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Gliederung
Neuanlegen eines BetriebesAllgemeinesBegriffsdefinition Betrieb/Unternehmen
Wer bekommt eine BetriebsnummerAufgrund der Verordnung (EG) Nr. 820/97 über die Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rinder und die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sind neben den landwirtschaftlichen Rinderhaltern auch alle sonstigen Rinderhalter wie Händler, Vermarktungsorganisationen, Metzger, Importeure, Exporteure, Schlachtbetriebe meldepflichtig. Voraussetzung für eine Meldung im Rahmen der Zentralen Datenbank Rind ist eine Betriebsnummer (Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung). Die Ämter werden gebeten, jedem Meldepflichtigen eine Betriebsnummer (Registriernummer) zuzuteilen. Zu beachten ist, dass im Rahmen der VO (EG) Nr. 820/97 die Betriebsstätte als seuchenhygienische Einheit im Vordergrund steht und nicht der Betrieb/ Unternehmen im Sinne von InVeKoS. In jedem Fall benötigen Rinderställe in 2 unterschiedlichen Gemeinden, die einem Betrieb/Unternehmen gehören, aufgrund dieser Vorgabe jeweils eine eigene Betriebsnummer. Zwei oder mehrere Ställe innerhalb einer Gemeinde, sind hier als seuchenhygienische Einheit anzusehen (mit Vergabe einer Nummer), wenn diese zusammen bewirtschaftet werden. Betriebsnummern sind auch an Ettiketierbetriebe und Veterinärämter zu vergeben, die ebenfalls Zugriff auf die Rinderdatenbank haben müssen. Neuanlage landwirtschaftliches Unternehmen
Neuanlage Betriebsstätte mit Tierhaltung
Neuanlage sonstiger nichtlanwirtschaftlicher BetriebDa nach der VO (EG) Nr. 820/97 nicht nur landwirtschaftliche Rinderhalter, sonder alle Rinder mit Ausnahme der reinen Transporteure der Meldepflicht unterliegen, sind auch sämtliche nichtlandwirtschaftlichen Rinderhalter einschließlich der Schlachtbetriebe zu registrieren und mit einer Betriebsnummer (Registriernummer) zu versehen. Die Anlage eines Betriebes erfolgt in BTR_D. Neben der Anschrift des Betriebes ist der Typ des Betriebes zu erfassen, da die Steuerung einzelner Meldungen vom Betriebstyp abhängt. Die Erfassung des Betriebstyps erfolgt in der Tabelle BTR_T, wobei aus vorgegebenen Typen auszuwählen ist. Es ist jedoch möglich, dass ein Betrieb mehrere Typen wie zum Beispiel Landwirt, Händler und Metzger beinhalten kann. Sonderbehandlung bei abweichender PostanschriftDie Adress-Felder im Stammdatensatz des Betriebs (BTR_D) beinhalten die Ansprechperson und die Anschrift des Betriebs (physische Lage). Soll der Schriftverkehr mit einer hiervon abweichenden Adresse erfolgen, da z. B. der Betreibsinhaber nicht am Ort der Tierhaltung wohnt, ist die abweichende Postanschrift in die Tabelle BTR_P ein zu tragen. Zuordnung von Betriebsstätten zu einem UnternehmenZiel der Verordnung (EG) Nr. 820/97 ist neben der verbesserten Kennzeichnung und Registrierung von Rindern auch die effiziente Kontrolle gemeinschaftlicher Beihilferegelungen. Für die reine Abwicklung der Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 820/97 ist die Zuordnung einer Betriebsstätte zu einem Unternehmen nicht zwingend erforderlich. Für die Gewährung von Tierprämien im Rahmen von InVeKoS ist die Zuordnung einer Betriebsstätte zu einem Unternehmen i.S.v. InVeKoS jedoch zwingende Voraussetzung. Die Zuordung einer Betriebsstätte nach der VO (EG) Nr.820 /97 zu einem