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Kennzeichnung und Registrierung von Equiden

bulletDokumentation der Arzneimittelandwendung bei Fohlen
bulletKennzeichnung und Registrierung von Equiden
bulletAnzeige und Registrierung der Equidenhaltung
bulletElektronische Kennzeichnung von Equiden
bulletAmtlicher Transpondercode
bulletZentrale Transponderausgabestelle
bulletAusstellung eines Equidenpasses
bulletPass ausstellende Organisationen
bulletEquidendatenbank
bulletWas muss in HIT gemeldet werden und wer muss melden?
bulletOptionale Meldungen
bulletAnleitung zur Erfassung von Meldungen (PDF)
bulletZugang zur Equidendatenbank
bulletBetriebsnummer
bulletBetriebstyp
bulletPIN-Vergabe
bulletPIN vergessen
bulletPIN anfordern
bulletPIN ändern
bulletMitbenutzerverwaltung

 

Ab 19. Dezember 2017 NEU in der Equidendatenbank :

Dokumentation der Arzneimittelanwendung bei Fohlen vor Equidenpass-Ausgabe (durch den behandelnden Tierarzt)

Die Dokumentation einer Arzneimittelverwendung von Fohlen wird i.d.R. notwendig bei Fohlen die vor der Ausstellung eines Equidenpasses zur Notfallbehandlung in der Praxis oder der Klinik vorgesellt werden.

Hintergrund:
Equiden gelten gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 (DVO) als zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt, sofern dies nicht in Abschnitt II Teil II des Equidenpasses unwiderruflich anders festgelegt wird. Ihre Behandlung ist nur unter Beachtung der für Lebensmittel liefernde Tiere geltenden Vorgaben möglich. Dies gilt auch für Equiden, für die noch kein Equidenpass ausgestellt wurde. Eine Ausnahmeregelung für Fohlen, die noch keinen Equidenpass erhalten haben, sieht die Durchführungsverordnung nicht vor.
Bei Fohlen ergibt sich daher eine besondere Problematik. Einerseits sind Fohlen, für die noch kein Equidenpass ausgestellt wurde grundsätzlich als zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt, andererseits wird die Anwendung von Stoffen aus der sog. "Positivliste" gemäß Verordnung (EG) Nr. 1950/2006, sofern noch kein Equidenpass vorliegt, versagt. Damit tritt die Situation ein, dass Stoffe der Positivliste, die explizit für Lebensmittel liefernde Equiden geschaffen wurde, bei Fohlen ohne Equidenpass nicht eingesetzt werden können.
Dadurch werden die Behandlungsmöglichkeiten von solchen Fohlen sehr eingeschränkt.

Um hier Abhilfe zu schaffen wird - in Abstimmung mit BMEL und den Ländern - zur Dokumentation von Arzneimittelanwendungen bei Fohlen eine spezielle Erfassungsmaske angeboten. 

Tierärzte und Kliniken, die eine Behandlung bei Fohlen durchführen, für welche noch kein Equidenpass ausgestellt wurde, machen also zur Arzneimittelanwendung mit der Angabe der Transpondernummer eine entsprechende Meldung.

Es gibt hier - abhängig von den Vorgaben und Regelungen des jeweiligen Bundeslandes - zwei "Modelle":

Modell A - Meldung OHNE automatische Transponder-Zuteilung Typ 84 /85 :  LINK Ablaufschema
Der Halter hat bereits den konkreten Transponder für das Fohlen (z. B. weil „Jahresbedarf“ vorab bestellt) von der zentralen Transponderausgabestelle des Landes oder seinem Zuchtverband erhalten.
Damit liegt in der Datenbank die Meldung der Zuteilung zum konkreten Halter ("Halter-Betriebsnummer") vor. Falls das Fohlen noch nicht mit dem Transponder gechippt ist, wird dieser zur Behandlung mitgebracht und vom behandelnden Tierarzt (TA) implantiert.
Der Tierarzt / die Klinik (mit dem Betriebstyp 84 /85)  melden NUR die Arzneimittelanwendung. Liegt die Meldung zur Transponderzuteilung noch nicht vor, erscheint eine entsprechende Fehlermeldung.
Die Transponder zuteilende Stelle muss die Meldung der Transponder-Zuteilung noch nachholen, damit die Meldung der Arzneimittelverwendung zur Transpondernummer möglich ist.

