneimittelliste.
bulletWenn die eindeutige Eingangsnummer nicht geliefert wird, wird versucht sie automatisch aus Zulassungsnummer (TAMA_ZNR) und Arzneimittelname (TAMA_NAME) zu ermitteln.
bulletPackungs-ID (TAMA_PID) zur eindeutigen Identifikation der Packung bezüglich Art, Größe/Umfang, gemäß BVL-Katalog abrufbar in Liste der Arzneimittel-Packungen (TAM_ARZNP)
bulletWenn die zur Eingangsnummer eindeutige Packungs-Id geliefert wird, kann daraus (später) die für die Weitergabe der Daten an die EU relevante UPD-package-ID (TAMA_UPD) gefüllt werden
bulletWenn die Packungs-Id nicht geliefert wird aber das weiter unten beschriebene Feld "TAMA_UPD" - dann wird der Wert vom System automatisch aus der UPD ermittelt und gefüllt.

Zusätzlich technisch erforderlich für die Datenübertragung

bulletBetriebsnummer des Urhebers der Daten (BNR15)
bulletBis Ende 2022: der Halter oder der Dritte
bulletGEÄNDERT ab 2023: der Tierarzt oder der Dritte
bulletDatum der Anwendung, Abgabe, Verschreibung (TAMX_AWDAT),
falls eine Abgabe mit Datum der Abgabe (TAMX_ABDAT) gemeldet wird, wird ggf. das Anwendungsdatum mit Abgabedatum gefüllt
bulletZulassungsnummer des verwendeten Arzneimittels (TAMA_ZNR) oder eindeutiger Arzneimittelname (TAMA_NAME). Falls nur eines von beiden geliefert wird das andere vom System gefüllt. Bei Änderungen des Namens zu einer Zulassungsnummer kann es ggf. zu Unschärfen kommen.
GEÄNDERT ab 2023: Die Liste der Arzneimittel (TAM_ARZN) kann und darf per Programm oder online abgerufen werden -> siehe später online (TODO)
bulletArt der Verwendung: Abgabe, Anwendung oder Verschreibung bzw. keine Angabe (neue Codes ab 2023, außerdem nicht mehr Pflicht - wenn nicht geliefert wird Default 0 für 'keine Angabe' übernommen) (TAMX_ABAW)
bulletder fachliche "Primärschlüssel" (PK) setzt sich zusammen aus
bulletBetriebsnummer des Urhebers (BNR15)
bulletBetriebsnummer Tierhalter (BNR15_HA)
bulletKalenderhalbjahr (TAM_PERIOD)
bulletDatum (TAMX_AWDAT)
bulletZulassungsnummer (TAMA_ZNR)
bulletNutzungsart (TAMB_FORM)
bulletLaufende Nummer (TAMX_LFNR)
bulletEine laufende Nummer wird benötigt um den Schlüssel des Datensatzes (PK) eindeutig zu machen -
eine Unterscheidung ist insbesondere nötig bei mehreren Verwendungen bei derselben Nutzungsart, des selben Arzneimittels, am selben Datum im Halbjahr, beim gleicher Halter- und Urheberbetriebsnummer.
bulletACHTUNG: Es wird daher dringend empfohlen, dass der Wert für die laufende Nummer bei mehreren Datensätzen mit sonst identischen Keywerten konkret und korrekt hochgezählt und nicht mehrfach verwendet wird.
bulletWenn der Wert leer bleibt oder nicht geliefert wird, wird vom System für den ersten Eintrag problemlos eine 1 vorbesetzt.
Weitere Einträge werden nur nach Nachfrage (Plausi 11065) hoch gezählt, z.B. 2/11065:TAM_XABAW/TAMX_LFNR:Automatisch nächste freie Nummer bei Laufende Nummer gesetzt - Wert=5
bulletDas kann modifiziert werden mittels Dummywert "+" (Plus: immer hoch zählen) oder "-" (Minus: Stopp, nicht hoch zählen).
bulletBei Datenänderungen MUSS immer die konkrete betreffende laufende Nummer angegeben werden.
bulletSystemschlüssel oder Globally Unique Identifier (GUID) - zur Vereinfachung der Identifikation eines Datensatzes und zur Vermeidung von Problemen mit der laufenden Nummer, siehe oben GUID

