Tierarzneimittel (TAM) -DatenbankEingabe Tierbestand/Bestandsveränderungen (§58b (1) 5. AMG, ab 2023 §55 (2) TAMG )
AllgemeinAb 2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)! Die Mitteilungspflicht zum Tierbestand/Bestandsveränderungen nach dem Tierarzneimittelgesetz ist in §55 geregelt. Mitteilungspflichtig sind Betriebe,
Da Bestandsuntergrenzen für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten sind, ist es möglich, dass ein Betrieb Tiere in mehreren Nutzungsarten hält und trotzdem die Bestanduntergrenze nicht erreicht, da die Nutzungsarten nicht addiert werden. Beispiel: Tierhalter hält durchschnittlich pro Halbjahr weniger oder genau 25 Milchkühe und weniger oder genau 25 zugegangene Kälber unter 12 Monaten. Wichtige Hinweise für Tierhalter, die nahe am Grenzwert liegen, finden Sie hier Der Tierhalter muss für die jeweilige Nutzungsart
Achtung: Um den Tierbestands/Bestandsveränderungen erfassen zu können, muss zunächst die Mitteilung der Nutzungsart erfolgen, die in einer separaten Maske zu melden ist! ab 2023:
Die Daten können aber freiwillig jederzeit ab Beginn des Halbjahres gemeldet werden. Eingaben zu nicht mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sind möglich bzw. auch Betriebe, die nicht der Mitteilungspflicht unterliegen, können hier Bestandsangaben dokumentieren. => Die zuständige Behörde kann nur mitteilungspflichtige Daten nach TAMG einsehen! Entfällt ab 2023 Bis Ende 2022 war die Mitteilungspflicht zum Tierbestand/Bestandsveränderungen nach dem Tierarzneimittelgesetz (AMG) in §58b geregelt. Mitteilungspflichtig waren Betriebe,
Meldung Tierbestand / BestandsveränderungenRinderhalter Meldungen nach der Viehverkehrsverordnung, wie sie bereits in der Rinderdatenbank vorliegen, können nicht automatisch in die TAM-HIT-Datenbank übernommen werden, weil die Nutzungsart zum Rind nicht gespeichert ist und somit die mitteilungspflichtigen Masttiere nicht ermittelbar sind. Für Rindermäster gibt es eine spezielle Maske (für 2023/I derzeit noch nicht möglich), die auf Basis des Bestandsregisters die Zu- und Abgänge vorschlägt. Schweinehalter Meldungen nach der Viehverkehrsverordnung, wie sie bereits in der Schweinedatenbank vorliegen, können nicht automatisch in die TAM-HIT-Datenbank übernommen werden, weil nach TAMG andere Meldungen gefordert sind. 1. Schritt: 2. Schritt - Tierbestand/Bestandsveränderungen melden TierbestandFür die jeweilige Nutzungsart ist die Anzahl gehaltener Tiere zu Beginn des jeweiligen Kalenderhalbjahres einzutragen und mit ÄNDERN/SPEICHERN abschließend zu speichern BestandsveränderungenZu- bzw. Abgangsdatum eingeben und die Anzahl der aufgenommenen/abgegebenen Tiere eintragen und ÄNDERN/SPEICHERN klicken. Zugänge sind Zukäufe oder Geburten; im Schweinemastbetrieb mit
geschlossenem System sind Saugferkel bis zum Absetzen und alle Ferkel bis 30 kg
(ab absetzen) als Zugang zu melden. Ändert sich während des Kalenderhalbjahres die Nutzungsart (Ferkel wird zum Mastschwein), ist diese Umbuchung ebenfalls zu melden (Abgang bei Nutzungsart alle Ferkel und Zugang bei Nutzungsart Mastschwein) Abgänge sind Verkäufe (z. B. zum Zweck der Schlachtung oder zur Ausfuhr). Ändert sich während des Kalenderhalbjahres die Nutzungsart (das Ferkel wird zum wird zum Mastschwein), ist diese Umbuchung ebenfalls zu melden (Abgang bei Nutzungsart alle Ferkel bis 30 kg und Zugang bei Nutzungsart Mastschwein) Am 1.7. oder 1.1 zugegangene Tiere können entweder direkt beim Tierbestand eingetragen werden, ohne zusätzliche Bestandsveränderungsmeldung für das jeweilige Datum oder es ist der Tierbestand zu Beginn (0:00Uhr) des 1.7. bzw. 1.1 einzutragen und für die Laufe der Tages zugegangenen Masttiere werden dann Bestandsveränderungen gemeldet. Ist der Zu- und Abgang am selben Tag, wird der Abgangstag für die Ermittlung der Haltungstage nicht berücksichtigt. Korrigieren oder Stornieren von MeldungenZunächst etreffendes Kalenderhalbjahr und Nutzungsart auswählen und Daten mit Button ANZEIGEN Korrigieren Stornieren (Auswahl) Alle Datenzeilen (Bestandsveränderungen) stornieren => In Spalte "Auswahl zum Storno" das Häkchen setzen (damit werden alle markiert) und Button STORNIEREN Einzelne Datenzeilen (Bestandsveränderungen) stornieren => In Spalte "Auswahl zum Storno" das Häkchen in die betreffende Datenzeile setzen und Button STORNIEREN
