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Informationen zum Milchmengenreduzierungsprogramm
bzw. Antrag auf Beihilfe gemäß Milchverringerungsbeihilfenverordnung (MilchVerBeihV)

 

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die "Milchsonderbeihilfeverordnung 2016 (MilchSonBeihV)" eine andere Maßnahme ist und von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführt wird. Die Abwicklung der Antragstellung erfolgt ebenfalls hier im HIT-Meldeprogramm. Weiter Informationen zu diesem Programm finden Sie unter Milchsonderbeihilfeverordnung.

Allgemeine Hinweise

Liebe Landwirtinnen und Landwirte,

auf den Milchmärkten dauert die sehr schwierige Lage für Sie an.

Die EU hat daher Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen Milcherzeuger unterstützt werden sollen. Diese Maßnahmen wurden am 10.09.2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und traten am 11.09.2016 in Kraft.

Zum einen handelt es sich um das sogenannte Milchmengenreduktionsprogramm, zum anderen um zusätzliche Stützungsmaßnahmen. Für letztere Maßnahme müssen in einem nationalen Rechtssetzungsverfahren noch grundsätzliche Elemente festgelegt werden. Diese Maßnahme wird dann von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführt.

Im Rahmen des Milchmengenreduktionsprogramms wird vereinfacht ausgedrückt eine Beihilfe von 0,14 EUR/kg nicht produzierte Milch gewährt. Dazu müssen Sie zunächst das Recht erwerben, an dieser Maßnahme mit einer bestimmten Menge teilzunehmen. In einem späteren Schritt müssen Sie die tatsächliche Reduzierung auch nachweisen.

Die Reduzierung in einem zukünftigen Zeitraum von 3 Monaten (Erster Reduktionszeitraum ist 10/2016 - 12/2016) bezieht sich auf einen Referenzzeitraum in der Vergangenheit (Erster Referenzzeitraum 10/2015 - 12/2015).

Die Maßnahme wird von den Bundesländern durchgeführt. Um das Verfahren möglichst einfach zu gestalten, wird Ihnen seitens der Bundesländer durch die HIT/ZID-Datenbank eine Online-Beantragung ermöglicht.

Dieses Programm steht seit dem 12. Sept. 2016 im HIT-Meldeprogramm unter www.hi-tier.de bereit.

Die Eingabe für Anträge der Runde 2 war ab dem 30. Sept. 2016 möglich - Die Antragstellung für Förderanträge ist abgeschlossen (siehe auch unten "Verfahrensablauf") !

Ab dem 2. Januar 2017 kann ein Zahlungsantrag für den ersten Reduktionszeitraum hier in HIT/ZID eingeben werden. Die antragsbegründenden Unterlagen müssen an die in Ihrem Bundesland jeweils zuständige Stelle übermittelt werden.

Die Stellung eines Zahlungsantrages ist nur möglich, wenn der Förderantrag zuvor positiv durch die Verwaltung entschieden wurde!

Durch die Eingabe Ihrer VVVO-Nummer oder Betriebsnummer (InVeKoS-Nummer) in Verbindung mit Ihrer PIN können Sie sich auf dieser Seite anmelden und Ihren Antrag online erstellen, ausdrucken und anschließend unterschrieben mit den antragsbegründenden Unterlagenbei den jeweils zuständigen Landesstellen vorlegen.

