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Impfungen

Impfliste

bulletAllgemeine Hinweise zur Impfliste mit Tierdaten
bulletHinweise zu den Eingabe-Feldern
bulletHalter-Betrieb
bulletVerantwortlicher Tierarzt
bulletDatum Bestreg.
bulletSortierung
bulletImpfdatum
bulletImpfzweck
bulletImpfstoff
bulletChargennummer
bulletTierauswahl
bulletHinweise zum Data Dictionary

Allgemein

Die Impfliste, die auf Basis des Bestandsregisters erstellt wird, dient als Arbeitsliste im Stall für die bevorstehende Impfung und zur Dokumentation der Impfung. 

Anders als im BVD-Verfahren gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für ein elektronisches Meldeverfahren von Impfdaten. Die in HIT erfassten Impfungen und ermittelte Impfstatus haben somit keinen amtlichen Charakter! 

Für eine rationelle Impfaktion ist es wichtig, dass der Landwirt seine Bestandsmeldungen aktuell an die HIT-Datenbank gemeldet hat, bevor die Impfliste auf Basis des Bestandregisters erstellt wird. Handschriftliche Ergänzungen oder zusätzliche manuelle Nachbearbeitungen entfallen.

Der Landwirt kann entweder selbst eine Impfliste ausdrucken oder dem behandelnden Tierarzt über eine Hoftierarzt-Vollmacht den Datenzugriff gewähren, sofern der Tierarzt über eine HIT-Zugangsberechtigung verfügt. Die Vollmacht wird von der zuständigen Landesstelle im jeweiligen Bundesland des Tierhalters in HIT eingetragen.

Die Bevollmächtigung des Tierarztes hat folgende Vorteile:

bulletder Tierarzt selbst kann eine Impfliste erstellen, 
bulletdie Impfungen und Untersuchungsbefunde und den daraus abgeleiteten Tierstatus einsehen, 
bulletdie Tiergesundheitsdaten für die Planung anstehende Impfaktionen nutzen und somit eine effiziente Bestandsbetreuung erzielen.
bulletZudem kann der Hoftierarzt nach erfolgter Impfaktion die Daten in HIT erfassen. 

In die Impfliste sind folgende Angaben einzutragen:

bulletBetriebsnummer des Tierhalters
bulletBetriebsnummer des Tierarztes
(die Angabe ist nicht zwingend erforderlich; wenn das Feld jedoch leer bleibt, fehlt die Angabe in der Impfliste)
bulletDatum des Bestandsregisters ist der Tag der Impfung
Sofern das Datumsfeld leer bleibt, wird vom System bei der Anzeige das Datum von heute eingesetzt. Möglich ist auch ein Datum in der Zukunft. In diesem Fall ist auch das Impfdatum zwingend einzutragen. Bei einem Bestandsregister von heute kann das Feld "Impfdatum" leer bleiben. Die Altersermittlung der Tiere erfolgt auf Basis des Bestandsregister-Datums!
bulletImpfdatum (darf auch in der Zukunft liegen, wenn z.B. erst in drei Tagen geimpft werden soll)
bulletImpfzweck ist zwingend anzugeben (z.B. BTV)
bulletImpfstoff laut Auswahlliste
bulletChargennummer 
bulletTierauswahl (z.B. Tiere ab einem gewissen Impfalter oder eines bestimmten Geschlechts)
Die Tierseuche ist durch die Angabe des Impfzwecks festgelegt.
Sofern keine Tierauswahl erfolgt, wird der Gesamtbestand angezeigt. 

Die Impfliste kann vor dem Ausdruck nach bestimmten Kriterien sortiert werden, z.B. nach Geburtsdatum oder nur nach den letzten fünf Ziffern der Ohrmarke. 

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Anzeigen der Daten
Zur Kontrolle der Auswahl können die zu impfenden Tiere zunächst angezeigt werden.
Sofern bereits gespeicherte Impfdaten vorliegen, umfasst die Anzeige die letzten drei Impftermine und die Gesamtanzahl der Impfungen zum Tier (einschließlich der  Impfungen, die in einem anderen Betrieb durchgeführt wurden). Durch Anklicken der Gesamtanzahl gelangt man in die zugehörige Meldungsübersicht der Impfungen. Dort werden nur die "eigenen" vom Hoftierarzt durchgeführten Impfungen angezeigt. 

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Erstellen der Impfliste
Die Impfliste im PDF-Format gibt es in zwei Versionen:

bulletDie doppelspaltige Form mit max. 52 Ohrmarken pro Seite mit Angabe des Tierstatus, Alter des Tieres und den zugehörigen Stammdaten. 
bulletDie einzeilige Form mit max. .... Ohrmarken und zusätzlicher Impfhistorie mit den letzten drei Impfterminen 

Die Seite 1 der Impfliste beinhaltet die eingegebenen Parameter, wie die Betriebsnummer des Tierhalters und des Tierarztes, das Datum des Bestandsregisters, der Impfzweck, ggf. das Impfdatum und der Impfstoff sowie die Kriterien zur Tierauswahl. Darüber hinaus wird der Zeitpunkt der Erstellung bei "Stand Impfliste" mit Datum und Uhrzeit ausgegeben. 

Wichtig: Bei der späteren Erfassung der Impfung sind diese Parameter- insbesondere der Stand der Impfliste- in die Erfassungsmaske zu übernehmen. Damit wird die im Stall verwendete Ohrmarkenliste identisch abgebildet. Wenn bei der Impfung z.B. das 8. Tier ihrer Liste im Bestand nicht vorgefunden wurde, finden sie es dann in ihrer Eingabeliste ebenfalls auf Platz 8. Ansonsten müssten Sie es ggf. umständlich suchen.

Die Impfliste wird ausgedruckt und zur bevorstehenden Impfung mitgenommen. Nicht zu impfende Tiere werden auf der Liste gestrichen.