Modell B - Meldung MIT automatischer Transponder-Zuteilung Typ 55 : LINK Ablaufschema
Für das Fohlen liegt noch kein Transponder vor. Der Tierarzt / die Klinik hat für Notfälle einen Vorrat an "Notfall-Transpondern" (Erlaubnis je nach Land zu regeln, hierfür notwendig spezieller Betriebstyp 55 „Berechtigt Transponder-Bestellungen und -Zuteilungen (i.d.R. an Halter) durchzuführen").
Die Meldung der Zuteilung des Transponders an Halter ist vom TA zusammen mit der Meldung der Arzneimittelanwendung vorzunehmen. Hierfür ist bei der Meldunge nur ein Häkchen zu setzen („Automat. Transponder-Zuteilung“).

Die Zuteilungsmeldung stellt die Verknüpfung des Transponders mit dem Halter des Equiden her. Fehlt sie, kann die Pass ausgebende Stelle keine Passdaten in HIT melden und damit den Pass nicht ausgeben. 

Die sich aus der Arzneimittelbehandlung ergebende und zum Transponder eingetragene "Eigung" (nicht, oder für den menschlichen Verzehr bestimmt) wird von der Passausgebenden Stelle vor dem Passdruck abgefragt und entsprechend in den auszustellenden Equidenpass eingetragen.
 

Der Informationsfluss stellt sich also folgendermaßen dar:
 

TA meldet Arzneimittelbehandlung zum Transponder mit Status
ggfs. zusammen mit Transponderzuteilung – Modell B

                                 

Pass ausgebende Stelle ruft Daten zum Transponder ab   

                               

Status wird direkt für Passdruck verwendet

 

Kennzeichnung und Registrierung von Equiden

Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten von Equiden wurden durch die EU mit der Verordnung Nr. 504/2008 und der Vieh-Verkehrs-Verordnung (ViehVerkV) in der Fassung vom 3. März 2010 geregelt. Davon betroffen sind Einhufer, wie Pferde, Esel, Zebras oder deren Kreuzungen.

Das System der Identifizierung der Equiden umfasst drei wesentliche Elemente:

bulletDie elektronische Kennzeichnung mit einem Transponder (Chip)
bulletEin lebenslang gültiger Equidenpass (Identifikationsdokument)
bulletEine Datenbank zur Aufzeichnung bestimmter Informationen über den Equiden

Verantwortlich für die Identifizierung seines Equiden - und damit für die Kennzeichnung und die Beantragung eines Equidenpasses ist der Tierhalter.

Anzeige und Registrierung der Equidenhaltung

Der Tierhalter ist verpflichtet, die Haltung von Equiden der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle anzuzeigen. Die zuständige Stelle erfasst den Betrieb unter Erteilung einer Registriernummer. Zusätzlich muss in der HIT-Datenbank der Betriebstyp "Equidenhalter" zugeordnet sein. Ein Betrieb, der Rinder, Schweine oder Schafe/Ziegen hält und bereits registriert ist, benötigt keine zusätzliche Registriernummer; lediglich der neue Betriebstyp "Equidenhalter" ist diesem Betrieb zu zuordnen.  

Für die Zuteilung der Registriernummern sind in den Bundesländern die Adressdatenstellen zuständig.

Elektronische Kennzeichnung von Equiden

Alle ab 01. Juli 2009 geborene Tiere sind mit einem implantierbaren Transponder ("Chip") zu kennzeichnen und es ist ein Equidenpass zu beantragen.

Einhufer, die bis zum 30. Juni 2009 geboren und nach bisher geltendem Recht mit einem Equidenpass identifiziert worden sind; Sie gelten als identifiziert und müssen nicht mit einem Transponder gekennzeichnet werden.

Der Transpondercode hat folgenden Aufbau (§44 Abs. 2 der ViehVerkV):

3stelliger Länderschlüssel für Deutschland (276), 2 Stellen für Tierart (02=Equide) und 10 Stellen individuelle Nummer, z.B. 276021234567890.

Zentrale Transponderausgabestelle

Die Zuständigkeit für die Verteilung der Transponder zur Equidenkennzeichnung ist landesspezifisch geregelt. 

Für Einhufer, die in einem Zuchtverband oder internationale Wettkampforganisation (z.B. die FN für Sportpferde) registriert sind, bestellt der jeweilige Verband im Auftrag des Tierhalters die Transponder und gibt sie an seine Mitglieder aus.

Für Einhufer, die keinem Verband angehören (sog. nicht registrierte Zucht- und Nutzequiden), wendet sich der jeweilige Tierhalter direkt an die zentrale Transponderstelle.