Verfahrensablauf

bulletAb 12. September 2016 konnten in der 1. Runde Beihilfeanträge (Förderanträge) für den Reduktionszeitraum 01.10.2016 bis 31.12.2016 hier in der HIT/ZID-Datenbank eingegeben werden um damit einen Antrag im Land zu stellen. Die antragsbegründenden Unterlagen mussten an die zuständige Stelle übermittelt werden.
bulletDa das vorgesehene Gesamtvolumen mit der ersten Antragsrunde nicht ausgeschöpft wurde, konnten ab dem 30.September 2016 in einer 2. Runde erneut Beihilfeanträge (Förderanträge) für den Reduktionszeitraum 01.11.2016 bis 31.01.2017 eingegeben werden um damit einen Antrag im Land zu stellen. Die antragsbegründenden Unterlagen mussten an die zuständige Stelle übermittelt werden. Da die zur Verfügung stehende Menge deutlich überschritten wurde, wurde unter Berücksichtigung eines Zuteilungskoeffizienten die beantragte Menge reduziert, so dass lediglich noch rund 12,5 % der beantragten Menge bewilligt wurde.
bulletFür die 1. Antragsrunde kann nach Ablauf des Reduktionszeitraums ab dem 01.01.2017 ein Zahlungsantrag hier in HIT/ZID eingeben und im Land gestellt werden. Die antragsbegründenden Unterlagen müssen an die zuständige Landesstelle übermittelt werden.
Eine Stellung des Zahlungsantrags ist nur möglich, wenn der Förderantrag zuvor positiv durch die Verwaltung entschieden wurde!
bulletFür die 2. Antragsrunde kann nach Ablauf des Reduktionszeitraums ab dem 01.02.2017 ein Zahlungsantrag hier in HIT/ZID eingeben und im Land gestellt werden. Die antragsbegründenden Unterlagen müssen an die zuständige Landesstelle übermittelt werden.
Eine Stellung des Zahlungsantrags ist nur möglich, wenn der Förderantrag zuvor positiv durch die Verwaltung entschieden wurde!

Zusätzliche offizielle Informationen der Länder

NrLandLink zur Landesinformation
01Schleswig-Holstein Ausführliche Informationen der Ländee Schleswig-Holstein und Hamburg zum Milchmengenreduktionsprogramm, insbesondere zur Antragstellung siehe:
www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landwirtschaft/milchmengenreduktion.html
02Hamburg
03Niedersachsen Antragsteller aus Niedersachsen und Bremen finden Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und ein Merkblatt hinterlegt unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/foerderung/nav/2114/article/29862.html
04Bremen
05Nordrhein-Westfalen Für das Antragsverfahren "Milchmengenreduktion" sind in Nordrhein-Westfalen die jeweiligen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW zuständig. Die für Sie zuständige Kreisstelle können Sie dem beigefügten Link entnehmen: 
www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm
06HessenHessen setzt die Fördermaßnahme Milchverringerungsbeihilfe ausschließlich im papierhaften Antragsverfahren um. Antragsteller aus Hessen werden daher gebeten,
keine Eingaben in dieses Portal vorzunehmen und sich zwecks Beratung und Antragstellung an die Landwirtschaftsbehörde der zuständigen landrätlichen Verwaltung
(Bewilligungsstelle) zu wenden
07Rheinland-Pfalz Ausführliche Informationen des Landes Rheinland-Pfalz siehe www.dlr-mosel.rlp.de
08Baden-Württemberg Ausführliche Informationen des Landes Baden-Württemberg sind unter folgendem Link erhältlich: http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/milchverringerungsbeihilfe
09Bayern Ausführliche Informationen des Landes Bayern siehe: www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/143344/index.php
10Saarland...
11Berlin Ausführliche Informationen für Antragsteller der Länder Brandenburg und Berlin siehe http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.196605.de
12Brandenburg
13Mecklenburg-Vorpommern Ausführliche Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern siehe http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Aktuell/?id=119621&processor=processor.sa.pressemitteilung
14SachsenAusführliche Informationen des Landes Sachsen siehe http://www.smul.sachsen.de/foerderung/6361.htm
15Sachsen-Anhalt Ausführliche Informationen des Landes Sachsen-Anhalt zum Milchmengenverringerungsprogramm siehe: http://mule.sachsen-anhalt.de/index.php?id=19996
16Thüringen Ausführliche Informationen des Landes Thüringen siehe http://www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/agrarfoerderung/index.aspx

Zugang zur Eingabe - Registrierung, Betriebsnummer, Zugangsdaten/PIN

Über die Internet-Adresse www.hi-tier.de hat der Anwender Zugang zum HIT-Meldeprogramm. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der HIT an und kann seine Daten einsehen und im Rahmen seiner Kompetenz  entsprechende Meldungen durchführen. Neben den dort bestehenden Meldemöglichkeiten bezüglich Bewegungen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen nach Vieh-Verkehrs-Verordnung (VVVO) oder Antibiotika-Anwendung nach Tierarzneimittelgesetzt (TAM) gibt es seit dem 12.09.2016 den Menüpunkt "Milchverringerungsbeihilfenverordnung 2016 (MilchVerBeihV)". Dort kann er Daten zum Beihilfeantrag (Förderantrag) eingeben und den Antrag ausdrucken. Ab dem 01.01.2017 können hier auch Zahlungsanträge erfasst werden. Voraussetzung für die Erfassung und Antragstellung ist ein positiv entschiedener Beihilfeantrag (Förderantrag).

Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der HIT ist es erforderlich, dass sich jeder Anwender ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausführen und Informationen abrufen dürfen.

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Organisationen  i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung, wenn mehrere Mitarbeiter Zugang zur Datenbank haben).

Betriebsnummer

Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der HIT abgegebenen Meldungen zu einem Meldepflichtigen. 

Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Land zuständig. 

Landesspezifische Besonderheiten

Baden-Württemberg hängt an die Betriebsnummer eine Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zusätzlich eine Prüfziffer an.

Bayern verwendet teilweise landesintern eine Form ohne Angabe der Landeskennung - BALIS-Nummer genannt.

Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine längere Betriebsnummer. Nähere Hinweise gibt die zuständige Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung.

Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die HIT ist die von der Viehverkehrsverordnung vorgegebene Form zu verwenden.

Informationen über Betriebsdaten zur eigenen Betriebsnummer sind unter dem Menüpunkt Betriebsdaten- erweiterte Übersicht abrufbar.

PIN-Vergabe

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Verwaltungsstellen i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung).

Für den Online-Zugang zur HIT-Datenbank ist eine PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Die PIN wird von der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle des jeweiligen Landes vergeben. 

Falls die PIN vergessen wurde oder Probleme bei der Anmeldung auftraten, ist bei der o.g. Stelle eine neue PIN zu beantragen. Die HIT vergibt keine PIN!

PIN vergessen und mögliche Fehlerquellen

Da die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Zu prüfende Fehlerquellen sind:

bulletEiner der Anmeldedaten Betriebsnummer (ggf. Mitbenutzerkennung) oder PIN wurden falsch eingegeben.
bulletDie Feststelltaste ("Caps Lock") ist gedrückt. In diesem Fall leuchtet direkt auf der Feststelltaste oder oben rechts über dem Nummernfeld ein Lämpchen (i.d.R. das mittlere der drei). Dieses muss durch erneutes Drücken der Feststelltaste oder der Großstelltaste ("Shift") ausgeschaltet werden.

Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen könnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu ermöglichen. 

Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. 

Wird das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen, ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren.
Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.

Neue PIN anfordern

Falls 

bulletdie PIN vergessen wurde,
bullettrotz der zu prüfenden Fehlerquellen eine Anmeldung nicht möglich ist oder 
bulletbei der PIN-Änderung Probleme auftraten, 

ist bei der zuständigen zuständige Landesstelle eine neue PIN zu beantragen. 

Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich.

PIN ändern

Eine gültige PIN kann jederzeit geändert werden. Der Dialog "PIN ändern" ist im Menü aufrufbar.

 

Vorgehensweise

In das Feld "Neue PIN" ist eine frei wählbare PIN / Passwort gemäß der Vorgaben zu Länge und Komplexität einzugeben. Hierbei ist zu beachten, das sich die neue PIN von der alten PIN unterscheiden muss. Für jede eingegebene Ziffer wird ein Sternchen angezeigt.

Im nachfolgenden Feld "PIN-Wiederholung" ist die neue PIN zu wiederholen und die Schaltfläche <Ändern> zu klicken.
Die Klarsichtanzeige ist standardmäßig  inaktiviert, so dass die PIN nach der Änderung nicht sichtbar ist. Wird die PIN-Anzeige in Klarsicht gewünscht, muss hier  "ja" markiert werden.

Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "Ändern" zu drücken

Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die Rückmeldung "Die PIN Änderung für den Betrieb ... wurde erfolgreich durchgeführt!". Über den Link "Zurück zum Menü" gelangt man ins Hauptmenü. 

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