Um in nicht BHV1 freien Beständen beim Impfen der positiven Tiere rechtzeitig die Kanüle zu wechseln oder diese Tiere zuletzt zu impfen, wurden die betreffenden Ohrmarken grau markiert - sofern hierzu Untersuchungsergebnisse in der HIT-Datenbank vorliegen.

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Elektronischer Impfauftrag

Zur Arbeitserleichterung und zusätzlichen Unterstützung des Hoftierarztes bei der Dokumentation der Impfungen in HIT wird auf Basis der  Impfliste ein Impfauftrag erstellt. Dieser beinhaltet alle ausgewählten Parameter und kann nach abgeschlossener Impfaktion in die <Erfassungsmaske über Bestandsregister> eingelesen werden. Damit entfällt der Arbeitsschritt, die Impfparameter aus der Impfliste manuell in die einzelnen Datenfelder der Erfassungsmaske einzutragen. Zudem werden Eingabefehler vermieden.      

Im Einzelnen:
Mit der Erstellung einer Impfliste werden die eingegebenen Daten, wie die Betriebsummer des Tierhalters/Tierarztes, das Impfdatum mit Impfzweck und -stoff, einschließlich die Kriterien zur Tierauswahl unter einer Auftraggeber-Nummer mit einer Auftragsnummer als Impfauftrag gespeichert. Beim Auftraggeber handelt es sich um die eingeloggte Person, die in der HIT mit ihrer Betriebsnummer und PIN angemeldet ist und die Impfliste generierte, also der Landwirt selbst, sein bevollmächtigter Hoftierarzt oder die Veterinärverwaltung.

Bitte beachten: Der Impfauftrag beinhaltet lediglich die Parameter zur Impfung; die Eintragung der Impfungen erfolgt - wie gewohnt- in einem separaten Schritt. Zweck des Impfauftrags ist es, die gespeicherten Parameter der Impfliste automatisch in die Datenfelder der Erfassungsmaske einzulesen. 

Die Impfaufträge sind einerseits aus der Liste des Drop-down-Menüs in der Erfassungsmaske über das Bestandsregister abrufbar oder in der zugehörigen Übersicht Impfaufträge einzusehen. 

Das Speichern eines Impfauftrags bleibt aus, wenn das Häkchen entfernt wurde und damit die Funktion inaktiviert ist.

Impfliste.jpg (81460 Byte) Impfliste mit aktivierten Impfauftrag
(Auf Miniaturbild klicken, um Bild in Großformat im Browser zu laden).
Erfassungsmaske mit Auswahl der Impfaufträge.jpg (107464 Byte) Erfassungsmaske mit Drop-down-Menü für Auswahl der Impfaufträge
(Auf Miniaturbild klicken, um Bild in Großformat im Browser zu laden).
Impfaufträge.jpg (109185 Byte) Übersicht Impfaufträge
(Auf Miniaturbild klicken, um Bild in Großformat im Browser zu laden).

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Download CSV 
Für die lokale Weiterverarbeitung (z.B. in Excel) oder für die Übertragung von Massenmeldungen per Datei besteht die Möglichkeit, die Daten im CSV-Format herunter zu laden. Hierbei gilt zu beachten, dass zunächst die Datei abgespeichert und anschließend in Excel geöffnet werden sollte. Beim direkten Öffnen der Datei vom aktuellen Ort können Einlese-Probleme auftreten, die zu einem Datenverlust führen.   
Die CSV-Datei beinhaltet die Daten der Impfliste mit den letzten drei Impfterminen.

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Hinweise zu den Eingabe-Felder

Halter Betrieb

Hier ist die 12stellige Betriebsnummer des Tierhalters einzugeben. 

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Verantwortliche Tierarzt

Die 12stellige Betriebsnummer des Tierarztes, der die Impfungen durchführt, ist hier anzugeben. Sofern der Tierhalter seinem Hoftierarzt eine Vollmacht ausstelltt, werden die Adressdaten des Tierarztes in die Impfliste automatisch übernommen. Andernfalls wird nur die Betriebsnummer des Tierarztes mit ausgedruckt.

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Datum Bestandsregister

Auf Basis dieses Datums erfolgt die Ermittlung des Alters der Tiere! Weicht das Impfdatum von diesem Datum ab, ist das errechnete Alter der Tiere nicht mehr korrekt. 

Bleibt das Feld leer, wird bei der Anzeige automatisch das heutige Datum eingesetzt. Gibt man das Datum von heute an, muss kein Impfdatum eingegeben werden.

Falls ein in der Zukunft liegendes Datum eingegeben wird, ist die Angabe des Impfdatums zwingend erforderlich. Zudem muss das Impfdatum mit dem Datum des Bestandsregisters übereinstimmen.

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Sortierung

Folgende Sortieroptionen stehen zur Verfügung:

1- Ohrmarke: Die Standardsortierung zeigt alle Tiere aufsteigend nach Ohrmarkennummer an. Dabei liegt bei ausländischen Ohrmarken der ISO-Länderschlüssel zugrunde.

2 - Geburtsdatum: Alternativ können die Tiere nach Alter sortiert werden. Bei Tieren für die noch keine Stammdaten vorliegen, ist das Alter nicht bekannt. Sie erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste.

3 - Geschlecht und Geburtsdatum: Alternativ können die Tiere nach Geschlecht und Alter sortiert werden. Bei Tieren für die noch keine Stammdaten vorliegen, sind diese Daten nicht bekannt. Sie erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste.

4 - Betriebszugang und Ohrmarke: Alternativ können die Tiere nach dem ersten Zugang zum Betrieb sortiert werden. Wenn ein Tier mehrmals am Betrieb zu- und abgeht, werden unter der Ohrmarkenummer alle Zu- und Abgangsdaten zu diesem Tier angezeigt. Bei gleichem Zugangsdatum wird nach Ohrmarke sortiert.

5 - letzten 5 Ziffern der Ohrmarke: Diese spezielle Sortierung die Tiere aufsteigend nach den letzten 5 Ziffern der Ohrmarke. Ausländische Tiere werden nach dem Landeskenner in der Ohrmarke sortiert.