Verantwortlich für die Kennzeichnung ist der Halter des Equiden; er muss hierfür einen Kennzeichnungsberechtigen beauftragen. 

Nach § 44 Abs. 1 der ViehVerkV sind kennzeichnungsberechtigt:

bulletein Tierarzt oder
bulletvon einer unter der Aufsicht eines Tierarztes stehenden Person oder
bulletdurch eine von einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung oder einer internationalen Wettkampforganisation beauftragte, im Hinblick auf die Vornahme der Kennzeichnung von Einhufern sachkundige Person (z.B. der Brennmeister).

Ausstellung eines Equidenpasses 

Zusammen mit dem Transponder ist für die Identifizierung des Tieres die Ausstellung eines Equidenpasses erforderlich (gemäß § 44a ViehVerkV). 

Mit der elektronischen Kennzeichnung und die im Identifikationsdokument vermerkte Transpondernummer wird eine lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass geschaffen. 

Pass ausgebende Stellen

Der Tierhalter muss das Dokument bei der Pass ausstellenden Stelle beantragen und dabei folgende Informationen angeben: Seine Registriernummer, die Transpondernummer, die Art des Einhufers, das Geschlecht, die Farbe, das Geburtsdatum, die Betriebsnummer der Person, die den Transponder gesetzt hat sowie Angaben zum Besitzer / Eigentümer. Zusätzlich muss das Geburtsland vermerkt werden, ob es sich um einen in einem deutschen Zuchtverband registrierten Einhufer oder einen "nicht registrierten Zucht- und Nutzeinhufer" handelt und ob dieser zur Schlachtung vorgesehen ist.

Pass ausgebende Stellen sind

bulletfür registrierte Equiden, also Equiden, die in einem Zuchtbuch eingetragen sind oder vorgemerkt sind und eingetragen werden können, der jeweilige Zuchtverband  ("Fohlenregistrierung") 
bulletfür Equiden, die bei einer international anerkannten Organisation für sportliche Wettkämpfe geführt werden, die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
bulletfür nicht registrierte Zucht- und Nutzequiden die Veterinärbehörde oder eine von dieser beauftragten Stelle (hier sind landesspezifische Regelungen zu berücksichtigen)

Laut §44c der ViehVerkV muss der Tierhalter die Kennzeichnung  bei der zuständigen Behörde anzeigen; Er kommt dieser Verpflichtung nach, indem er die Pass ausstellende Stelle mit der Meldung der erforderlichen Passdaten an die HIT beauftragt.

Ein Tierhalter darf einen Einhufer nur in seinem Bestand übernehmen, soweit der Einhufer von einem Equidenpass begleitet wird und er - soweit er nach dem 01. Juli 2009 geboren wurde, mittels Transponder gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für die Übernahme durch Transportunternehmen.

Beim Verkauf des Einhufers muss der neue Halter den Besitzerwechsel bei der Pass ausgebenden Stelle angeben. 

Nach dem Tod, der Schlachtung oder dem Verlust eines Einhufers hat der jeweilige Tierhalter (z.B. auch der Schlachtbetrieb) den Equidenpass unter Angabe des Todes- oder Verlustdatums unverzüglich an die Stelle, die das Dokument ausgestellt hat, zurückzusenden.

Bitte beachten: Eventuelle Fragen zur Kennzeichnungspflicht und Passausstellung sind ausschließlich an das zuständige Veterinäramt und nicht an den Betreiber der HIT-Datenbank zu richten.

Equiden-Datenbank

Die Equiden-Datenbank ist eine Erweiterung HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere - HIT)

Die HIT-Datenbank ist die zentrale Informationsplattform für die Veterinär- und Agrarverwaltung in Deutschland. Die nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung erforderlichen Meldungen für Rinder, Schweine sowie Schafen und Ziegen werden hier zentral gespeichert. Ziel ist es für die genannten Tierarten, die Herkunft und sämtliche Aufenthaltsorte schnell und zuverlässig zurückverfolgen zu können - insbesondere im Tierseuchenfall.  Darüber hinaus werden in der HIT-Datenbank im Bereich der Rinderdatenbank die Untersuchungsbefunde zu verschiedenen Tierseuchen, wie z.B. für BHV1 und BVD sowie Impfdaten dokumentiert.