Unternehmen i.S.v. InVeKoS erfolgt über den Eintrag in die Tabelle BTR_Z. Die Pflege der Zuordnung erfolgt durch die ADS (Adressdatenstelle) die für die Betriebsstätte zuständig ist! Betriebsstätten in verschiedenen BundesländernZu einem Unternehmen/Betrieb im Sinne von InVeKoS mit Sitz in Bayern ist in Niedersachen und in Thüringen je eine Betriebsstätte mit Rinderhaltung zugeordnet. Das Unternehmen/Betrieb wird in Bayern zur Einkommenssteuer veranlagt und kann infolge der derzeit geltenden Regelungen Prämienanträge nur in Bayern stellen. Die Betriebsnummern (Registriernummern nach VVVO) für die einzelnen Betriebsstätten wie auch für den Unternehmenssitz werden von den jeweils dafür zuständigen Stellen in den einzelnen Ländern vergeben. Die Zuordnung der Betriebsstätte zum Unternehmen in Tabelle BTR_Z erfolgt im Zusammenhang mit Anlegen/Pflege bei der ADS im Land der jeweiligen Betriebsstätte! Die Meldungen für dieses Unternehmen sehen wie folgt aus: Ändern der BetriebsdatenÄnderung des Betriebsinhabers, BetriebsübergabeGrundsätzlich sollte bei einer Betriebsübergabe, sofern der gesamte Betrieb übergeben wird, keine neue Betriebsnummer (BN) vergeben werden. In der Meldung BTR_D sind nur Name und Anschrift des neuen Bewirtschafters sowie die Systemfelder DBET_VON und DBET_BIS zu ändern.
Fortführen mit selben Unternehmensnummer
Neubesitzer hat bereits eine eigene UnternehmensnummerEin Betrieb übernimmt einen anderen Betrieb in der gleichen Gemeinde, der ebenfalls Rinderhaltung betreibt. Beide Betriebe werden von der gleichen Person bewirtschaftet und stellen somit eine seuchenhygienische Einheit dar. Der übernommene Betrieb wird in den Betrieb des Übernehmers integriert und hört damit als eigenständige Einheit auf zu existieren. Das Ende des übernommenen Betriebes wird in BTR_D in DBET_BIS festgehalten. Alle Rinder sind als Abgang beim aufzulösenden Betrieb auszubuchen und entsprechend als Zugang beim übernehmenden Betrieb einzubuchen. Liegt der übernommene Betrieb in einer anderen Gemeinde, so liegt keine seuchenhygienische Einheit vor. Die Betriebsnummer des übernommen Betriebes erhalten. Beim übernommenen Betrieb wird in BTR_D Name, Anschrft und DBET_VON BIS geändert. In BTR_Z wird der übernommene Betrieb dem übernehmenden Betrieb als untergeordnete Betriebsstätte zugeordnet. Neubesitzer soll aus bestimmten Gründen neue Unternehmensnummer bekommenSofern im Rahmen einer Betriebsübergabe oder eine Kaufs einem Betrieb eine neue Betriebsnummer zugeteilt werden soll, ist in BTR_D ein neuer Betrieb anzulegen. Das Ende des alten Betriebes wird unter dessen Betriebsnummer in BTR_D festzuhalten. Alle Rinder sind unter der alten Betriebsnummer als Abgang auszubuchen und unter der neuen Betriebsnummer als Zugang einzubuchen. iri Änderung von Betriebsstammdaten, wie Adresse oder TelefonnummerÄnderungen von Betriebsstammdaten wie Namensänderung, Adressänderungen, Änderung der Telefonnummer sind in BTR_D festzuhalten. Das Datum der Änderung ist unter DBET_VON einzutragen. Änderung der Funktion, d.h. des Betriebs-TypsEine Änderung im Betriebstyp ist in BTR_T mit dem Datum der Änderung unter DTYP_VON festzuhalten. Sofern ein landwirtschaftlicher Rinderhalter, der z. B. auch im Viehhandel und Export tätig ist, noch den Typ Händler oder Exporteur beantragt, sind die zusätzlichen Typen in BTR_T mit dem Datum