Z/E-Modell Schlachtmeldung
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Rechtsgrundlage
Allgemeines
Das Kennzeichnungs- und Registriersystem nach der Verordnung (EG) Nr. 820/97 schreibt
folgende Elemente vor:
| Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung |
| elektronische Datenbanken |
| Tierpässe |
| Register in jedem Betrieb |
Relevante Richtlinien und Verordnungen
Zu speichernde Daten
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben ist in der elektronischen Datenbank zu speichern:
| jedes Rind mit:
- Ohrmarkennummer,
- Geburtsdatum,
- Rasse,
- Geschlecht,
- Mutternummer,
- Geburtsbetrieb,
- Halterbetriebe,
- Datum jeder Verbringung,
- Datum des Todes oder der Schlachtung.
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| jeder Rinderhalter mit:
- Betriebsnummer
- Name und Anschrift.
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Die einzelnen Meldungen siehe HIT-Data-Dictionary,
ihre logischen Abfolge in einem Zustands-Ereignis-Diagramm siehe Z/E-Modell.
Voraussetzung für Meldungen
| Registrierung als Tierhalter über Betriebsnummer (Registriernummer nach VVVO) unter
Angabe der Betriebsanschrift (Betriebsstätte) und des Betriebstyps (landwirtschaftlicher
Tierhalter, sonstiger nichtlandwirtschaftlicher Tierhalter, Viehhändler, Schlachtbetrieb,
Veterinärverwaltung, etc.). Liegen Betriebsstätten eines Unternehmens in
verschiedenen Gemeinden, benötigt jede Betriebsstätte eine eigene Betriebsnummer
(Registriernummer nach VVVO). |
| Ein numerisches Passwort (PIN) für elektronische Meldungen. |
Meldebeginn und -Fristen
| Voller Meldebetrieb ab 26.09.1999 (ab Bestandsanzeige) |
| Innerhalb von 7 Tagen sind
- Geburten,
- Zugänge,
- Abgänge,
- Verendungen und
- Schlachtungen zu melden.
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Wer meldet was
Jeder meldepflichtige Rinderhalter meldet jeweils nur das Ereignis, das in seinem
Verantwortungsbereich liegt. Z.B bei einem Zugang meldet er nur das Datum des
Zugangs auf seinem Betrieb, seine eigene Betriebsnummer und die Ohrmarkennummer des
zugegangenen Rindes, nicht jedoch den abgebenden Betrieb. Bei einem Abgang ist auch nicht
der Grund des Abgangs, z.B. verkauft zur Schlachtung oder zur Zucht anzugeben. ,
| Landwirt meldet Geburt, Importmarkierung, Zugang, Abgang, Verendung oder Hausschlachtung |
| Händler meldet Zugang und Abgang, ggf. Verendung oder Geburt
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| Betreiber von Märkten, Sammelstellen und Ausstellungen melden Zugang und Abgang der
aufgetriebenen bzw. vermarkteten Rinder |
| Schlachtbetrieb meldet Zugang und Schlachtung, ggf. auch Verendung |
Meldungen und Inhalte (Überblick)
| Geburt
- Geburtsbetrieb,
- Ohrmarke,
- Geburtsdatum,
- Rasse,
- Geschlecht,
- Mutternummer,
- ggf. optinale Felder
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| Bewegungen
| Zugang
- Zugangsbetrieb,
- Ohrmarke,
- Datum
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| Abgang
- Abgangsbetrieb,
- Ohrmarke,
- ggf. Zielland bei Export/Versendung
- Datum
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| Verendung/Hausschlachtung
- Betriebsnummer,
- Ohrmarke,
- Datum
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| Schlachtung
- Schlachtbetrieb,
- Ohrmarke,
- Datum,
- Schlachtnummer,
- Schlacht- oder ggf. Lebendgewicht,
- Kategorie,
- ggf. optinale Felder
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| EU-Einfuhr und Import 3.Land nur über Regionalstellen |
| Adressdatenmeldungen nur über Verwaltungsstellen |
| Sonstige Spezial-Meldungen, z.B. LOM-Serien, von den Regionalstellen |
Die exakten Definitionen der Meldungen und Datenfelder siehe HIT-Data-Dictionary
Datenverwendung
| Seuchenbekämpfung |
| Herkunfts- und Identitätsnachweis |
| Tierpaß |
| Etikettierung |
| Prämienabgleich |
Zugriff auf die Daten
| Für den eigenen Datenbereich
- alle meldepflichtigen Rinderhalter
- Schlachtbetriebe
- Veterinärbehörden
- beauftragte Regionalstellen
- Prämienbehörden der Länder
- amtlich zugelassene Etikettierbetriebe
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| Bei der Zugriffsregelung für die einzelnen Berechtigten werden die Grundsätze des
Datenschutzes gewahrt. |
Zugriffskompetenzen siehe Datensicherheit
und Kompetenz.
Meldewege
Die Viehverkehrsverordnung regelt nur die Meldeinhalte, schreibt jedoch keine Form für
die Abgabe einer Meldung vor.
Im Rahmen einer Ländervereinbarung haben sich die Länder auf die nachfolgend
aufgeführten Meldewege geeinigt:
Papier
| über vorgedruckte Meldekarten für Geburt, Bewegung (Zugang, Abgang, Verendung) und
Schlachtung |
| direkt an die Regionalstellen zum Scannen |
Online über Internet
| Dialogprogramm über WWW-Browser mit der zentralen Datenbank |
| bundesweit einheitliche Interetadresse http://www.HI-Tier.de
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Batch
| Massentransfer direkt zur ZDB |
| Verbindung über beliebige Internetanbindung |
Sonstige Software
| Verschiedene Softwarehersteller erweitern ihre Produkte |
| Einheitliches Verfahren für ganz Deutschland möglich |
Meldungen, vor allem in schriftlicher Form, die nicht über die vorgedruckten
Meldekarten erfolgen, verursachen bei den Regionalstellen erheblichen Erfassungs- und
Bearbeitungsaufwand. Die Regionalstellen können entsprechend der Gebührenordnung diesen
Mehraufwand dem jeweiligen Melder in Rechnung stellen.
Meldungen in elektronischer Form, die direkt an die zentrale Datenbank gerichtet werden
und nicht den o. g. Vorgaben entsprechen, werden von der zentralen Datenbank abgewiesen.
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