Zweck der Equiden-Datenbank

Durch die lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass und der Eintragung der relevanten Daten in der HIT- Datenbank soll primär die Ausstellung von mehreren Equidenpässen für ein und dasselbe Tier verhindert werden. Im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes muss der lebenslang geltende Status des Tieres als "zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt" zweifelsfrei vorliegen.

Auch die behördliche Überwachung im Falle eines Tierseuchenausbruchs, z.B. der Infektiösen Anämie der Einhufer (in den vergangenen Jahren und auch aktuelle Fälle) soll verbessert werden. Auch muss Vorsorge getroffen werden für ein worst case-Szenario im Falle des Auftretens der Afrikanischen Pferdepest. Die schnelle und sichere Identifizierung der Tiere ist eine wichtige Vorraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung.

Was muss in HIT gemeldet werden und wer muss melden?

Der Tierhalter kann derzeit nur seine Transponderbestellungen und -zuteilungen sowie Passdaten in HIT einsehen. Ob ein Tierhalter online einen Transponder bestellen darf, ist landesspezifisch geregelt. Anders als bei der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegendatenbank ist hier der Tierbestand bzw. sind Veränderungen im Tierbestand nicht in HIT zu melden!

1. Schritt: Virtuelle Bestellung von Transpondern - die Meldung erfolgt durch die zentrale Transponderausgabestelle

Um einen überschneidungsfreien Einsatz von Transpondercodes zu gewährleisten, werden die Nummern von der HIT-Datenbank zentral verwaltet. Die Transponder ausgebende Stelle meldet hierzu eine virtuelle Bestellung und reserviert sich damit ein Nummernkontingent. Im nächsten Schritt beauftragt sie den Hersteller mit der Produktion von Chips, die mit den Nummern aus ihrem zugeteilten Pool ausgestattet werden. 

2. Schritt: Zuteilung von Transpondern - die Meldung erfolgt durch die zentrale Transponderausgabestelle oder Pass ausstellende Organisation

Nachdem die Chips vom Hersteller an die Transponderstelle ausgeliefert wurden, ist deren Weitergabe an Zuchtverbände oder Equidenhalter (von nicht registrierten Einhufern) mit einer entsprechenden Zuteilungsmeldung in HIT zu dokumentieren. Für Tierhalter von registrierten Einhufern ist die Zuteilung von der Pass ausgebenden Organisation im Auftrag ihrer Mitglieder zu melden. Damit ist die Verknüpfung des Transponders mit dem Tierhalter dokumentiert, die Voraussetzung für die Erfassung der Passdaten ist.

Beim Übermitteln der Daten in die HIT wird die Betriebsnummer des Tierhalters hinsichtlich des Betriebstyps plausibilisiert. Fehlt der entsprechende Betriebstyp als Pferdehalter, folgt eine Nachfrage vom System, die zu bestätigen ist, wenn die Eingabe gespeichert werden soll. Nach erfolgreicher Speicherung wird die zugehörige Anschrift ausgegeben. Die Abfrage von Adressen der Tierhalter vor einer Meldung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

3. Schritt: Eingabe der Passdaten - die Meldung erfolgt durch die Pass ausstellende Organisation

Bevor der Druck des Identifikationsdokuments (Equidenpass) erfolgt, muss die zuständige Stelle die Passdaten in die HIT-Datenbank eingeben, um die Angaben des Tierhalters- wie die Betriebsnummer und die Anschrift- zu prüfen. Beim Einfügen der Meldung wird geprüft, ob die Betriebsnummer in der Datenbank existiert und mit dem Betriebstyp "Equidenhalter" registriert ist.

Durch die Eintragung der Nummer des implantierten Transponders ist der Pass einem bestimmten Individuum zugeordnet. Über diese Verknüpfung wird sichergestellt, dass für jeden Einhufer nur ein Dokument ausgestellt wird. Voraussetzung für die Erfassung der Passdaten ist, dass die Zuteilung des Transponders für den Tierhalter in HIT vorliegt.

Um die Datenpflege möglichst den Arbeitsabläufen in der Praxis anzupassen, kann bei der Eingabe der Passinhalte zugleich die Zuteilung des Transponders gemeldet werden, wenn diese Option aktiviert ist. Somit entfällt eine separate Meldung der Zuteilung. Die Pass ausstellende Organisation kann jedoch nur aus der ihr zugeordneten Transponderserie stammende Chips zuteilen!

Auch für "alte" Transponder, die nicht dem Aufbau der Vorgaben des §44 Abs. 2 ViehVerkV entsprechen, aber ISO-konform mit 15stelliger Nummer sind, können die Passdaten und die Todmeldung in HIT eingetragen werden.