Zusätzlich erforderlich für Speicherung - wird aber i.d.R. automatisch vom System ergänzt werden

bulletKalenderhalbjahr, wird aus Verschreibungs-, Anwendungs- oder Abgabedatum ermittelt, kann aber zur Qualitätssicherung mitgeliefert werden (TAM_PERIOD)
bulletUPD-Package-ID (TAMA_UPD), offiziell "Union Product Database Package Identifier" - von der europäischen Arzneimittelbehörde EMA gepflegter, EU-weit eindeutiger Identifikator für eine Arzneimittelpackung
bulletArzneimittelmeldung für die Behörde zugänglich (TAMX_ABDB). GEÄNDERT ab 2023: nur noch leer oder Wert 1 erlaubt
bulletKennzeichen ob Daten bei Meldung für AMG/TAMG beabsichtigt sind (TAMX_AMG). GEÄNDERT ab 2023: nur noch leer oder Wert 1 erlaubt

Optionale Angaben zur Wahrung der Weiternutzbarkeit der alten Vorgehensweise

bulletAbgabemenge (TAMX_ABMEN) - seit 01.01.2023 laut Gesetz nicht mehr vorgesehen, kann aber in der Schnittstelle weiterhin bedient werden - Detail was wie zu melden siehe unten bei Geschäftsvorfälle.
bulletzugehörige Maßeinheit (TAMX_AB_ME)

Speziellen Hinweise zu weitere Elementen - nicht mehr relevant, da Pläne zur zusätzlichen Speicherung von AuA oder Bestandsbuch nicht weiter verfolgt werden

bulletKennzeichen für Korrekturbeleg (TAMX_KORR), in der Regel 0 "Originaldatensatz, es existiert kein Korrekturdatensatz" - Das Feld sollte nicht mehr verwendet werden. Es hat keine Funktion mehr.
bulletwenn eine Korrektur dokumentiert werden soll, kann der alte Beleg auf 2 "hinfälliger Originaldatensatz, nicht mehr für Berechnungen heran ziehen" gesetzt werden - ist nicht mehr zu verwenden
bulletund einer neuer Datensatz mit 1 "Korrekturdatensatz, der einen Originaldatensatz ersetzt" gespeichert werden. Für die Berechnung werden Datensätze  mit Kennzeichen 0 und 1 verwendet.
bulletBelegart (TAMX_BEART), wenn leer wird vom System Default 4:"AMG-Meldung" ergänzt
bulletTierart als freie Eingabe, insbesondere für sonstige Tiere die nicht der AMG-Meldepflicht unterliegen für freiwillige (TAMX_TIART), mandatory mit Default LEER
bulletIdentität (TAMX_IDENT), freiwillige Angabe für Bestandsbuch, zwar mandatory (MAN), wird ggf. automatisch vom System auf Default LEER gesetzt
bulletStandort (TAMX_STORT), freiwillige Angabe für Bestandsbuch, analog zu Identität
bulletspeziell für AuA-Beleg und BB, bei AMG/TAMG kann das benutzt werden um zu prüfen ob ggf. notwendige Versicherungen des Halter vorliegen, dass er bei Abgabemeldungen nicht von den Anweisungen des Tierarztes abgewichen ist
bulletDosierung des Arzneimittels pro Tier und Tag (TAMX_DOSIS) und zugehörige Maßeinheit (TAMX_DO_ME), kann alternativ zu Anwendungsmenge gegeben werden
bulletAbgabemenge (TAMX_ABMEN) und zugehörige Maßeinheit (TAMX_AB_ME), speziell für AuA-Beleg und BB
bullet... - die weiteren Felder sind für AuA-Beleg und BB. Es existieren dazu momentan keine speziellen Ausfüllvorschriften in der Datenbank

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie auf der Hilfeseiten zu Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen im Onlineprogramm.

Create: Einfügen / Speichern - I:INSERT oder Einfügen wenn neu / Ändern wenn vorhanden - X:EXECUTE

*1:XS:LOGON/BNR15;PIN;MELD_WG;TIMEOUT:276091280300185;Aaaa$900000;3;1200
*2:XS:TAM_XABAW/BNR15;BNR15_HA;TAMX_AWDAT;TAMX_ABAW;TAMA_ZNR;TAMA_ENR;TAMA_PID;TAMB_FORM;TAMX_LFNR;TAMX_TIANZ;TAMX_AWMEN;TAMX_BEHAT:276091280300185;276091280300081;02.01.2023;2;ZNR-091280300001;;1;11;1;10;123;3
*3:XS:TAM_XABAW/BNR15;BNR15_HA;TAMX_AWDAT;TAMX_ABAW;TAMA_ZNR;TAMA_ENR;TAMA_PID;TAMB_FORM;TAMX_LFNR;TAMX_TIANZ;TAMX_AWMEN;TAMX_BEHAT:09 128 030 0185;09 128 030 0081;02.01.2023;2;ZNR-091280300001;;1;11;2;10;123;3

Read, Update, Delete ...

analog HIT-Protokoll ...