des Starts des neuen Betriebstyps unter DTYP_VON festzuhalten. Änderungen der Betriebsnummer, z.B. wg Gebietsreformsdsfafdfgh Änderung von Betriebsstätten-ZuordnungBetriebsstätte wird selbsständiges UnternehmenDurch Verkauf, Erbfall etc. kann aus einer Betriebsstätte, die bisher einem anderen Betrieb (Unternehmen) zugeordnet war, ein eigenständiger Betrieb (Unternehmen) werden. Die bisherige Betriebsnummer der Betriebsstätte sollte beibehalten werden. In BTR_D sind die Adreßdaten zu aktualisieren. In BTR_Z ist die Zuordnung zum bisherigen Elternbetrieb aufzuheben. Unternehmen wird zur Betriebsstätte eines anderenDurch Zukauf, Erbfall, Betriebszusammenlegung etc. kann ein eigenständiger Betrieb (Unternehmen) zu einer Betriebsstätte eines anderen Unternehmens werden. Die bisherige Betriebsnummer der Betriebsstätte (Unternehmen) sollte beibehalten werden. In BTR_D sind die Adreßdaten zu aktualisieren. In BTR_Z ist die Zuordnung zum neuen Elternbetrieb mit entsprechendem Datum einzugeben. Unternehmenssitz wird auf andere Betriebsstätte übertragenSofern durch Verlagerung der wirtschaftliche Aktivitäten zwischen dem Unternehmenssitz und der zugehörigen Betriebsstätte die bisherige Betriebsstätte zum Unternehmenssitz und der bisherige Unternehmenssitz zur Betriebsstätte wird, sind in BTR_Z die entsprechenden Anpassungen (Datum und Beziehung) vorzunehmen. Abgabe der Betriebsstätte am UnternehmenssitzUnternehmen (i.S.v.InVeKoS) und Betriebsstätte sind identisch. Im Falle der einer
Veräußerung der Stallgebäude einschließlich aller Rinder, (nicht aber der Flächen)
bleibt die Wohnanschrift gleich, d. h. das Unternehmen existiert weiter. Die
Betriebsstätte (Stall) erhält eine neue Betriebsnummer. In BTR_D werden die
entsprechenden Adreßdaten wie auch der Beginn der betrieblichen Aktivität eingetragen .
In der Tabelle BTR_Z wird der neue Betrieb, je nach dem ob es sich um einen abhängigen
oder unabhängigen Betrieb handelt, entsprechend eingetragen. Alle Rinder sind bei
der alten Betriebsnummer als Abgang und bei der neuen Betriebsnummer als Zugang zu
melden, obwohl die Rinder den Stall nicht gewechselt haben. Löschen von BetriebenEnde der gesamten Betriebstätigkeit eines UnternehmensSofern ein Betrieb oder Unternehmen seine Aktivitäten endgültig einstellt, ist das Datum des Einstellung der betrieblichen Aktivitäten im Feld DBET_BIS in BTR_D einzutragen. Programmtechnisch ist das auf folgenden 2 Wegen möglich. Betriebsstätte wird aufgelöstSofern eine Betriebsstätte seine Aktivitäten endgültig einstellt, ist das Datum des Einstellung der betrieblichen Aktivitäten im Feld DBET_BIS in BTR_D einzutragen. Programmtechnisch erfolgt dies über eine STORNO-Meldung mit oder ohne Ende-Timestamp oder eine EXECUTE-Meldung mit gesetzen Timestamp. Betrieb gibt nur Tierhaltung vollkommen aufSofern ein Betrieb seine Tierhaltung endgültig aufgibt, erfolgt dies durch die Abgangsmeldung der Rinder aus dem Betrieb. Eine Eintragung des Endes der Rinderhaltung in BTR_D ist nicht möglich und wäre auch falsch, da der Betrieb als landwirtschaftlicher Betrieb ja weiter existiert. Fall 1 - Betriebsübergabe mit Beibehalten der Unternehmensnummer: Vollständige Übergabe des Betriebes vom Vater auf den Sohn, der bereits einen Betrieb (Unternehmen i.S.v. InVeKoS) besitzt, d.h. der Vater tritt als Unternehmer nicht mehr in Erscheinung.