Optionale Meldungen

"Physische" Bestellung von Transpondern - durch zentrale Transponderausgabestelle oder Pass ausstellende Organisation oder Tierhalter

Zudem ist eine konkrete (physische) Transponderbestellung möglich, aber nicht verpflichtend. Beispielsweise kann ein Zuchtverband seine Bestellung in Höhe des durchschnittlichen Jahresbedarfs hier melden. Als Ausgeber ist die zentrale Transponderstelle im jeweiligen Land einzutragen. Oder der Verband dokumentiert die von den Tierhaltern vorliegenden Bestellungen in HIT. In der Eingabemaske ist sie unter der Bestellart "physisch- konkrete Transponder" einzutragen.

Möglich ist auch, dass die zentrale Transponderstelle im Auftrag der Pass ausgebenden Organsisation die Bestelldaten eingibt. Die Beteiligten müssen untereinander vereinbaren, welche Organisation ggf. die Bestellung in HIT einträgt. 

Todmeldung - die Meldung erfolgt durch die Pass ausstellende Organisation

Gemäß § 44a der Vieh-Verkehrs-Verordnung ist der Tierhalter verpflichtet, den Pass nach dem Tod, der Schlachtung oder dem Verlust des Tieres an die Pass ausgebende Stelle zurückzuschicken. Der Rücklauf des Dokuments kann mit der Todmeldung in HIT hinterlegt werden.

Nachbestellung von Transpondern

Ist ein implantierter Transponder defekt, kann die identische Nummer von der Transponder ausgebenden Stelle oder Pass ausstellenden Organisation nachbestellt werden.

[PDF] Eine Anleitung  zur Erfassung von Meldungen in der Equiden-Datenbank für zentrale Transponderstellen und Pass ausstellenden Organisationen finden Sie hier als PDF

Zusätzlich gibt es einen Fragen-Antwort-Katalog zur Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern auf der BMELV-Internetseite unter folgender Adresse: http://www.bmelv.de/cln_154/DE/Landwirtschaft/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/Einhufer/Einhufer_node.html 

Datenfluss Transponderbestellung / -zuteilung und Passausstellung

Die mit einem fett markierten Pfeil dargestellten Meldungen, wie z.B. die Transponder-Zuteilung an die Passstelle bzw. an den Tierhalter sind zwingend erforderlich in HIT zu erfassen. Die gestrichelten Pfeile charakterisieren optionale Meldungen, wie beispielsweise die Bestellung der Transponder von der Pass ausgebenden Organisation bei der Transponderstelle.

Zugang zur Equidendatenbank 

Über die Internet-Adresse www.hi-tier.de hat der Anwender Zugang zur HIT und zum Meldeprogramm für die Bestellung und Zuteilung von Transpondern sowie für die Eingabe von Passdaten. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der HIT an und kann seine Daten einsehen und im Rahmen seiner Kompetenz  entsprechende Meldungen durchführen. 

Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der HIT ist es erforderlich, dass sich jeder Anwender ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausführen und Informationen abrufen dürfen.

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Organisationen  i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung, wenn mehrere Mitarbeiter Zugang zur Datenbank haben).

Betriebsnummer

Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der HIT abgegebenen Meldungen zu einem Meldepflichtigen. 

Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Land zuständig. 

Landesspezifische Besonderheiten

Baden-Württemberg hängt an die Betriebsnummer eine Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zusätzlich eine Prüfziffer an.

Bayern verwendet teilweise landesintern eine Form ohne Angabe der Landeskennung - BALIS-Nummer genannt.

Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine längere Betriebsnummer. Nähere Hinweise gibt die zuständige Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung.

Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die HIT ist die von der Viehverkehrsverordnung vorgegebene Form zu verwenden.

Informationen über Betriebsdaten zur eigenen Betriebsnummer sind unter dem Menüpunkt Betriebsdaten- erweiterte Übersicht abrufbar.

Betriebstyp

Der Benutzer besitzt nur Zugriffkompetenz auf die Equidendatenbank, sofern für die Betriebsnummer ein entsprechender Betriebstyp in HIT durch die Adressdatenstelle eingetragen wurde. Über den Betriebstyp, d.h. die Rolle, die der Registrierte im System hat, wird festgelegt, welche Rechte er im System hat. Der einzelne Benutzer kann nur im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenz Programmfunktionen in der HIT nutzen.

