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Tierarzneimittel (TAM) -Datenbank

Eingabe Tierbestand/Bestandsveränderungen (§58b (1) 5. AMG, ab 2023 §55 (2) TAMG )

bulletAllgemeine Hinweise zur Eingabe Tierbestand / Bestandsveränderungen 
bulletHinweise zu den einzelnen Feldern
bulletSchlüsselfelder
bulletBetriebsnummer Halter
bulletKalenderhalbjahr
bulletNutzungsart
bulletdoppeltes Datum
bulletAuswahl zum Storno
bulletHinweise zum Data Dictionary

Allgemein

Ab 2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)! Die Mitteilungspflicht zum Tierbestand/Bestandsveränderungen nach dem Tierarzneimittelgesetz ist in §55 geregelt. Mitteilungspflichtig sind Betriebe,

bulletdie bestimmte Nutzungsarten der Tierarten Rinder, Schweine, Hühner oder Puten berufs- oder gewerbsmäßig nicht nur zu Mastzwecken halten und
bulletim Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als

 

Nutzungsart

Untergrenze
zugegangene Kälber < 12 Monate 25
Milchrinder 25
Saugferkel 85
Zuchtschweine 85
Ferkel bis einschließlich 30kg 250
Mastschweine über 30kg 250
Masthühner 10.000
Legehennen 4.000
Junghennen 1.000
Mastputen 1.000

halten. Die Bestandsuntergrenzen sind noch nicht rechtlich bindend, da es noch keine veröffentlichte gesetzliche Grundlage gibt.

Da Bestandsuntergrenzen für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten sind, ist es möglich, dass ein Betrieb Tiere in mehreren Nutzungsarten hält und trotzdem die Bestanduntergrenze nicht erreicht, da die Nutzungsarten nicht addiert werden. Beispiel: Tierhalter hält durchschnittlich pro Halbjahr weniger oder genau 25 Milchkühe und weniger oder genau 25 zugegangene Kälber unter 12 Monaten. Wichtige Hinweise für Tierhalter, die nahe am Grenzwert liegen, finden Sie hier

Der Tierhalter muss für die jeweilige Nutzungsart

bullethalbjährlich die Anzahl der gehaltenen Tiere der jeweiligen Nutzungsart (Tierbestand) melden und
bulletdie Bestandsveränderungen im Verlauf des Kalenderhalbjahres mitteilen (§55 (2) TAMG, vormals §58b (1) 5.). Auf Basis dieser Angaben wird der Durchschnittsbestand für jede Nutzungsart pro Kalenderhalbjahr errechnet (nach Maßgabe des Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Therapiehäufigkeit (Bundesanzeiger AT22.02.2013 B2).

Achtung: Um den Tierbestands/Bestandsveränderungen erfassen zu können, muss zunächst die Mitteilung der Nutzungsart erfolgen, die in einer separaten Maske zu melden ist!

ab 2023:

Tierart Nutzungsart Zeitraum Meldefrist
Rind Mastkälber bis zu einem Alter von acht Monaten (bis Ende 2022) 01. April 2014 - 31. Dezember 2022
bulletspätestens 14 Tage nach Beginn der Haltung
bulletÄnderungen innerhalb 14 Tage
Mastrinder ab einem Alter von über acht Monaten (bis Ende 2022)
zugegangene Kälber < 12 Monate, nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geboren, ab Einstallung  ab 01. Januar 2023
Milchkühe, ab der ersten Kalbung
Schwein alle Ferkel bis einschließlich 30kg (Mast bis Ende 2022), ab Absetzen vom Muttertier ab 01. April 2014
Mastschweine über 30kg
alle Saugferkel, ab Geburt bis Absetzen ab 01. Januar 2023
Zuchtschweine, ab Einstallung zur Ferkelerzeugung
Huhn Masthühner, ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens ab 01. April 2014
Legehühner, ab Aufstallung im Legebetrieb ab 01. Januar 2023
Junghennen, ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens bis zur Aufstallung im Legebetrieb
Pute Mastputen, ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens ab 01. April 2014

Die Daten können aber freiwillig jederzeit ab Beginn des Halbjahres gemeldet werden.