Erklärung zu "Werte addieren" bzw. "Doppeltes Datum":Es ist nach Gesetz nicht möglich für ein Datum mehrere Zeilen für die gleiche Bewegungsart (Zugang/Abgang) für eine Nutzungsart zu speichern. Geburten und Zukäufe mit gleichem Datum können nicht getrennt angelegt werden, sie müssen zusammengefasst unter dem Begriff "Zugang" gemeldet werden. Verkäufe und Verendungen mit gleichem Datum müssen ebenfalls zusammengefasst, in der Spalte "Abgang" gemeldet werden. Wenn Sie Werte zu einer bereits vorliegenden Mitteilung (gleiches Datum) ändern bzw. ergänzen wollen gehen Sie folgendermaßen vor: Sie lassen sich die bereits vorliegende Mitteilung anzeigen und nehmen direkt im betreffenden Feld die Änderung vor. Dazu die korrigierte Tierzahl eintragen und "Ändern/Speichern" drücken. Die ist das kürzeste Vorgehen für Korrekturen! Wenn Sie eine neue Zeile mit gleichem Datum eingeben um Werte zu einer bereits vorliegenden Mitteilung ändern bzw. ergänzen müssen Sie festlegen ob: - Werte mit gleichem Datum und gleicher Bewegungsart addiert werden sollen. Es werden die Werte (Tierzahlen) der bereits vorliegenden Mitteilung und der noch abzuspeichernden aktuellen Mitteilung zusammen gefasst. Es gibt hierzu eine Nachfrage. Oder - ob die Werte überschrieben werden sollen, sodass nur der letzte Eintrag abgespeichert wird. Die Tierzahlen der bereits vorliegenden Mitteilung durch die neuen Werte also ersetzt. Es gibt hierzu eine Nachfrage.
Hinweise zu den einzelnen FeldernKEY - Schlüssel-Felder
Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind in der jeweiligen Online-Meldemaske mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet; in den Datenstrukturen werden sie als PK-x (Primary Key, fortlaufende Nummer x=1) bezeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. Die Speicherung zweier Meldungen mit identischen Key-Feldern ist nicht möglich! Betriebsnummer HalterDiese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder
Meldet der Halter wird die Betriebsnummer automatisch übernommen. Die zuständige Behörde oder beauftragte Regionalstelle muss die 12stellige Betriebsnummer des Tierhalters eingeben. Sofern zu einem Unternehmen mehrere Betriebsstätten mit einer eigenen Registriernummer gehören, so ist für jede Betriebsstätte der Tierbestand und die Bestandsveränderungen zu melden. KalenderhalbjahrDie Betriebe müssen halbjährlich die Anzahl der gehaltenen Tiere der jeweiligen Nutzungsart (Tierbestand) melden und die Bestandsveränderungen im Verlauf des Kalenderhalbjahres mitteilen (§55 (2) TAMG vormals §58b (1) 5. AMG). Die Mitteilungen zum Tierbestand/Bestandsveränderungen müssen erfolgen:
NutzungsartDiese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder
Der Tierbestand und die Bestandsveränderungen sind für die jeweilige Nutzungsart zu melden. Für Halter von mehreren Nutzungsarten mit „Nutzungsartenwechsel“ (z.B. Ferkel=>Mastschwein) gibt es eine kombinierte Eingabeoption. So kann der Nutzungsartenwechsel, also der Abgang im Bestand der einen Nutzungsart direkt in der angrenzenden Spalte als Zugang bei der folgenden Nutzungsart eingetragen werden. Die Nutzungsarten der Tiere sind hier nicht unterteilt in mitteilungspflichtig/nicht mitteilungspflichtig, sondern als ggf. mitteilungspflichtig bezeichnet, da die Unterscheidung bereits bei der Eingabe der Nutzungsarten gemacht wurde und automatisch zugeordnet wird. Die Behörde hat dann Datenzugriff, wenn der Tierhalter mitteilungspflichtige Nutzungsarten gemeldet hat. Stellt sich am Ende des Kalenderhalbjahres heraus, das der Tierhalter unter die Bestandsuntergrenze fällt, kann er die Nutzungsart auf „nicht mitteilungspflichtig“ ändern und die Behörde hat damit keine Einsicht mehr in die Bestandsdaten nach TAMG. Die Angaben zum Tierbestand/Bestandsveränderungen von nicht mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sind freiwillig! Die zuständige Behörde hat nur Zugriff auf mitteilungspflichtige Daten nach TAMG! Hinweise zum HIT-Data-DictionaryDas HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.
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