Geschäftsvorfälle / Welche Mengen sind wie zu melden ...

Hinweis: Dies ist der aktuelle Arbeitsstand. Die finale Abnahme des Vorgehensmodells durch das zuständige Bund-Länder-Gremium steht leider noch aus.

Alles im selben Mengenfeld 'Anwendungsmenge, ersatzweise Abgabemenge' (TAMX_AWMEN) - Web-Oberfläche oder Schnittstelle

Seit 01.01.2023 muss laut Gesetz nur noch eine Mengenangabe mitgeteilt werden. Vorgesehen ist dafür das Feld 'Anwendungsmenge, ersatzweise Abgabemenge' (TAMX_AWMEN) + zugehörige Maßeinheit (TAMX_AW_ME).

Dieses Feld kann damit die Menge einer Abgabe, Anwendung oder Verschreibung enthalten.

Es gilt - vom TA zu melden ist gemäß § 56 Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung: '4. die insgesamt verschriebene, angewendete oder abgegebene Menge der Arzneimittel…'

Dies bedeutet grundsätzlich für die Meldung:

bulletFür das Feld bzw. die Angabe zur "Gesamtmenge": es wird gemeldet wieviel der TA angewendet oder abgegeben oder verschrieben hat
bulletTeilmengenabgaben sind über die Angabe der Menge darzustellen, mittels "Packungs-ID" Angabe der Packung aus welcher die Teilmenge entnommen wurde
bulletRestmengenverschreibungen sind darzustellen durch die Gesamtmenge "0" sowie die Anzahl der behandelten Tiere und Angabe des bereits vormals verschriebenen oder abgegebenen Präparates und dessen Packungs-ID
bulletFür das Feld bzw. die Angabe zur "Packungs-ID": Auswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene Menge entnommen wurde.
bulletEs können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden.

Details und Fälle siehe unten bei 'Eingabemodell: k.A. zu Art, eine Menge (Web-Oberfläche)
 

Optional in getrennten Mengenfeldern 'Anwendungsmenge' (TAMX_AWMEN) und 'Abgabemenge' (TAMX_ABMEN) - nur in Schnittstelle möglich

Aus Gründen der 'Abwärtskompatibilität' ist es (nach aktuellem Stand) zulässig gemäß der alten Meldestruktur in getrennten Feldern die Anwendungsmenge (TAMX_AWMEN) + Einheit (TAMX_AW_ME)  und Abgabemenge (TAMX_ABMEN)  + Einheit (TAMX_AB_ME) zu melden.
 

Gegenüberstellung ein oder zwei Mengenfelder: Abgabe, Anwendung, Teilmengenabgabe, Restmengenverschreibung ...

Fall Use-Cases Modell: k.A. zu Art, eine Menge (Web-Oberfläche oder Schnittstelle) Anmerkung Model: AB-AW getrennt (nur Schnittstelle)
                         
    Was (nicht zu melden) Wer P.Id Menge Anz.Tiere   Was P.Id AB-Me. AW-Me. Anz.Tiere
1 TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 50 an) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 50 *0 AB #1 (50 Stk) 50 50 50
                         
                         
2 TA gibt 40 der Packung #1 ab (HA wendet 40 an) - Teilmengenabgabe (passend) Abgabe TM TA #1 (50 Stk) 40 40   AB #1 (50 Stk) 40 40 40
                         
                         
3 TA gibt restliche 10 der Packung #1 ab (HA wendet 10 an) - Teilmengenabgabe (passend) Abgabe TM TA #1 (50 Stk) 10 10   AB #1 (50 Stk) 10 10 10
                         
                         
4 TA nimmt 40 aus der Packung #1 und wendet 40 an Anwendung TA #1 (50 Stk) 40 40   AW #1 (50 Stk)  -- 40 40
                         
                         
5 TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 40 *1 AB #1 (50 Stk) 50 40 40
  es bleibt vor Ort Rest 10 - keine weitere Verwendung)                      
                         