Eingaben zu nicht mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sind möglich bzw. auch Betriebe, die nicht der Mitteilungspflicht unterliegen, können hier Bestandsangaben dokumentieren. => Die zuständige Behörde kann nur mitteilungspflichtige Daten nach TAMG einsehen!

Entfällt ab 2023

Bis Ende 2022 war die Mitteilungspflicht zum Tierbestand/Bestandsveränderungen nach dem Tierarzneimittelgesetz (AMG)  in §58b geregelt. Mitteilungspflichtig waren Betriebe,

bulletdie Rinder, Schweine, Hühner oder Puten berufs- oder gewerbsmäßig zu Mastzwecken halten und
bulletgemäß der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als
Nutzungsart Untergrenze
Mastkälber bis einschließlich 8 Monate 20
Mastrinder ab einem Alter von über 8 Monaten 20
Mastferkel bis einschließlich 30kg 250
Mastschweine über 30kg 250
Masthühner 10.000
Mastputen 1.000
Tierart Nutzungsart Meldungen (nach AMG §58b (1) 5.) Start Meldefrist Erste Meldung fällig bis spätestens
Rinder
bulletMastkälber bis zu einem Alter von acht Monaten
bulletMastrinder ab einem Alter von über acht Monaten
Tierbestand
=>
zu Beginn des Kalenderhalbjahres

(Das Kalenderhalbjahr beginnt jeweils am 1. Januar bzw. am 1. Juli.) 

Bestandsveränderungen 
bulletZugänge
bulletAbgänge
bulletAbgangs- und Zugangsmeldungen aufgrund des Altersklassenwechsel von Mastkalb zu Mastrind bzw. von Mastferkel bis einschl. 30kg zu Mastschwein über 30kg 

=> im Verlauf des Kalenderhalbjahres

01.Juli 2014 spätestens am 14. Tag desjenigen Monats, der auf den letzten Monat des Kalenderhalbjahres folgt 14. Januar 2015
für den Zeitraum 01.07.-31.12.2014
Schweine
bulletMastferkel bis einschließlich 30kg
bulletMastschweine über 30kg
Hühner und Puten

Mast

Meldung Tierbestand / Bestandsveränderungen

Rinderhalter

Meldungen nach der Viehverkehrsverordnung, wie sie bereits in der Rinderdatenbank vorliegen, können nicht automatisch in die TAM-HIT-Datenbank übernommen werden, weil die Nutzungsart zum Rind nicht gespeichert ist und somit die mitteilungspflichtigen Masttiere nicht ermittelbar sind. Für Rindermäster gibt es eine spezielle Maske (für 2023/I derzeit noch nicht möglich), die auf Basis des Bestandsregisters die Zu- und Abgänge vorschlägt.

Schweinehalter

Meldungen nach der Viehverkehrsverordnung, wie sie bereits in der Schweinedatenbank vorliegen, können nicht automatisch in die TAM-HIT-Datenbank übernommen werden, weil nach TAMG andere Meldungen gefordert sind.

1. Schritt:
Kalenderhalbjahr und Nutzungsart auswählen, ANZEIGEN klicken =>Eingabetabellen zu Tierbestand- und Bestandsveränderungen werden angezeigt.

2. Schritt - Tierbestand/Bestandsveränderungen melden

Tierbestand

Für die jeweilige Nutzungsart ist die Anzahl gehaltener Tiere zu Beginn des jeweiligen Kalenderhalbjahres einzutragen und mit ÄNDERN/SPEICHERN abschließend zu speichern

Bestandsveränderungen

Zu- bzw. Abgangsdatum eingeben und die Anzahl der aufgenommenen/abgegebenen Tiere eintragen und ÄNDERN/SPEICHERN klicken.

