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Öffentlicher Bereich für Entwickler

 

Allgemein

bulletDer Rinderhalter ist nach der Viehverkehrsverordnung für die Meldungen im Rahmen der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern allein verantwortlich. Eine diesbezügliche Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig.
bulletDer Schweinhalter ist nach §19 der Viehverkehrsverordnung für die Stichtagsmeldung und für die Meldung der Übernahme von Schweinen allein verantwortlich. Eine diesbezügliche Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig. 
bulletEs ist jedoch zulässig einen Dritten zu bevollmächtigen, Meldungen für den Tierhalter vorzunehmen. In diesem Fall bleibt der Tierhalter, der die Vollmacht erteilt,  weiterhin verantwortlich für die Richtigkeit der übermittelten Daten. Sanktionen treffen den Tierhalter.
bulletDer Tierhalter (Vollmachtgeber) ist darauf hinzuweisen, dass fehlerhafte, falsche oder unterlassene Meldungen durch den Bevollmächtigten zu Lasten des Vollmachtgebers gehen.
bulletEs gibt zwei verschiedene Varianten von Vollmachten:
  1. HI-Tier-Gesamtvollmacht (Melde- und Abfragevollmacht)
  2. Meldevollmacht
bulletDie HI-Tier Gesamtvollmacht ist wesentlich weitreichender als die Meldevollmacht..
bulletBei der HI-Tier Gesamtvollmacht kann der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber nicht nur Meldungen tätigen, sondern auch Daten abfragen, wie z.B. das Bestandsregister für den Rinder haltenden Betrieb oder die Meldungsübersicht für den Schweine haltenden Betrieb ausdrucken oder sich die Daten herunterladen.
bulletDer Vollmachtgeber braucht dazu dem Bevollmächtigten seine PIN nicht zu überlassen. Dies sollte er auf keinen Fall tun. Da der Bevollmächtigte eine eigene PIN-Nummer hat, ist die Weitergabe der PIN-Nummer des Vollmachtgebers an ihn überflüssig. 
bulletBei den Melde-Aktionen werden der meldende Betrieb, also ggf. der Bevollmächtigte, und seine Meldung gespeichert.
bulletDie Abfrage-Aktionen werden nicht einzeln protokolliert.
bulletDie Vollmacht muss schriftlich erteilt werden. In einigen Bundesländern ist die Vollmacht kostenpflichtig, was zu berücksichtigen ist.
Vollmacht-Formulare finden Sie hier im FAQ-Bereich.

Unternehmen vertritt seine Betriebsstätten

bulletEin Unternehmen ist automatisch berechtigt, für seine Betriebsstätten zu agieren und hat damit sehr weitreichende Vertretungsmöglichkeiten.
bulletVariante A - UN kann sich mit der BNR seiner BS und seiner eigenen PIN anmelden.
bulletBei der Anmeldung erscheint Hinweis: "Das Mutterunternehmen hat sich für die Betriebsstätte erfolgreich angemeldet.".
bulletDas UN wird dabei als speichernde Stelle in MELD_BNR protokolliert.
bulletDie Zuordnung wird separat gespeichert
  1. In der Entität Betriebszuordnungen (BTR_Z)
  2. ein Satz mit UN-BNR als Parent (BNR15_P)
  3. BS-BNR als abhängiges Child (BNR15_C)
  4. mit Typ der Zuordnung (TYP_ZUO) 1=Unternehmen / Betriebsstätte
bulletBei den HIT-Clients sind keine Besonderheiten zu beachten, der Hit-Server bietet diese Funktion automatisch.

Bevollmächtigung Dritter

bulletVoraussetzung für die Bevollmächtigung eines Dritten ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht  bei der ADS / RS (je nach Land verschieden) In der Vollmacht sind  der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte mit  Namen, Anschrift und Registriernummer   aufzuführen. Zudem sind der Zweck der Vollmacht, Meldungen nach der VVVO durchzuführen, und die Art der Vollmacht, Gesamt-Vollmacht oder Melde-Vollmacht, anzugeben.
bulletDie Vollmacht ist vom Vollmachtgeber zu unterschreiben. Das Original der Vollmacht verbleibt beim Bevollmächtigten, der Vollmachtgeber und die ADS/RS erhalten eine Durchschrift oder Kopie für ihre Unterlagen.
bulletWird eine schriftliche Vollmacht bei der ADS/RS eingereicht, kann ein Betrieb xxx als Bevollmächtigter für den Betrieb yyy eingetragen werden.
bulletDie Zuordnung ist durch STORNO widerrufbar.
bulletDie Zuordnung wird separat gespeichert:
  1. In der Entität Betriebszuordnungen (BTR_Z)
  2. ein Satz mit xxx als Parent (BNR15_P) = Bevollmächtigter
  3. yyy als abhängiges Child (BNR15_C) = Vollmachtgeber
  4. mit Typ der Zuordnung (TYP_ZUO) 2=HIT-Gesamt-Bevollmächtigter oder 3=HIT-Melde-Bevollmächtigter

