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Allgemein
| Der Rinderhalter ist nach der Viehverkehrsverordnung für die Meldungen im Rahmen der
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern allein verantwortlich. Eine diesbezügliche
Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig. |
| Der Schweinhalter ist nach §19 der Viehverkehrsverordnung für die
Stichtagsmeldung und für die Meldung der Übernahme von Schweinen allein
verantwortlich. Eine diesbezügliche
Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig. |
| Es ist jedoch zulässig einen Dritten zu bevollmächtigen, Meldungen für den
Tierhalter vorzunehmen. In diesem Fall bleibt der Tierhalter, der die Vollmacht
erteilt, weiterhin verantwortlich für die Richtigkeit der übermittelten Daten.
Sanktionen treffen den Tierhalter. |
| Der Tierhalter (Vollmachtgeber) ist darauf hinzuweisen, dass fehlerhafte, falsche oder
unterlassene Meldungen durch den Bevollmächtigten zu Lasten des Vollmachtgebers gehen. |
| Es gibt zwei verschiedene Varianten von Vollmachten:
- HI-Tier-Gesamtvollmacht (Melde- und Abfragevollmacht)
- Meldevollmacht
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| Die HI-Tier Gesamtvollmacht ist wesentlich weitreichender als die Meldevollmacht.. |
| Bei der HI-Tier Gesamtvollmacht kann der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber nicht
nur Meldungen tätigen, sondern auch Daten abfragen, wie z.B. das Bestandsregister
für den Rinder haltenden Betrieb oder die Meldungsübersicht für den Schweine
haltenden Betrieb ausdrucken oder sich die Daten herunterladen. |
| Der Vollmachtgeber braucht dazu dem Bevollmächtigten seine PIN
nicht zu überlassen. Dies sollte er auf keinen Fall tun. Da der
Bevollmächtigte eine eigene PIN-Nummer hat, ist die Weitergabe der PIN-Nummer des
Vollmachtgebers an ihn überflüssig. |
| Bei den Melde-Aktionen werden der meldende Betrieb, also ggf. der Bevollmächtigte, und
seine Meldung gespeichert. |
| Die Abfrage-Aktionen werden nicht einzeln protokolliert. |
| Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden. In einigen Bundesländern
ist die Vollmacht kostenpflichtig, was zu berücksichtigen ist.
Vollmacht-Formulare finden Sie hier
im FAQ-Bereich. |
Unternehmen vertritt seine Betriebsstätten
| Ein Unternehmen ist automatisch berechtigt, für seine Betriebsstätten zu agieren und
hat damit sehr weitreichende Vertretungsmöglichkeiten. |
| Variante A - UN kann sich mit der BNR seiner BS und seiner eigenen PIN
anmelden. |
| Bei der Anmeldung erscheint Hinweis: "Das Mutterunternehmen hat sich
für die Betriebsstätte erfolgreich angemeldet.". |
| Das UN wird dabei als speichernde Stelle in MELD_BNR protokolliert. |
| Die Zuordnung wird separat gespeichert
- In der Entität Betriebszuordnungen (BTR_Z)
- ein Satz mit UN-BNR als Parent (BNR15_P)
- BS-BNR als abhängiges Child (BNR15_C)
- mit Typ der Zuordnung (TYP_ZUO) 1=Unternehmen / Betriebsstätte
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| Bei den HIT-Clients sind keine Besonderheiten zu beachten, der Hit-Server bietet diese
Funktion automatisch. |
Bevollmächtigung Dritter
| Voraussetzung für die Bevollmächtigung eines Dritten ist die Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht bei der ADS / RS (je nach Land verschieden) In der Vollmacht
sind der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte mit Namen, Anschrift und
Registriernummer aufzuführen. Zudem sind der Zweck der Vollmacht, Meldungen nach
der VVVO durchzuführen, und die Art der Vollmacht, Gesamt-Vollmacht oder
Melde-Vollmacht, anzugeben. |
| Die Vollmacht ist vom Vollmachtgeber zu unterschreiben. Das Original der Vollmacht
verbleibt beim Bevollmächtigten, der Vollmachtgeber und die ADS/RS erhalten eine
Durchschrift oder Kopie für ihre Unterlagen. |
| Wird eine schriftliche Vollmacht bei der ADS/RS eingereicht, kann ein Betrieb xxx
als Bevollmächtigter für den Betrieb yyy eingetragen werden. |