Zugänge sind Zukäufe oder Geburten; im Schweinemastbetrieb mit geschlossenem System sind Saugferkel bis zum Absetzen und alle Ferkel bis 30 kg  (ab absetzen) als Zugang zu melden.
(Ferkel gelten als abgesetzt, wenn sie räumlich vom Muttertier getrennt werden).

Ändert sich während des Kalenderhalbjahres die Nutzungsart (Ferkel wird zum Mastschwein), ist diese Umbuchung ebenfalls zu melden (Abgang bei Nutzungsart alle Ferkel und Zugang bei Nutzungsart Mastschwein)

Abgänge sind Verkäufe (z. B. zum Zweck der Schlachtung oder zur Ausfuhr). Ändert sich während des Kalenderhalbjahres die Nutzungsart (das Ferkel wird zum wird zum Mastschwein), ist diese Umbuchung ebenfalls zu melden (Abgang bei Nutzungsart alle Ferkel bis 30 kg und Zugang bei Nutzungsart Mastschwein)

Am 1.7. oder 1.1 zugegangene Tiere können entweder direkt beim Tierbestand eingetragen werden, ohne zusätzliche Bestandsveränderungsmeldung für das jeweilige Datum oder es ist der Tierbestand zu Beginn (0:00Uhr) des 1.7. bzw. 1.1 einzutragen und für die Laufe der Tages zugegangenen Masttiere werden dann Bestandsveränderungen gemeldet.

Ist der Zu- und Abgang am selben Tag, wird der Abgangstag  für die Ermittlung der Haltungstage nicht berücksichtigt.

Korrigieren oder Stornieren von Meldungen

Zunächst etreffendes Kalenderhalbjahr und Nutzungsart auswählen und Daten mit Button ANZEIGEN

Korrigieren
=> Betreffendes Datenfeld überschreiben und ÄNDERN/SPEICHERN

Stornieren (Auswahl)

 Alle  Datenzeilen (Bestandsveränderungen) stornieren => In Spalte "Auswahl zum Storno" das Häkchen setzen (damit werden alle markiert) und Button STORNIEREN

Einzelne Datenzeilen (Bestandsveränderungen) stornieren => In Spalte "Auswahl zum Storno" das Häkchen in die betreffende Datenzeile setzen und Button STORNIEREN


=> stornierte Datenzeile ist grau markiert; durch erneuten Klick auf ANZEIGEN werden die aktuellen Daten angezeigt.

Erklärung zu "Werte addieren" bzw. "Doppeltes Datum":

Es ist nach Gesetz nicht möglich für ein Datum mehrere Zeilen für die gleiche Bewegungsart (Zugang/Abgang) für eine Nutzungsart zu speichern. Geburten und Zukäufe mit gleichem Datum können nicht getrennt angelegt werden, sie müssen zusammengefasst unter dem Begriff "Zugang" gemeldet werden. Verkäufe und Verendungen mit gleichem Datum müssen ebenfalls zusammengefasst, in der Spalte "Abgang" gemeldet werden.

Wenn Sie Werte zu einer bereits vorliegenden Mitteilung (gleiches Datum) ändern bzw. ergänzen wollen gehen Sie folgendermaßen vor:

Sie lassen sich die bereits vorliegende Mitteilung anzeigen und nehmen direkt im betreffenden Feld die Änderung vor. Dazu die korrigierte Tierzahl eintragen und "Ändern/Speichern" drücken.

Die ist das kürzeste Vorgehen für Korrekturen!

Wenn Sie eine neue Zeile mit gleichem Datum eingeben um Werte zu einer bereits vorliegenden Mitteilung ändern bzw. ergänzen müssen Sie festlegen ob:

- Werte mit gleichem Datum und gleicher Bewegungsart addiert werden sollen. Es werden die Werte (Tierzahlen) der bereits vorliegenden Mitteilung und der noch abzuspeichernden aktuellen Mitteilung zusammen gefasst. Es gibt hierzu eine Nachfrage.

