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Informationen zum Programm gemäß Milchsonderbeihilfeverordnung 2016 (MilchSonBeihV)

ACHTUNG: Nachweisverfahren für die Milchsonderbeihilfe:

Milcherzeuger, die einen Antrag auf Milchsonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt haben, müssen bis zum 14. Juni 2017 die Nachweise über die Nichtsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April unaufgefordert einreichen. Das Formular und weitere Informationen dazu gibt es auf der BLE-Internetseite unter: www.ble.de/milchsonderbeihilfe

Allgemeine Hinweise zur Milchsonderbeihilfe

Bitte beachten Sie, dass das "Milchmengenreduzierungsprogramm bzw. Antrag auf Beihilfe gemäß Milchverringerungsbeihilfenverordnung (MilchVerBeihV)" eine andere Maßnahme ist und durch die Zahlstellen der Länder organisiert wird; die Abwicklung der Antragstellung erfolgt ebenfalls hier im HIT-Meldeprogramm. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie hier unter Milchmengenreduzierungsprogramm.

Die Milchsonderbeihilfe ist eine weitere Beihilfemaßnahme des Bundes und der Europäische Union, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durchgeführt wird.
Zweck des Programms ist die Finanzierung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren durch den Bund und die Europäische Union.

Zeitplan und Ablauf

bulletAb Fr. 30.12.2016 bis Mo. 16.01.2017 können Landwirte Anträge auf Milchsonderbeihilfe stellen.
bulletDazu ist dann hier im HIT-Meldeprogramm, im Hauptmenü unter "Antrag nach Milchsonderbeihilfeverordnung" die Eingabe der Daten und Ausdruck des Antrags zur Einreichung bei der BLE möglich.
bulletWeitere Informationen und ein ausführliches Merkblatt finden Sie hier auf der Webseite der BLE, bzw. direkt hier als PDF-Download.
 
bulletZur Erstellung des Antrages melden Sie sich mit Betriebsnummer und PIN hier auf der Anmeldeseite der HIT an.
bulletErfassung der Daten über die Maske "Antrag nach Milchsonderbeihilfeverordnung".
bulletDie eingegebenen Daten mittels Schaltfläche [Einfügen] speichern (damit erfolgt automatisch die elektronische Übermittlung der Daten an die BLE).
bulletUnd anschließend mittels Schaltfläche [Drucken (PDF)] ausdrucken.
bulletDann unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen spätestens
bis zum Antragsendtermin bei der BLE (Adresse ist auf dem Formular oben aufgedruckt) eingereichen.
bulletErst dann ist der Antrag gestellt!
 
bulletFalls Sie den Antrag nach dem Anlegen noch mal ändern wollen
bulletmüssen Sie mittels Schaltfläche [Ändern] die neuen Angaben speichern,
bulleterneut ausdrucken, unterschreiben und neu (per Post) bei der BLE fristgerecht einreichen.

Zur Fristwahrung besteht die Möglichkeit, ab sofort (Stand 12.01.2016) das unterschriebene Online-Formular mit sämtlichen Anlagen vorab per Fax an die Faxnummer (02 28) 68 45 – 31 83 bis zum 16.01.2017, 24:00 Uhr, zu übermitteln. Innerhalb von drei Tagen nach Versand des Faxes muss das unterschriebene Online-Formular mit sämtlichen Anlagen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingegangen sein.


 


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