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Erweiterung der Pflichtfelder im Rahmen der SchlachtmeldungDurch die Änderung der Viehverkehrsverordnung und der Rinder- und
Schafprämienverordnung, die am 31,07.1999 in Kraft trat, sind im Rahmen der
Schlachtmeldung neben den durch die Verordnung (EG) Nr. 820/97 vorgeschriebnen
Meldeinhalten folgende Pflichtangaben hinzugekommen: - Schlachtnummer - Schlacht- bzw. Lebendgewicht und - Kategorie. Diese 3 Angaben, die bisher freiwillig (Optional) waren, sind nunmehr verpflichtend (mandatory). Das Schlacht- oder das Lebendgewicht kann wahlweise angegeben werden, wobei eine der beiden Angaben zwingend erforderlich ist. Sonderfall: Schlachtkörper wird verworfenWird im Lauf eines Schlachtprozesses ein Schlachtkörper verworfen, ist im Feld Schlachtgewicht eine 0 einzugeben. Die Eingabe einer 0 im Feld Lebendgewicht führt zur Ablehnung der Meldung, wie auch das Fehlen einer Gewichtsangabe in einem der beiden Felder. |