6- Geschlecht und Betriebszugang: Alternativ können die Tiere nach Geschlecht und ersten Zugang zum Betrieb sortiert werden. Wenn ein Tier mehrmals am Betrieb zu- und abgeht, werden unter der Ohrmarkenummer alle Zu- und Abgangsdaten zu diesem Tier angezeigt. Tiere mit fehlenden Stammdaten erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste.

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Impfdatum

Das Feld kann leer bleiben, wenn das Bestandsregister auf Heute datiert ist. Erlaubt ist auch ein Datum in der Zukunft (jedoch nicht mehr als 7 Tage). Hierbei ist zu beachten, dass die Altersberechnung der Tiere auf Basis des Bestandsregister-Datums erfolgt. Im Fall eines abweichendem Impfdatums ist demnach das ermittelte Alter nicht mehr korrekt!

Sofern das Impfdatum in der Zukunft liegt, sollte das Bestandsregister auf das selbe Datum datiert sein, um das Alter der Tiere korrekt ermitteln zu können.

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Impfzweck 

Die Angabe des Impfzwecks ist zwingend erforderlich.
Der Hoftierarzt kann Impfungen gegen BHV1, BVD, Q-Fieber, Rindergrippe und  BT eingeben. Nur die Veterinärverwaltung ist befugt auch MKS-Impfungen zu erfassen. 

Um zeitgleich durchgeführte BTV-4 und BTV-8 Impfungen auf einmal zu melden, können Kombinationen von Impfungen im BT-Bereich gemeldet werden: bei Impfzweck „BTV-Kombi“ anklicken und dann die entsprechende Impfstoff Kombination aus der Liste auswählen.

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Impfstoff

Die Angabe des Impfstoffs ist nicht zwingend erforderlich.  

BT- Impfschema für die Impfstoffe zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT), Stand 11/06/2024
Code Impfstoff Mindestalter wenn Mutter naiv
(= nicht geimpft)

(4*)
Mindestalter
wenn Mutter  geimpft
(4*)
Impfschema Rind Mindest-
Impfabstand
*
Maximal zulässiger Impfabstand
(1*) (3*)
Impfschutz
(Booster-Effekt)
Wiederholungsimpfung

(2*) (3*)

T01 BTV-8,
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC-8/Bovilis Blue-8 
2,5 Monate 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung vor Ablauf von 407 Tagen  nach der Zweitimpfung 
T11 BTV-8, Merial, BTVPUR AlSap 8 
nicht mehr verwendbar
1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
T12 BTV-8, Pfizer/Fort Dodge, ZULVAC 8 Bovis
nicht mehr verwendbar 
2,5 Monate 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 29 Tage 25 Tage nach Zweitimpfung "
T13 BTV-8, Intervet, Bovillis
nicht mehr verwendbar 
6 Wochen 6 Wochen 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 29 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
T15 BTV-8, Zoetis, ZULVAC 8 Bovis  3 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 36 Tage 25 Tage nach Zweitimpfung "
T16 BTV-8, Merial/ Boehringer, BTVPUR 8 1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
T19 BTV-8, Zoetis, ZULVAC BTV 8  3 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 36 Tage 25 Tage nach Zweitimpfung noch nicht festgelegt
U01 BTV-4, 
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC- 4  
2 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 28 Tage 21 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung vor Ablauf von 407 Tagen  nach der Zweitimpfung 
U02 BTV-4,  Merial/ Boehringer, BTVPUR 4 1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
Y17 BTV-8+4 Kombiimpfstoff, Boehringer, BTVPUR 8+4 1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
Z18 BTV-8+4 Kombiimpfstoff, Syva/Virbac, Syvazul BTV 8+4 2 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 21Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
V01
 
BTV-3
BulTaVo 3
Boehringer Ingelheim (5*)
1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 29 Tage (noch) nicht belegt "
(vorläufig)
V02 BTV-3
Bluevac-3
CZ Vaccines (5*)
2 Monate 2 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage (noch) nicht belegt "
(vorläufig)
V03 BTV-3
Syvazul BTV 3
Laboratorios Syva (5*)
2 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 21Tage 19 Tage 29 Tage (noch) nicht belegt "
(vorläufig)

(1*)
Der Abstand zwischen zwei Impfungen wird durch den Hersteller des Impfstoffes festgelegt und nicht durch die HIT-Datenbank. Für die praktische Umsetzung der Impfaktion wurde auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die Untergrenze um zwei Tage und die Obergrenze um acht Tage erweitert. 

(2*)
Nach Rücksprache mit dem Paul-Ehrlich-Instituts ist der vom Hersteller empfohlene Impfabstand für die Wiederholungsimpfung von 365 Tagen um sechs Wochen erweitert worden.

Fristen bei der Ermittlung des BT-Impfstatus
bulletErfolgt die Grundimmunisierung mit zwei verschiedenen Impfstoffen, errechnet sich der Impfabstand aus der Herstellerangabe zum ersten Impfstoff.
bulletDer Eintritt des Immunitätsbeginns (Booster-Effekt) wird vom Impfstoff der zweiten Impfung ermittelt.
bulletDie Jahresfrist für die Wiederholungsimpfung zählt ab der zweiten Impfung.