HIT-Gesamt-Bevollmächtigung

bulletVariante B -Die Anmeldung erfolgt mit der eigenen BNR und PIN und der Angabe der BNR des Vollmachtgebers.
bulletBei der Anmeldung erscheint Hinweis: "Anmeldung für den Vollmachtgeber erfolgreich durchgeführt.".
bulletNach Prüfung der Bevollmächtigung, arbeitet der Bevollmächtigte automatisch unter der Betriebsnummer des Vollmachtgebers.
bulletEr kann damit alle für den Vollmachtgeber erlaubten Aktionen unter der BNR des Vollmachtgebers ausführen.
bulletBei Meldungen wird die BNR des Bevollmächtigten protokolliert.
bulletBesonderheiten bei den HIT-Clients
bulletBeim HTML-Client ist ein separater Einstieg notwendig,
bulletIVR ist nicht möglich,
bulletHIT-Batch ab Version 7 kann eine Vollmachtgeber (Mandanten)-Anmeldung,
bulletbei eigenen Clients muss in der Entität LOGON das Feld BNR15_MAN angegeben werden.

HIT-Melde-Bevollmächtigung

bulletVariante C - Die Anmeldung erfolgt ganz normal mit der eigenen BNR und PIN.
bulletBei der Anmeldung erscheint kein besonderer Hinweis.
bulletWenn beim Senden von Daten-Meldungen eine Betriebsnummer in der Meldung vorliegt für die der angemeldete User / Betrieb keine Kompetenz hat, wird überprüft, ob eine Melde-Bevollmächtigung vorliegt,
bulletnach Prüfung der Bevollmächtigung, wird überprüft ob die Kompetenz des Vollmachtgebers zum Ausführen der Aktion genügt,
bulleter kann damit alle für den Vollmachtgeber erlaubten Melde-Aktionen unter seiner eigenen BNR ausführen,
bulletbei Meldungen wird die BNR des Bevollmächtigten protokolliert.
bulletBesonderheiten bei den HIT-Clients
bulletIVR und Standard-HTML-Client sind nicht benutzbar, da als BNR in den Meldungen immer die BNR des LOGON ergänzt wird,
bulletbeim HIT-Batch oder eigenen Clients muss nur die BNR für die einzelnen Meldungen in den Daten geschickt werden.

Möglichkeiten der Anmeldung

Normale Anmeldung eines Betriebs

bulletStandard - Direkt mit eigener BNR und eigener PIN ohne Mitbenutzer
bulletMitbenutzer - Direkt mit eigener BNR und zugehöriger eigener Mitbenutzer-Nummer und PIN zur Mitbenutzernummer

Unternehmen (UN) für seine Betriebsstätte (BS)

bulletVariante A - Direkt mit BNR der BS und eigener PIN des UN
bulletVariante B - Mit eigener BNR / PIN und BNR der BS als Mandant
bulletVariante C - Mit eigener BNR / PIN und übertragen von Daten der BS, also BS als BNR in den Meldungen

Gesamt-Bevollmächtigter für den Vollmachtgeber (VG)

bulletVariante B - Mit eigener BNR / PIN und BNR der BS als Mandant
bulletVariante C - Mit eigener BNR / PIN und übertragen von Daten der BNR des VG, also VG-BNR in den Meldungen

Melde-Bevollmächtigter für den Vollmachtgeber (VG)

bulletVariante C - Mit eigener BNR / PIN und übertragen von Daten der BNR des VG, also VG-BNR in den Meldungen

Begriffsunterscheidung

Hinweis

Durch die verschiedenen Formen der Vertretung und Bevollmächtigung muss begrifflich und im Programm unterschieden werden zwischen:

bulletLogon-BNR - als Betriebsnummer des aktuellen Benutzers unter dessen Kompetenz gerade gearbeitet wird
bulletMelde-BNR / Melde-MBN - als Betriebsnummer und Mitbenutzernummer der Person, die sich aktuell angemeldet hat und die als Melder mit abgespeichert wird.

Übersicht

  Logon-BNR Melde-BNR / MBN
Standard eigene BNR eigene BNR / 0
Mitbenutzer eigene BNR eigene BNR / MBN
Variante A BS UN / 0 oder MBN
Variante B BS UN / 0 oder MBN
Variante C UN eigene BNR / 0 oder MBN