Vorgehen: Das Unternehmen des Vaters wird abgeschlossen. Das Unternehmen des Sohnes wird zum Unternehmen mit weiteren Betriebsstätten (UM). In der Tabelle BTR_Z wird die Betriebsstätte 0002 dem Unternehmen 0003 als abhängiger Betrieb zugeordnet. (0003 ß 0002) Daten vorher BTR_D: 276100423120002 Fritz sen. UO aktuell BTR_Z: --- Daten nachher BTR_D: 276100423120002 Fritz sen. UO beendet BTR_Z: 276100423120003 ß 276100422130002 aktuell
Fall 2 - Betriebsübergabe mit neuer Unternehmensnummer Der Betrieb wird vollständig übergeben, dem Sohn wird eine neue Betriebsnummer (Unternehmensnummer) zugeteilt.
Vorgehen: Das Unternehmen des Vaters wird abgeschlossen. Für den Sohn wird eine neues Unternehmen angelegt. Alle Rinder sind bei 0001 als Abgang und bei 0002 als Zugang zu melden. Ob der Betriebsübergang von alter Nummer (0001) auf neue Nummer (0002) separat gemeldet werden muss, ist nicht einheitlich festgelegt.
Daten vorher BTR_D: 276101234560001 Fritz sen. UO aktuell
Daten nachher BTR_D: 276101234560001 Fritz sen. UO beendet 276101234560002 Fritz jun. UO aktuell ABGANG: 276101234560001 LOM-1 01.04.1999 ZUGANG: 276101234560002 LOM-1 01.04.1999
Fall 3 - Verkauf der Betriebsstätte am Unternehmenssitz Unternehmen und Betriebsstätte sind gleich. Betriebsstätte wird verkauft (nur der Stall einschließlich aller Rinder, nicht die Flächen) die Wohnanschrift bleibt gleich.
Vorgehen: Die Betriebsstätte (Stall) erhält eine neue Betriebsnummer (0004 ) und wird der Unternehmensnummer des Käufers (0003) in der Tabelle BTR_Z als abhängiger Betrieb.mit Datum zugeordnet (0003 ß 0004). Der Käufer wird zum Unternehmen mit weiteren Betriebsstätten (UM). Der Verkäufer bleibt UO. Wenn verhindert werden soll, dass er weiter Tiere hält, muss in der Tabelle BTR_T der Betriebstyp L (Landwirt) beendet werden. Alle Rinder sind bei 0002 als Abgang und bei 0004 als Zugang zu melden, obwohl keine Ortsänderung stattfand.
Daten vorher BTR_D: 276100423120002 X.Verkäufer UO aktuell
Daten nachher BTR_D: 276100423120002 X.Verkäufer UO aktuell BTR_Z: 276100423120003 ß 276100422130004 aktuell ABGANG: 276101234560002 LOM-1 01.04.1999 ZUGANG: 276101234560004 LOM-1 01.04.1999
Fall 4 - Unternehmen mit Betriebsstätten in anderen Bundesländern Ein Unternehmer im Sinne von InVeKoS besitzt in Niedersachen und in Thüringen je eine Betriebsstätte mit Rinderhaltung. Der Unternehmer wird in Bayern zur Einkommenssteuer veranlagt und kann infolge der derzeit geltenden Regelungen Prämienanträge nur in Bayern stellen. Am Sitz des Unternehmens hat er keine Tierhaltung angemeldet.
Vorgehen: Der Unternehmer meldet zunächst die Tierhaltung in Niedersachen und Thüringen an und erhält von der im jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle eine Betriebsnummer im Sinne einer Betriebsstättennummer (BS).
Daten nachher BTR_D: 276091771210012 Max Mai UM aktuell BTR_Z: 276091771210012 ß 27603244117 0001 aktuell BTR_T: 276032441170001 LW aktuell |