(3*)
Auf Grund von Lieferschwierigkeiten der BTV-Impfstoffe in den Jahren 2017, 2018 und 2019 wurden die Impfintervalle im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 durchgeführte und in der Datenbank eingetragene BTV-Impfungen erweitert (Beschluss der Bundesländer). Die Anpassungen erfolgten im Dezember 2018 und Januar und April 2019. Dies gilt nur für die zweite Impfung der Grundimmunisierung sowie erfolgte jährliche Wiederholungsimpfungen.
bulletder Zeitraum für die Wiederholungsimpfung wurde erweitert auf 455 Tage (=365 + 90 statt + 42)
bulletder Zeitraum für die Grundimmunisierung wurde erweitert auf 90 Tage (nur bis 30.04.2019 ab 01.05.2019 gelten die Fristen wie oben in Tabelle dargestellt)

(4*)
Zur Vereinheitlichung der Berechnung werden technisch 1 Monat wie 30 Tage, 2 Monate wie 60 Tage, 2,5 Monate wie 75 Tage, 3 Monate wie 90 Tage gerechnet. Unterhalb des jeweiligen Mindestalters führt die Meldung der Impfung zu einem entsprechendem Status (ER9). Fachlich sind die jeweilig gültigen Angaben des Impfstoffherstellers ausschlaggebend. Die rechnersiche Unterscheidung des Mindestalters bei Kälbern von geimpften oder ungeimpften Müttern wird seit 22.05.2019 technisch vorgenommen. Als naiv wird das Muttertier betrachtet, wenn es gar keine Impfung erhalten hat.

(5*)
Die BTV-3 Impfstoffe BulTaVo 3, Bluevac-3 und Syvazul BTV 3 dürfen ab 07.06.2024 gemäß BTV3-ImpfgestattungsV verwendet werden. Da der Beginn der Immunität noch nicht belegt ist, erhalten Rinder mit zwei gültigen, eingetragenen Impfungen den Status "IM2" jedoch bis auf Weiteres nicht den Status "GRU".

 

BHV1-Impfschema 
Die Ermittlung eines speziellen BHV1-Impfstatus ist in der internen Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BHV1-Impfstatus auf Basis des nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür von der Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!

NR. Code Impfstoff Mindestalter Impfschema Rind Mindest-
Impfabstand
Maximal zulässiger Impfabstand
(incl. 7 Tage Kulanz)
Impfschutz
(Booster-Effekt)
Wiederholungsimpfung
200 IBR IBR-Marker-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung 183 Tage (max. 225 Tage)
201 I01 Bovilis IBR Marker, (ohne Differenzierung) 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
202 I02 Ibraxion ab 2 Wo. oder 3 Monate 2x im Abstand von 21 Tagen 21 Tage 35 Tage 14 Tage nach Zweitimpfung "
203 I03 Rhinobovin Marker Inaktiviert 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
204 I04 Riemser IBR/IPV-Vakzine ab 2 Wo 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
205

 

I05

 

Rispoval IBR-Marker vivum

 

ab 2 Wo im Alter von 3 Monaten 21 Tage 35 Tage 7 Tage nach Erstimpfung "
3 Monate nein     "
206 I06 Rispoval IBR-Marker inactivatum 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
207 I07 Rispoval IBR-Marker+BRSV+PI3 vivum ab 2 Wo 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
208 I08 Bovilis IBR Marker inac 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
209

 

I09

 

Bovilis IBR Marker live

 

2 Wo 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 7 Tage nach Erstimpfung "
3 Monate nein       "
210 I10 Hiprabovis IBR Marker Live 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen? 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "

BVD-Impfschema
Die Ermittlung eines speziellen BVD-Impfstatus ist in der internen Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BVD-Impfstatus auf Basis des nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür von der Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!

NR. Code Impfstoff Mindestalter Impfschema Rind Mindest-
Impfabstand
Maximal zulässiger Impfabstand
(incl. 7 Tage Kulanz)
Impfschutz
(Booster-Effekt)
Wiederholungsimpfung
300 BVD BVD-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) 3 Monate
301 B01 Bovidec 3 Monate 2x im Abstand von 3 Wochen 21 Tage 35 Tage 7 Tage nach Zweitimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
302 B02 Bovilis BVD-MD 8 Monate 2x im Abstand von 3 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung 183 Tage (max. 225 Tage)
303 B03 Mucobovin 6 Monate 2x im Abstand von 4-6 Wochen
(2.Impfung muss mit Vacoviron sein sonst kein fetaler Schutz)
28 Tage 45 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
304 B04 PregSure BVD 3 Monate 2x im Abstand von 3 Wochen 21 Tage 35 Tage 14 Tage nach Zweitimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
305 B05 Rispoval 3-BRSV-PI3-BVD
306 B06 Vacoviron FS 6 Monate 2x im Abstand von 4-6 Wochen
(Erste mit Mucobovin, Bovidec, Bovilis BVD-MD Zweite mit Vacoviron FS)
21 Tage 45 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
307 B07 Bovela 3 Monate 1x Impfung entfällt entfällt 21 Tage nach Erstimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
308 B08 Bovalto Respi 4 2 Wochen 2x im Abstand von 3 Wochen 19 Tage 28 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung 183 Tage (max. 225 Tage)

 

 

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Chargennummer

In den meisten Ländern wird die Angabe der Chargennummer im Rahmen der BTV- Impfung gefordert.

Sofern innerhalb eines Impfdurchgangs die Charge wechselt, können in dieses Feld weitere Nummern eingetragen werden, wie z.B. 123-Fort Dodge (Anzahl 100), 333-Fort Dodge (Anzahl 50). Die Eingabe eines Semikolons ist nicht erlaubt.

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Tierauswahl

Die Tierseuche wird automatisch aus dem Impfzweck übernommen. 

Ohne Angabe von Kriterien für die Tierauswahl wird der Gesamtbestand angezeigt. Bei der Auswahl ist zu beachten, das die Kriterien mit einer "UND"- Bedingung verknüpft sind. Dies bedeutet nur Tiere, die zugleich alle angegebenen Kriterien erfüllen, werden ausgegeben.

Auswahlkriterien

bulletnach Status
Der Tierstatus als Gesamtbefund wird auf Basis der in HIT gespeicherten Einzeluntersuchungsergebnisse und Impfdaten ermittelt. Sofern die Ergebnisse oder Impfungen nicht vollständig oder gar nicht in HIT erfasst wurden,  werden die Tiere fälschlicherweise ohne oder falschen Status geführt.
Ein Status zur Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) wird von der HIT-Datenbank derzeit noch nicht ermittelt, so dass eine spezielle Auswahl nach Tieren mit negativen oder positiven BT-Befunden nicht möglich ist). 