6a TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 40 *2 AB #1 (50 Stk) 50 40 40
  es bleibt vor Ort Rest 10 - spätere Verwendung s. 6b)                      
                         
6b TA gibt 0 ab und verschreibt die restlichen 10 (HA wendet 10 an) Verschreibung RM TA #1 (50 Stk) 0 10 *2 VE #1 (50 Stk) 0 10 10
   - Restmengenverschreibung (neue Behandlung)                    
                         
7 TA nimmt 50 von #1 wendet davon 10 selbst an (gibt Rest 40 Anwendung TA #1 (50 Stk) 10 10 *3 AW #1 (50 Stk) 0 10 10
  dem Halter); Halter wendet Rest an Abgabe *5 TA #1 (50 Stk) 40 40 *3 AB #1 (50 Stk) 40 40 40
                         
8a TA gibt 150 als 3 x #1 ab (mehrere gleiche Packungen) Abgabe TA #1 (50 Stk) 150 150 *4 AB #1 (50 Stk) 150 150 150
                         
                         
8b TA gibt 150 als 1 x #1 + 1 x #2 ab (mehrere, verschiedene Packungen) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 50 *4 AB #1 (50 Stk) 50 50 50
      TA #2 (100 Stk) 100 100 *4 AB #2 (100 Stk) 100 100 100

Anmerkungen:

*0 Annahme: Stück pro Tier
*1 die tatsächlich angewendeten Mengen werden nicht sichtbar (immer wenn Meldung Abgabemenge und abgegebene Packung > benötigte Anwendungsmenge)
*2 da Fall 6a und b in zeitlicher Abfolge zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander
*3 da die zwei Schritte in Fall 7 direkt zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander (vergleichbar zu *2) 
*4 die angegebenen Packungen ergeben bei unterschiedlicher Stückelung die gleiche Summe 
*5 Hier Abgabe, nicht Verschreibung. In 6b ist anders als hier die Abgabe in 6a dokumentiert

CSV-Download der Liste der Arzneimittel und Packungen

Stand 02.05.2023

Name Inhalt Link zu CSV-Download Data-Dictionary
TAM_ARZNX Arzneimittel ohne Packungsinformation Dateibereich/TAM_ARZN.CSV TAM_ARZN
TAM_ARZNP Arzneimittel-Packungsinformation Dateibereich/TAM_ARZNP.CSV TAM_ARZNP
TAM_ARZNX Arzneimittel mit Packungsinformation (als View) Dateibereich/TAM_ARZNX.CSV TAM_ARZNX

Hinweise zur Aktualität und zum Copyright:

bulletDie aktuell zur Verfügung stehende Liste ist eine vorläufige Version und wird nur zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt.
bulletBezüglich der Kategorisierung der Präparate für die Ermittlung der Wirkungstage und anderer Parametern, wie der Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe oder der Zuweisung von Wichtungsfaktoren finden noch Bearbeitungen durch die zuständigen Stellen der Länder statt. Die Parameter werden, wenn final abgestimmt und technisch verfügbar, auch für bereits vorliegende Mitteilungen angewendet.
bulletDiese Arzneimitteliste steht zum Download und zur freien Verwendung im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Verfügung.
bulletSie wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt und hier publiziert.
bulletSie unterliegt nicht mehr den Copyright-Bestimmungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
 

Alternative Einheit Stück

Änderung an der Arzneimittelliste zum Mai 2023: bei folgenden Arzneimitteln

bulletzusammengesetzte Präparate - vormals Einheit *,
bulletintramammäre Tierarzneimittel (Euterinjektoren) und
bulletSprays

ist nun die Angabe der alternativen Einheit "Stück" möglich. Bei den betroffenen Präparaten steht in der Packungsbeschreibung (TAMA_PBE) zusätzlich „alternative Einheit Stück“.
Damit kann die Einheit "Stk" alterntiv zur ebenfalls für das Präparat genannten Einheit ohne Nachfrage verwendet werden.

Wichtig: die Angabe Stück bezieht sich auf das kleinste innere Behältnis (siehe auch Ausführungen des BVL hierzu unter bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung):
Bei Tierarzneimitteln

bulletin Tablettenform bezieht sich 1 Stück auf eine Tablette
bulletzur intramammären Anwendung bezieht sich 1 Stück auf einen Euterinjektor
bulletdie zusammengesetzt sind, bezieht sich 1 Stück auf eine (Durchstech-)Flasche

 

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