Oder

- ob die Werte überschrieben werden sollen, sodass nur der letzte Eintrag abgespeichert wird. Die Tierzahlen der bereits vorliegenden Mitteilung durch die neuen Werte also ersetzt. Es gibt hierzu eine Nachfrage.

Nachfragen müssen bestätigt werden, sonst werden die Mitteilungen nicht abgespeichert.

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Hinweise zu den einzelnen Feldern

KEY - Schlüssel-Felder

Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind in der jeweiligen Online-Meldemaske mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet; in den Datenstrukturen werden sie als PK-x (Primary Key, fortlaufende Nummer x=1) bezeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. Die Speicherung zweier Meldungen mit identischen Key-Feldern ist nicht möglich!

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Betriebsnummer Halter

Diese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder weitere Hinwese zu Schlüsselfeldern

Meldet der Halter wird die Betriebsnummer automatisch übernommen. Die zuständige Behörde oder beauftragte Regionalstelle muss die 12stellige Betriebsnummer des Tierhalters eingeben.

Sofern zu einem Unternehmen mehrere Betriebsstätten mit einer eigenen Registriernummer gehören, so ist für jede Betriebsstätte der Tierbestand und die Bestandsveränderungen zu melden.

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Kalenderhalbjahr

Die Betriebe müssen halbjährlich die Anzahl der gehaltenen Tiere der jeweiligen Nutzungsart (Tierbestand) melden und die Bestandsveränderungen im Verlauf des Kalenderhalbjahres mitteilen (§55 (2) TAMG vormals §58b (1) 5. AMG). 

Die Mitteilungen zum Tierbestand/Bestandsveränderungen müssen erfolgen: 

bulletin 2014 für das 2. Kalenderhalbjahr spätestens bis zum 14. Januar 2015
bulletab 2015:
 
bulletFür das 1. Kalenderhalbjahr spätestens bis zum 14. Juli und
bulletfür das 2. Kalenderhalbjahr spätestens bis zum 14. Januar

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Nutzungsart

Diese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder weitere Hinwese zu Schlüsselfeldern

Der Tierbestand und die Bestandsveränderungen sind für die jeweilige Nutzungsart zu melden. Für Halter von mehreren Nutzungsarten mit „Nutzungsartenwechsel“ (z.B. Ferkel=>Mastschwein) gibt es eine kombinierte Eingabeoption. So kann der Nutzungsartenwechsel, also der Abgang im Bestand der einen Nutzungsart direkt in der angrenzenden Spalte als Zugang bei der folgenden Nutzungsart eingetragen werden.

Die Nutzungsarten der Tiere sind hier nicht unterteilt in mitteilungspflichtig/nicht mitteilungspflichtig, sondern als ggf. mitteilungspflichtig bezeichnet, da die Unterscheidung bereits bei der Eingabe der Nutzungsarten gemacht wurde und automatisch zugeordnet wird. Die Behörde hat dann Datenzugriff, wenn der Tierhalter mitteilungspflichtige Nutzungsarten gemeldet hat.

Stellt sich am Ende des Kalenderhalbjahres heraus, das der Tierhalter unter die Bestandsuntergrenze fällt, kann er die Nutzungsart auf „nicht mitteilungspflichtig“ ändern und die Behörde hat damit keine Einsicht mehr in die Bestandsdaten nach TAMG.

Die Angaben zum Tierbestand/Bestandsveränderungen von nicht mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sind freiwillig! Die zuständige Behörde hat nur Zugriff auf mitteilungspflichtige Daten nach TAMG!

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Hinweise zum HIT-Data-Dictionary 

Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.

bulletÜberblick über die Datenstrukturen erhalten Sie im Data-Dictionary
bulletErklärungen zu den einzelnen Meldungen finden Sie unter HIT-Meldungen
bulletSpeziell die Meldeentität, siehe  TAM_BEST und TAM_BVER
bulletErklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste.

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Seite zuletzt bearbeitet: 03. November 2021 15:52, Anbieterinformation: Impressum und Datenschutz und Barrierefreiheit