Achtung: Im März 2015 wurde die BHV1-VO geändert. Die Änderungen wurden zum 31.05.2016 in HIT umgesetzt. Daraus ergeben sich neue bzw. geänderte Tierstatus im Bereich BHV1, insbesondere die Status PBI und PSE existieren in der alten Form nicht mehr, statt dessen werden jetzt differenzierte Status ermittelt. Eine vollständige Liste aller Schlüssel und Kürzel siehe BHV1-Tierstatus im Data-Dictionary.


bulletPositive Tiere
Bitte beachten Sie hierbei, dass zu der Gruppe der positiven BHV1-Tiere auch Rinder mit einem gBpos/gEneg -Ergebnis zählen und es sich um Impftiere handeln könnte, deren Impfdaten noch nicht in der Datenbank hinterlegt sind. 
Nr. Code BHV1 Zusatzinformation
20 P positiv, ohne Impfung   
21 NP positiv (vorher negativ), ohne Impfung   
22 PP positiv (mehrfach), ohne Impfung   
23 PW positiv (mit Widerspruch durch späteres anderes Ergebnis), ohne Impfung   
24 PWP positiv (mit Widerspruch, anschließend noch mal positiv), ohne Impfung   
25 PW9 positiv (mit Widerspruch durch späteres anderes Ergebnis), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate 
26 PP9 positiv (mit Widerspruch, anschließend noch mal positiv), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate 
27 PB positiv im gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden   
28 PBI positiv im gB-Test, negativ im gE-Test (möglicherweise Impftier), ohne Impfung   
29 PSE positiv im gB-Test, negativ im gE-Test (2x untersucht, wahrscheinlich Impftier od. Pseudoimpfling)   
52 IMP Impftier, positiv   
55 IPB Impftier, positiv im gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden   
62 IPW Impftier, (positiv mit Widerspruch im Testergebnis)   
71 P9 positiv gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
72 PB9 positiv gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
125 PWX Analog PW9 (positiv (mit Widerspruch durch späteres anderes Ergebnis), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
126 PPX Analog PP9 (positiv (mit Widerspruch, anschließend noch mal positiv), ohne Impfung)  Tieralter über 9 Monate
127 PBM positiv gB, Milchreagent   
170 PEX Analog PE9 (positiv gB-Test, kein negativer gE-Test, Mutter geimpft) Tieralter über 9 Monate
171 PX Analog P9 (positiv gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
172 PBX Analog PB9 (positiv gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate

 

bullet
BVD-Status (Bovine Virusdiarrhoe)
U0 BVDV infiziert (virologisch positiv nach Ohrstanze, ggf. nachuntersuchen) Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis (Ohrgewebe als Probenmaterial)
U1  BVDV infiziert (virologisch positiv, ggf.nachuntersuchen) Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis 
U2  BVDV infiziert (virologisch positiv, Nachuntersuchung unklar) Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis, - zusätzlich mit einer Nachuntersuchung, die jedoch nicht im vorgeschrieben Untersuchungsabstand erfolgt und damit nicht valide ist. 
U35 Mutter eines PI-Tieres, ggf. untersuchen Zugewiesen wird dieser Status einer Mutter, deren Kalb den Status U0, U1, U2, P10, P11 oder P35 hat   
P9 BVDV infiziert, wahrscheinlich persistent (ohne Wiederholung, tot vor Ablauf von 40  Tagen) Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis - d. h. mit Status U0 oder U1 oder U2 , das vor Ablauf von 40  Tagen geschlachtet oder getötet wurde bzw. verendete  
P10 Persistent mit BVDV infiziert (ohne Wiederholungsuntersuchung nach Ablauf von 40  Tagen) Nach §1 der BVD-VO gilt ein Rind persistent infiziert, wenn es mit positiven Befund untersucht worden ist ( Status U0, U1 oder U2) und bei dem eine Wiederholungsuntersuchung nach längstens 40 Tagen unterblieben ist.   
P11  Persistent mit BVDV infiziert (virologisch positiv, nach Wiederholungsuntersuchung) Nach §1 der BVD-VO gilt ein Rind persistent infiziert, wenn es mit positiven Befund untersucht worden ist und vor Ablauf von 40  Tagen eine weitere Untersuchung mit positiven Ergebnis durchgeführt wurde.   
P35 Persistent mit BVDV infiziert, Nachkomme eines PI-Tieres, abgeleitet von PI-Mutter P35 wird an ein Kalb von einer PI-Mutter vergeben, das selbst nicht untersucht wurde bzw. kein valides Ergebnis hat. Die Mutter gilt als PI-Tier, wenn sie den Status P9, P10 oder P11 hat.  

bulletNegative Tiere
bullet
Nr. Code BHV1 Zusatzinformation
10 N negativ, ohne Impfung   
11 NE negativ im gE-Test, ohne Impfung   
12 NE9 negativ gE-Test, positiv gB-Test (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate 
13 NS9 negativ gE-Test, positiv gB-Test (2x, wahrsch.Kolostral-AK, Impftier od. Pseudoimpfl.), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate 
14 NBI negativ gE-Test, positiv gB-Test (möglicherweise Impftier) Untersuchung ab 9 Monate 
15 NSE negativ gE-Test, positiv gB-Test (2x, wahrsch. Impftier od. Pseudoimpfl) Untersuchung ab 9 Monate 
51 IMN Impftier, negativ   
61 INW Impftier, (negativ mit Widerspruch im Testergebnis)   
112 NEX Analog NE9 (negativ gE-Test, positiv gB-Test (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
113 NSX Analog NS9 (negativ gE-Test, positiv gB-Test (2x, wahrsch.Kolostral-AK, Impftier od. Pseudoimpfl.), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
117 NMR negativ, Milchreagent   