| Die Zuordnung ist durch STORNO widerrufbar. |
| Die Zuordnung wird separat gespeichert:
- In der Entität Betriebszuordnungen (BTR_Z)
- ein Satz mit xxx als Parent (BNR15_P) =
Bevollmächtigter
- yyy als abhängiges Child (BNR15_C) = Vollmachtgeber
- mit Typ der Zuordnung (TYP_ZUO) 2=HIT-Gesamt-Bevollmächtigter oder 3=HIT-Melde-Bevollmächtigter
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HIT-Gesamt-Bevollmächtigung
| Variante B -Die Anmeldung erfolgt mit der eigenen BNR und PIN und der
Angabe der BNR des Vollmachtgebers. |
| Bei der Anmeldung erscheint Hinweis: "Anmeldung für den Vollmachtgeber
erfolgreich durchgeführt.". |
| Nach Prüfung der Bevollmächtigung, arbeitet der Bevollmächtigte automatisch unter der
Betriebsnummer des Vollmachtgebers. |
| Er kann damit alle für den Vollmachtgeber erlaubten Aktionen unter der BNR des
Vollmachtgebers ausführen. |
| Bei Meldungen wird die BNR des Bevollmächtigten protokolliert. |
| Besonderheiten bei den HIT-Clients
| Beim HTML-Client ist ein separater Einstieg notwendig, |
| IVR ist nicht möglich, |
| HIT-Batch ab Version 7 kann eine Vollmachtgeber (Mandanten)-Anmeldung, |
| bei eigenen Clients muss in der Entität LOGON das Feld BNR15_MAN angegeben werden. |
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HIT-Melde-Bevollmächtigung
| Variante C - Die Anmeldung erfolgt ganz normal mit der eigenen BNR und
PIN. |
| Bei der Anmeldung erscheint kein besonderer Hinweis. |
| Wenn beim Senden von Daten-Meldungen eine Betriebsnummer in der Meldung vorliegt für
die der angemeldete User / Betrieb keine Kompetenz hat, wird überprüft, ob eine
Melde-Bevollmächtigung vorliegt, |
| nach Prüfung der Bevollmächtigung, wird überprüft ob die Kompetenz des
Vollmachtgebers zum Ausführen der Aktion genügt, |
| er kann damit alle für den Vollmachtgeber erlaubten Melde-Aktionen unter seiner eigenen
BNR ausführen, |
| bei Meldungen wird die BNR des Bevollmächtigten protokolliert. |
| Besonderheiten bei den HIT-Clients
| IVR und Standard-HTML-Client sind nicht benutzbar, da als BNR in den Meldungen immer die
BNR des LOGON ergänzt wird, |
| beim HIT-Batch oder eigenen Clients muss nur die BNR für die einzelnen Meldungen in den
Daten geschickt werden. |
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Möglichkeiten der Anmeldung
Normale Anmeldung eines Betriebs
| Standard - Direkt mit eigener BNR und eigener PIN ohne Mitbenutzer |
| Mitbenutzer - Direkt mit eigener BNR und zugehöriger eigener
Mitbenutzer-Nummer und PIN zur Mitbenutzernummer |
Unternehmen (UN) für seine Betriebsstätte (BS)
| Variante A - Direkt mit BNR der BS und eigener PIN des UN |
| Variante B - Mit eigener BNR / PIN und BNR der BS als Mandant |
| Variante C - Mit eigener BNR / PIN und übertragen von Daten der BS,
also BS als BNR in den Meldungen |
Gesamt-Bevollmächtigter für den Vollmachtgeber (VG)
| Variante B - Mit eigener BNR / PIN und BNR der BS als Mandant |
| Variante C - Mit eigener BNR / PIN und übertragen von Daten der BNR
des VG, also VG-BNR in den Meldungen |
Melde-Bevollmächtigter für den Vollmachtgeber (VG)
| Variante C - Mit eigener BNR / PIN und übertragen von Daten der BNR
des VG, also VG-BNR in den Meldungen |
Hinweis
Durch die verschiedenen Formen der Vertretung und Bevollmächtigung muss begrifflich
und im Programm unterschieden werden zwischen:
| Logon-BNR - als Betriebsnummer des aktuellen Benutzers unter dessen
Kompetenz gerade gearbeitet wird |
| Melde-BNR / Melde-MBN - als Betriebsnummer und
Mitbenutzernummer der Person, die sich aktuell angemeldet hat und die als Melder mit
abgespeichert wird. |
Übersicht
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Logon-BNR |
Melde-BNR / MBN |
Standard |
eigene BNR |
eigene BNR / 0 |
Mitbenutzer |
eigene BNR |
eigene BNR / MBN |
Variante A |
BS |
UN / 0 oder MBN |
Variante B |
BS |
UN / 0 oder MBN |
Variante C |
UN |
eigene BNR / 0 oder MBN |
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