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Allgemeine HinweiseZuständigkeitenDer rechtliche Rahmen für Meldungen durch die Schweinehalter ist durch die Vieh-Verkehrs-Verordnung vorgegeben. Fachlich zuständige StellenGrundsätzlich fachlich zuständig sind die Verwaltungen der Länder bzw. die von ihnen beauftragten Stellen.
Zuständige Stelle für den Betrieb der zentralen DatenbankBayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Rechtliche Vorgaben für die BewegungsmeldungNach § 40 der Vieh-Verkehrs-Verordnung ist jeder Schweinehalter verpflichtet die Übernahme von Schweinen der zuständigen Behörde oder der beauftragten Stelle innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der eigenen Registriernummer, der Registriernummer des abgebenden Betriebes (Lieferbetrieb), der Anzahl der übernommenen Schweine und des Datums der Übernahme anzuzeigen. Im Fall der Einfuhr aus einem anderen Land (EU-Mitgliedstaat oder Drittland) ist anstelle der Registriernummer des abgebenden Betriebes das Herkunftsland der Schweine anzugeben. Die zentrale Datenbank stellt im Auftrag der obersten Veterinärverwaltungen der Länder und in Abstimmung mit den Regionalstellen den meldepflichtigen Schweinehaltern über das Internet Meldemasken für die Stichtagsmeldungen zur Verfügung. Nähere Informationen über den Zeitpunkt der Aufnahme der Meldungen erhalten sie ausschließlich von der obersten Veterinärbehörde ihres Bundeslandes bzw. von ihrer Regionalstelle. Rechtliche Vorgaben für die StichtagsmeldungNach § 26 der Vieh-Verkehrs-Verordnung hat ein Schweinehalter zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtschweinen, Ferkeln bis einschließlich 30 kg sowie sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30kg , der zuständigen Behörde oder einer von diesen beauftragten Stelle innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag anzuzeigen. Die zentrale Datenbank stellt im Auftrag der obersten Veterinärverwaltungen der Länder und in Abstimmung mit den Regionalstellen den meldepflichtigen Schweinehaltern über das Internet eine Meldemaske für die Stichtagsmeldung zur Verfügung. Genaue Informationen zum Meldeverfahren Schweinedatenbank siehe Info Schweinedatenbank Zurück zum Anfang |
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03. November 2021 16:15,
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