bullet
BVD-Status (Bovine Virusdiarrhoe)
N10 BVDV unverdächtiges Rind (virologisch negativ aus Ohrstanze) Rind mit einem virologisch negativen Untersuchungsergebnis (Ohrgewebe als Probenmaterial) 
N11  BVDV unverdächtiges Rind (virologisch negativ) Rind mit einem virologisch negativen Untersuchungsergebnis 
N12  BVDV unverdächtiges Rind (virologisch und serologisch negativ) Rind mit einem virologisch und serologisch negativen Untersuchungsergebnis (Probenentnahme erfolgte am selben Tag); ohne Bedeutung nach der neuen VO; bleibt zunächst bestehen
N13 BVDV unverdächtiges Rind (virologisch negativ, nachuntersucht) Das Rind war zunächst virologisch positiv und bei der Nachuntersuchung negativ; es lag zum Zeitpunkt der ersten Probennahme eine transiente (vorübergehende) Infektion vor.
N14 BVDV unverdächtiges Rind (virol. und serol. neg., nachuntersucht) Das Rind war zunächst virologisch positiv; es folgte eine weitere Probenennahme, die zugleich virologisch und serologisch untersucht wurde (ohne Bedeutung nach der neuen VO; bleibt zunächst bestehen)
N15 BVDV unverdächtiges Rind ( serologisch positiv, virologisch negativ) Das Rind war zunächst serologisch postiv; eine weitere Probennahme zu einem späteren Zeitpunkt ergab ein virologisch negatives Untersuchungsergebnis  
N35 BVDV unverdächtiges Rind (abgeleitet über vir. neg. Kalb) Die Mutter eines Kalbes mit Status N10, N11, N12, N13, N14 oder N15 ist automatisch BVDV-unverdächtig; sie muss damit nicht selbst untersucht werden

 

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Grenzwertig/invalid/widersprüchliche Tiere
Nr. Code BHV1 Zusatzinformation
30 G grenzwertig, ohne Impfung  
32 GB grenzwertig gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden, ohne Impfung   
33 GB9 grenzw. gB-Test, kein eindeutig.gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
34 GN grenzwertig gB-Test, negativ im gE, ohne Impfung   
35 GN9 grenzw. gB-Test, negativ im gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
36 GE grenzwertig gE-Test, ohne Impfung   
37 GE9 grenzwertig gE-Test, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
50 IMW Impftier, (mit Widerspruch im Testergebnis, seit Sep.13 differenziert INW, IPW)   
53 IMI Impftier, (mit invalidem BHV1-Testergebnis)   
54 IMG Impftier, (mit grenzwertigem BHV1-Testergebnis)   
59 IM Impftier, (ohne BHV1-Testergebnis)   
63 IGB grenzwertig gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden, mit Impfung   
64 IGE grenzwertig gE-Test, mit Impfung   
133 GBX Analog GB9 (grenzw. gB-Test, kein eindeutig.gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
135 GNX Analog GN9 (grenzw. gB-Test, negativ im gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
137 GEX Analog GE9 (grenzwertig gE-Test, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate

 

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Tiere ohne Untersuchung bzw. ohne gespeicherte Befunde 
Hier können auch untersuchte Tiere aufgelistet werden, deren Befund jedoch nicht in HIT vorliegen. Bei BHV1 gibt es keinen speziellen Status für ein nicht untersuchtes Tier.
BVD-Status (Bovine Virusdiarrhoe)
SYS  keine Aussage zum Tier wegen Systemfehler  
O1  ohne Status (Keine verwertbare Untersuchung) Rind mit einem invaliden oder grenzwertigem Untersuchungsergebnis
O2  ohne Status (serologisch negativ, aber Tier zu jung) Rind war zum Zeitpunkt der serologischen Untersuchung zu jung (ohne Bedeutung nach der neuen VO; bleibt zunächst bestehen)
O3  ohne Status (serologisch positiv, aber Tier zu jung) Rind war zum Zeitpunkt der serologischen Untersuchung zu jung (ohne Bedeutung nach der neuen VO; bleibt zunächst bestehen)
O4  ohne Status (virologisch negativ, aber Test zu früh) Rind war zum Zeitpunkt der virologischen Untersuchung zu jung. Nach der amtlichen Methodensammlung ist für die jeweilige Nachweismethode ein bestimmtes Alter des Tieres zur Probenentnahme vorgeschrieben.
O5  ohne Status (serologisch negativ) Gemäß der neuen Bundesverordnung zum Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), die ab 01.01.2011 in Kraft tritt, gilt ein Rind als BVDV-unverdächtig, wenn ein virologisch negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.
O6 ohne Status (kein Probenmaterial) Der Status wird vergeben, wenn dem Labor kein Probenmaterial zur Untersuchung vorliegt. Die betreffenden Tiere können damit gezielt für eine Nachuntersuchung ermittelt werden.
O7 Probe eingegangen  Soll der Rinderhalter über den Probeneingang informiert werden, meldet das Labor den Befund mit der entsprechenden Methode (Code 998 ) und , Untersuchungsart= 0 und Ergebnis=4 
N21  entfällt ab 01.01.2011:
Nicht persistent mit BVDV infiziert (2.Grad, in JTF-Unters. serologisch positiv)
Rind mit einem serologisch positiven Untersuchungsergebnis.

Gemäß der neuen Bundesverordnung zum Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), die ab 01.01.2011 in Kraft tritt, gilt ein Rind als BVDV-unverdächtig, wenn ein virologisch negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.
N31  entfällt ab 01.01.2011:
Nicht persistent mit BVDV infiziert (3.Grad, indirekt über JTF-Untersuchung, Verfahren Bayern)

Status aus dem freiwilligen bayerischen Bekämpgungsverfahren:

Gemäß der neuen Bundesverordnung zum Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), die ab 01.01.2011 in Kraft tritt, gilt ein Rind als BVDV-unverdächtig, wenn ein virologisch negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.