Relevante Betriebstypen für die Equidendatenbank sind:

bulletTyp 50 für die Zentrale Transponder- Ausgabestelle
bulletTyp 52 für die Pass ausgebende Stelle
bulletTyp 54 für den Kennzeichnungsberechtigten
(hat derzeit keine Zugriffskompetenz auf die Datenbank) Tierärzte mit Typ 84 oder 85 sind kennzeichnungsberechtigt und müssen keinen zusätzlichen Betriebstyp haben)
bulletTyp 128 für den Pferdehalter
bulletTyp 203 für den Halter, Produzent (Pferde)

PIN-Vergabe

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Verwaltungsstellen i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung).

Für den Online-Zugang zur HIT-Datenbank ist eine PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Die PIN wird von der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle des jeweiligen Landes vergeben. 

Falls die PIN vergessen wurde oder Probleme bei der Anmeldung auftraten, ist bei der o.g. Stelle eine neue PIN zu beantragen. Die HIT vergibt keine PIN!

PIN vergessen und mögliche Fehlerquellen

Da die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Zu prüfende Fehlerquellen sind:

bulletEiner der Anmeldedaten Betriebsnummer (ggf. Mitbenutzerkennung) oder PIN wurden falsch eingegeben.
bulletDie Feststelltaste ("Caps Lock") ist gedrückt. In diesem Fall leuchtet direkt auf der Feststelltaste oder oben rechts über dem Nummernfeld ein Lämpchen (i.d.R. das mittlere der drei). Dieses muss durch erneutes Drücken der Feststelltaste oder der Großstelltaste ("Shift") ausgeschaltet werden.

Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen könnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu ermöglichen. 

Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben.

Neue PIN anfordern

Falls 

bulletdie PIN vergessen wurde,
bullettrotz der zu prüfenden Fehlerquellen eine Anmeldung nicht möglich ist oder 
bulletbei der PIN-Änderung Probleme auftraten, 

ist bei der zuständigen zuständige Landesstelle eine neue PIN zu beantragen. 

Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich.

PIN ändern

Eine gültige PIN kann jederzeit geändert werden. Der Dialog "PIN ändern" ist im Menü aufrufbar.

 

Vorgehensweise

In das Feld "Neue PIN" ist eine frei wählbare PIN / Passwort gemäß der Vorgaben zu Länge und Komplexität einzugeben. Hierbei ist zu beachten, das sich die neue PIN von der alten PIN unterscheiden muss. Für jede eingegebene Ziffer wird ein Sternchen angezeigt.

Im nachfolgenden Feld "PIN-Wiederholung" ist die neue PIN zu wiederholen und die Schaltfläche <Ändern> zu klicken.
Die Klarsichtanzeige ist standardmäßig  inaktiviert, so dass die PIN nach der Änderung nicht sichtbar ist. Wird die PIN-Anzeige in Klarsicht gewünscht, muss hier  "ja" markiert werden.

Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "Ändern" zu drücken

Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die Rückmeldung "Die PIN Änderung für den Betrieb ... wurde erfolgreich durchgeführt!". Über den Link "Zurück zum Menü" gelangt man ins Hauptmenü. 

Mitbenutzerverwaltung

Wenn in einer Organisation mehrere Personen das System nutzen, sind diese als Mitbenutzer unter der Betriebsnummer anzulegen. Für jeden Mitbenutzer ist eine

bulletMitbenutzernummer (MBN)
bulletund eine persönliche PIN anzulegen

Diese MBN vergibt entweder die Adressdatenstelle oder der Verband erhält vom Land das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen durch Zuweisung eines speziellen Betriebstyps (995) von der Adressdatenstelle.

Hat die zentrale Transponderstelle oder Pass ausstellende Organisation das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen, erfolgt die Mitbenutzerverwaltung durch den zuständigen IT-Beauftragten (=Hauptnutzer (Administrator). Die Mitbenutzer erhalten vom zuständigen IT-Beauftragten die persönliche PIN. Für jeden Mitbenutzer können Einschränkungen in Bezug auf die der Betriebsnummer zugeteilten Betriebstypen, Schreibrechte, regionale Zuständigkeiten und Zugriffsausschlüsse vorgenommen werden. Diese Kompetenzvergabe erfolgt durch den IT-Beauftragten. Die Zugriffsberechtigung der einzelnen Mitbenutzer wird durch MBN-Betriebstypen festgelegt. Beim Ausscheiden der Person wird die MBN-Kennung fachlich beendet, in dem das Datum des Gültigkeitsendes eingetragen wird.

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