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Equiden-Datenbank

Die HIT-Datenbank wurde im März 2010 um eine zusätzliche Komponente erweitert - die Equiden-Datenbank; Sie ist ein wesentliches Element des Systems zur Identifizierung der Equiden. 

Durch die lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass und der Eintragung der relevanten Daten in der HIT- Datenbank sollen etwaige Manipulationen, z.B. die Ausstellung von mehr als einem Equidenpass für ein und dasselbe Tier, verhindert werden und die Angabe zum Status des Tieres als zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr zweifelsfrei feststellbar sein. 

Ausführliche Informationen zur Equidendatenbank finden Sie unter Info Equidendatenbank 

Erweiterung der HIT-Datenbank um die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID)

Zugang zur HIT- und ZID-Datenbank

Im Jahr 2006 wurde die HIT-Datenbank um den Bereich der Zentralen InVeKoS- Datenbank (ZID)  erweitert. Die Zahlungsansprüche stellen dabei den  wichtigsten Bereich dar.  Über die Internet-Adresse www.zi-daten.de kann jeder Antragsteller sein "Zahlungsanspruchs-Konto"  einsehen und im Fall einer Übertragung die entsprechende Meldung durchführen.

Die Authentifizierung des Internetnutzers erfolgt sowohl bei der HIT-Datenbank wie auch bei ZID-Datenbank über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN bei der Anmeldung.

Die meisten Rinder- und/oder Schweinehalter, die ihre Tiermeldungen per Internet durchführen, nutzen für die Anmeldung bei der ZID-Datenbank die gleiche Betriebsnummer und PIN wie in HIT. Abweichend von dieser Vorgehensweise werden in einigen Ländern für den InVeKoS-Bereich separate Antragstellernummer mit separater PIN vergeben, die für den Zugang zur ZID-Datenbank zu verwenden sind. Anfragen hierzu sind an die zuständige Prämienbehörden des jeweiligen Bundeslandes zu richten.  

Zwang zur PIN-Änderung

Aus den Erfahrungen mit den Tiermeldungen in HIT ist bekannt, dass nicht jeder Tierhalter seine Meldungen über Internet selbst erledigt, sondern dass einige Landwirten die HIT-PIN mit der Betriebsnummer an andere Personen weitergegeben haben, die dann für sie die Meldungen vornehmen.

Alle Betriebe mit dem Betriebstyp  "InVeKoS-Betrieb", die bereits über eine PIN verfügen, werden vor bzw. mit der Zuteilung der Zahlungsansprüche zur Änderung der PIN gezwungen (der Betriebstyp  "InVeKoS-Betrieb" wurde von den Prämienstellen mit der Antragstellung auf Betriebsprämie 2005 automatisch vergeben). Mit dem Zwang der Änderung der PIN soll sicher gestellt werden, dass nur dem Betriebsinhaber die PIN bekannt ist.

Dies hat zur Folge, dass die meisten Betriebe nach der Anmeldung in der HIT-Tier Datenbank vom System aufgefordert werden, die PIN zu ändern. Vom System werden Sie dazu automatisch auf die Maske "Änderung der PIN" geführt. 

In der Maske "Änderung Ihrer PIN" ist die neue PIN im Feld "Neue PIN" einzugeben und im nachfolgenden Feld "PIN Wiederholung"  nochmals anzugeben. Die neue PIN muss sich von der alten PIN unterscheiden und darf nur aus Zahlen bestehen.

Nach der Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "ÄNDERN" zu klicken.

Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die Rückmeldung "PIN erfolgreich in der Datenbank geändert". Mit dem Button "Menü-Seite" gelangt man ins Hauptmenü.

Nach erfolgreicher Änderung klicken Sie auf „Menü-Seite “ am oberen Rand der Anzeigemaske um in das Hauptmenü zu gelangen. Hier können Sie dann die gewünschten Menüpunkte auswählen.

Wenn die PIN so nicht akzeptiert werden kann, weil sie z.B. zu kurz ist oder innerhalb des letzten Jahres bereits verwendet wurde, erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung und müssen das Verfahren wiederholen.  

Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich, aber der Browser selbst merkt diese Änderung nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. Sofern das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt wird, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen, ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren. Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.

Grundsätzlich kann die PIN jederzeit vom Anwender geändert werden, dazu ist auf der Menüseite unter den allgemeinen Funktionen der Punkt "PIN ändern" aufzurufen.

Beantragung einer neuen PIN 

Betriebe mit Zahlungsansprüchen, die bisher noch nicht über eine PIN verfügen,  künftig jedoch die ZID nutzen wollen um ggf. ZA zu übertragen oder einen Kontoauszug abzurufen, wenden sich an die zuständige Stelle für die PIN-Vergabe. Beim Einloggen in die zentrale Datenbank wird der Melder vom System gezwungen, die PIN zu ändern. Damit ist sicher gestellt, dass nur der Betriebsinhaber selbst die PIN kennt. Die Vorgehensweise zur Änderung der PIN erfolgt wie oben beschrieben.

PIN vergessen

Sofern Sie ihren PIN vergessen haben, müssen Sie eine neue PIN bei der für ihren Betrieb zuständigen Stelle  beantragen. 

Vorsicht mit der HIT-PIN

Sofern die HIT-PIN einschließlich der Betriebsnummer an einen Dritten weitergegeben wurde, kann dieser Dritte das ggf. vorhandene Konto zu den Zahlungsansprüchen einschließlich aller dazu vorhandenen Informationen einsehen und im schlimmsten Fall auch Zahlungsansprüche aus dem Konto abbuchen und damit Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämie blockieren. Zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen sollte deshalb die PIN niemals an einen Dritten weitergegeben werden. Sofern ein Dritter zum Melden beauftragt werden soll, ist eine Vollmacht zu verwenden (siehe unten).

Sperren des Zugangs für Dritte

Sofern ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergeben hat, kann er den Zugang für diese Person jederzeit selbst sperren, in dem er die PIN ändert. Mit der alten PIN ist dann der Zugang zum System nicht mehr möglich.  

Sofern der Betrieb über keinen Internetzugang verfügt, kann er schriftlich über die zuständige Adressdatenstelle bzw. Regionalstelle die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten beantragen.

Nutzung von ZID-Vollmachten

Sofern ein Landwirt über keinen Internetzugang verfügt, besteht die Möglichkeit, sich eines Dienstleisters zur Verwaltung seiner Zahlungsansprüche zu bedienen. In diesem Fall muss der Landwirt dem Dienstleister eine spezielle ZID-Vollmacht ausstellen. Diese Vollmacht kann ab Mitte Februar 2006 als PDF-Dokument aus der ZID-Datenbank heruntergeladen werden. Die vom Vollmachtgeber ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht ist an die zuständige Regionalstelle bzw. Adressdatenstelle zu schicken. Von dieser wird sie dann in die ZID-Datenbank eingetragen.

Der Bevollmächtigte selbst benötigt eine eigene Betriebsnummer und PIN. Unter dieser Betriebsnummer und PIN meldet er sich bei der ZID an. Er benötigt nur die Betriebsnummer und nicht die PIN des Vollmachtgebers, um in dessen Auftrag Meldungen durchzuführen.

HIT-Vollmachten

Vollmachten, die im Rahmen von HIT vergeben wurden, berechtigen den Bevollmächtigten nicht Informationen aus dem Bereich der ZID einzusehen oder zu verändern.

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