N32 entfällt ab 01.01.2011:
Nicht persistent mit BVDV infiziert (3.Grad, indirekt über JTF-Unters., Verfahren Bayern, ser. neg)
Status aus dem freiwilligen bayerischen Bekämpgungsverfahren:

Gemäß der neuen Bundesverordnung zum Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), die ab 01.01.2011 in Kraft tritt, gilt ein Rind als BVDV-unverdächtig, wenn ein virologisch negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.


bulletImpfung
Im Fall einer z.B. anstehenden zweiten Grundimmunisierung gegen die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) oder Auffrischungsimpfung ist eine Selektion nach geimpften Tieren - auch innerhalb eines gewissen Impfzeitraums- möglich. 
Bei BHV1 wird die Impfinformation im Status mitgeführt, nicht so bei BVD. Ob ein Tier gegen BVD geimpft wurde, lässt sich nur an der Datenausgabe in den Spalten zur Impfung erkennen.
bulletBT-Impfstatus (Impfstatus Blauzungenkrankheit /Bluetongue Disease, BT) )
Die einzeltierbezogen erfassten Impfungen werden hinsichtlich des vom Impfstoffhersteller empfohlenen Impfabstands und  Immunitätsbeginns plausibilisiert. Ergebnis hieraus ist der von HI-Tier abgeleitete Impfstatus. Bei Überschreitung des  Impfabstands ist bereits eine Kulanz von acht Tagen- nach Vorgaben des Friedrich-Löffler-Instituts, berücksichtigt. Eine Toleranzgrenze im Fall eines unterschrittenen Impfabstands wird nicht eingeräumt. 

Eine unvollständige oder fehlende Dokumentation der Impfdaten in HIT hat zur Folge, dass die Tiere fälschlicherweise ohne oder falschen Status ausgegeben werden. 

Selektion von Rindern nach BT-Impfstatus:
Der Status kann in numerischer Form oder als Kürzel angegeben werden; so ist bei einer Abfrage aller zur Zweitimpfung anstehenden Tiere entweder 15 oder I2A einzutragen- mehrere Stati sind getrennt  mit Komma zu listen oder als Bereich mit Bindestrich, z.B. 20-21 anzugeben.

Der BT-Impfstatus im Einzelnen (Stand 14.03.2019)
(vgl. hierzu Impfschema nach Herstellerangaben)

Nr  Code  Text Beschreibung
OHN  keine Impfung Ggf. wurden die Impfdaten nicht in HIT erfasst oder nur als Bestandsimpfung oder das Tier wurde tatsächlich nicht geimpft
AUT  autogen / bestandspez. Impfstoff BTV-3 Impfung mit autogenem / bestandspezifischem Impfstoff, es wird kein Impfstatus ermittelt. Die Eintragung dient nur der Dokumentation der Impfung.
10  MAT  Maternaler Impfschutz, ohne eigene Impfung gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz) - und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltereklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28 Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter. 
11  MAX  Maternaler Impfschutz +eigene Impfungen gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz). Zudem wurde das Kalb bereits geimpft. 
12  MAE  Maternaler Impfschutz +Erstimpfung gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20 oder 30. Zudem wurde das Kalb ein Mal geimpft. 
13  IM1  BTV-Erstimpfung Die erste Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung liegt vor
14  IMU  BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand unterschritten Laut Hersteller ist der Impfabstand beim Impfstoff BLUEVAC-8, ZULVAC 8 und Bovillis unterschritten, wenn zwischen der ersten und zweiten Impfung weniger als 19 Tage vergangen sind
Für den Impfstoff BTVPUR AlSap 8 gilt der Impfabstand als zu kurz bei unter 26 Tagen.
15  I2A  BTV-Zweitimpfung anstehend BLUEVAC-8, ZULVAC 8  und Bovillis: 19 Tage nach der Erstimpfung kann die zweite Impfung durchgeführt werden.

BTVPUR AlSap 8: nach der Erstimpfung kann die zweite Impfung erfolgen.

Der vom Impfstoffhersteller vorgegebene Impfabstand wurde um eine Kulanz von 8 Tagen erhöht, so dass dieser Status bis zum 29. Tag bzw. 36. Tag gültig ist.

ZULVAC 8 und Bovillis: Spätestens am 29. Tag nach der ersten Impfung muss die Zweitimpfung erfolgt sein.

BLUEVAC-8 und BTVPUR AlSap 8: Spätestens am 36. Tag nach der ersten Impfung muss die Zweitimpfung erfolgt sein.

16  IM2  BTV-Zweitimpfung liegt vor (noch kein Impfschutz) Die zweite Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung liegt vor, jedoch ist noch kein vollständiger Impfschutz aufgebaut, weil der Booster-Effekt erst nach einem bestimmten Zeitraum eintritt, der abhängig vom Impfstoff ist (siehe Status 20 (GRU).
17  I2S  BTV-Zweitimpfung mit anderen  Impfstoff liegt vor (noch kein Impfschutz) Analog zu Status 16; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer Impfstoff appliziert
18  I2U  BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten BLUEVAC-8 und BTVPUR AlSap 8: Impfabstand mehr als 36 Tage 
ZULVAC 8 und Bovillis: Impfabstand mehr als 29 Tage
19  I2F  BTV-Zweitimpfung ausgeblieben, Nachimpfungsfrist überschritten Hier können zwei verschiedene Konstellationen zu diesem Status führen:
bulletDie zweite Impfung fehlt und der Impfabstand ist bereits überschritten: Auf dem vom Impfstoffhersteller empfohlene Mindestabstand wurde noch eine Kulanz von 8 Tagen addiert, so dass bei BLUEVAC-8 und BTVPUR AlSap 8 nach mehr als 36 Tagen und  bei ZULVAC 8 und Bovillis nach mehr als 29 Tage die Frist überschritten ist.
bulletBeim Status I2F sind zwar 2 Impfungen in der Datenbank hinterlegt, jedoch ist die zweite Impfung vor Ablauf des Mindestabstands von 19 Tagen (BLUEVAC-8, ZULVAC 8, Bovillis) bzw. 26 Tagen (BTVPUR AlSap 8) erfolgt. Damit ist die Grundimmunisierung nicht gegeben. Ggf. ist zu prüfen, ob Erfassungsfehler bezüglich des Impfdatums vorliegen und damit zu diesem Status führen.
20  GRU  Grundimmunisierung wirksam Die Grundimmunisierung ist erst nach Ablauf der vom Hersteller vorgegebenen Fristen wirksam (Booster-Effekt). Der Status 20 (Grundimmunisierung wirksam) gilt damit erst nach Ablauf dieser Fristen:
bulletBLUEVAC-8: Mindestens 15 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
BTVPUR AlSap 8: Mindestens 23 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
ZULVAC 8 Bovis: Mindestens 25 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
Bovillis 8: Mindestens 21 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
bulletErfolgt eine 3. Impfung (= 1. Ausfrischungsimpfung) im Zeitraum zwischen der Zweitimpfung (=Abschluss des Impfschemas, aber Grundimmunisierung noch nicht wirksam), so wird diese ignoriert, da hier keine Daten vorliegen inwieweit und ob eine erneute Boosterimpfung vor Ausbildung des Immunschutzes der Grundimmunisierung zu einem rascheren Eintritt des Immunschutzes führt. Das Tier bleibt in diesem Fall im Status 20. Die Änderung in Status 30 (WDH) erfolgt erst nach Ablauf der o. g. Fristen (15/23/25/21 Tage nach Zweitimpfung).
21  GRS  Grundimmunisierung wirksam, anderer Impfstoff Analog zu Status 20; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer Impfstoff appliziert
30  WDH  BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor Der Status wird erst nach Eintritt des Impfschutzes- in Abhängigkeit vom Impfstoff= 15/23/25/21 Tage nach Zweitimpfung-, und vor Ablauf von 12 Monaten (max. 407 Tage) nach der Zweitimpfung

Bei einer Auffrischungsimpfung vor Ablauf der vom  Impfstoff abhängigen Frist (15/23/25/21 Tage nach Zweitimpfung) wird diese Impfung ignoriert und das Tier bleibt im Status 20.

31  WDU  BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten, über 1 Jahr Auffrischungsimpfung muss spätestens 12 Monate (max. 407 Tage) nach der 2. Impfung erfolgt sein.
32  WDA  BTV-Wiederholungsimpfung ausgeblieben, über 1 Jahr Keine Auffrischungsimpfung innerhalb der Jahresfrist oder Daten nicht erfasst bzw.  nur als Bestandsimpfung in HIT eingegeben und damit nicht einzeltierbezogen.

Fristen bei der Ermittlung des BT-Impfstatus

bulletErfolgt die Grundimmunisierung mit zwei verschiedenen Impfstoffen, errechnet sich der Impfabstand aus der Herstellerangabe zum ersten Impfstoff.
bulletDer Eintritt des Immunitätsbeginns (Booster-Effekt) wird vom Impfstoff der zweiten Impfung ermittelt.
bulletDie Jahresfrist für die Wiederholungsimpfung zählt ab der zweiten Impfung.
bulletim Impfzeitraum/ nicht im Impfzeitraum
Für die Auswahl von Tieren, die innerhalb oder außerhalb eines bestimmten Zeitraums geimpft wurden.

Weitere Auswahlkriterien

bulletSelektion nach den letzten 5 Ziffern der Ohrmarke 
Dieses Suchkriterium ist nur für die Auswahl von Tieren sinnvoll, die im Betrieb geboren sind. 
 
bulletAlter von (untere Altersgrenze)
Für die Auswahl von Tieren ab einem bestimmten Alter ist hier ein Wert einzugeben (Bsp.: Für die Abfrage von Tieren ab 12 Monate ist der Wert 12,00 einzugeben, Tiere älter 12 Monate werden mit dem Wert 12,01 abgefragt). Das Feld bleibt leer, sofern eine Abfrage nach einer oberen Altersgrenze erfolgen soll.
bulletAlter bis unter (obere Altersgrenze)
Für die Abfrage einer oberen Altersgrenze ist hier ein Wert erforderlich, der angegebene Wert gilt hier anders als in normalen von/bis-Bereichen als ... bis unter (Bsp.: Tiere unter 12 Monate=12,00). Das Feld kann leer bleiben, sofern keine Obergrenze für den Altersbereich gewünscht wird.

bulletGeschlecht
Sofern weibliche und männliche Tiere geimpft werden sollen, ist hier keine Angabe erforderlich. Nur für die Auswahl von Tieren eines bestimmten Geschlecht ist hier die Eingabe notwendig.

bulletSuche nach Tieren mit oder ohne Kalbungen bzw. Kalbezeitraum. Ohne Auswahl werden alle Tiere angezeigt. Zusätzlich ist ein Filtern nach der letzten Kalbung innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich, z.B. für die Suche von Kalbinnen, die vor der nächsten Belegung BVD geimpft werden sollen.

bulletSelektion nach Tieren, die im Betrieb geboren oder zugegangen sind. Zudem kann eine Suche nach Tieren erfolgen, die in einem bestimmten Zeitraum geboren wurden.

bulletnach Zugangsdatum bzw. Zeitraum
Mit dem Suchkriterium "nicht im Betrieb geboren" kombiniert mit einem Zugangsdatum werden alle zugegangenen Tiere ab diesem Zeitpunkt angezeigt. 

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Hinweise zum HIT-Data-Dictionary 

Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.

bulletÜberblick über die Datenstrukturen erhalten Sie im Data-Dictionary
bulletErklärungen zu den einzelnen Meldungen finden Sie unter HIT-Meldungen
bulletSpeziell die Meldeentität, siehe IMPFUNG, IMPFUNGA, IMPFUNGH
bulletErklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste.

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