Rinderdatenbank-MeldungenTierbewegungen (Zu- und Abgänge)
AllgemeinDer Tierhalter ist gem. der Verordnung (EG) Nr. 820/97- ersetzt durch die Nr. 1760/2000 den Zu- und Abgang eines Rindes innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu melden. Korrektur einer Meldung
Achtung: Meldungen, die über ein Jahr in der Vergangenheit zurückliegen, können vom Tierhalter selbst nicht korrigiert werden! In diesem Fall müssen Sie sich an die zuständige Regionalstelle wenden. Hinweise zu den einzelnen FeldernKEY - Schlüssel-FelderAlle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. Wenn Sie Änderungen in Schlüssel-Feldern vornehmen wollen, dürfen Sie nicht einfach einen Wert ändern und Einfügen drücken, denn dann wird ein neuer Datensatz gespeichert und nicht der alte geändert. Sie müssen zunächst mit Suchen den alten Satz suchen und über die Funktion Storno löschen und anschließend mit geänderten Daten neu Einfügen. Regionalstellen können direkt die Funktion Ändern verwenden. BetriebsnummerDieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) ist die 12stellige Nummer, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde. Bei der Meldung wird automatisch die Betriebsnummer des angemeldeten Betriebs verwendet. Wenn Sie eine Anmeldung für ihren Mandanten vorgenommen haben, wird dessen Betriebsnummer für die Meldung verwendet. Veterinäre oder Regionalstellen können beliebige Betriebsnummern für die sie Kompetenz haben eintragen. BewegungsartDieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder Die zutreffende Bewegungsart ist aus zu wählen. Klicken Sie dazu das entsprechende runde Auswahlfeld an. Ohrmarkennummer (LOM)Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder Es werden von der Datenbank nur gültige Ohrmarkennummern akzeptiert. Die 10stellige Nummer der Ohrmarke ist vollständig einzugeben. Die Angabe "DE" für Deutschland ist der Nummer unmittelbar voranzustellen, z.B. DE1412345678. Ist das Tier mit einer Ohrmarke aus einem Mitgliedstaat der EU gekennzeichnet, ist die vollständige Nummer einschließlich der 2stelligen Länderabkürzung einzugeben, z.B. AT800703211 bei einer Ohrmarke aus Österreich oder FR2198256980 bei einer Ohrmarke aus Frankreich. Weitere Hinweise zu ausländischen Ohrmarken und ein Testprogramm finden Sie hier unter Codierung von Alpha-LOMs. Eine Abgangsmeldung ist nur möglich, wenn das Tier in Ihrem Bestand gemeldet ist. BewegungsdatumDieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder Das Bewegungsdatum ist in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben, z. B. 09.10.1999 Vor/NachbesitzerBei der Meldung mehrerer Handelspartner am selben Tag gibt die Reihenfolge der dargestellten Betriebsnummern im Lebenslauf eines Rindes nicht zwangsläufig den tatsächlichen Lebenslauf des Tieres wieder, da die konkrete zeitliche Abfolge aus Meldungen des gleichen Datums nicht ersichtlich wird. Mit dieser freiwilligen Meldung kann nun der direkte Handelspartner (abgebender Betrieb bei Zugangsmeldungen und übernehmender Betrieb bei Abgangsmeldungen) angegeben werden. Durch diese zusätzliche Angabe ist die korrekte Darstellung des Lebenslaufes möglich. Sollte bereits ein VVVO-Vorgang mit der Plausi 9019 erzeugt worden sein, muss dieser Vorgang nach Ergänzung des Nachbesitzer noch aktiv in der entsprechenden VVVO-Vorgangs-Maske bearbeitet werden, andernfalls bleibt der Vorgang bestehen.
MeldedatumDas Feld ist im Menü "Benutzer- und Programmprofil" zu aktivieren.
Hinweise zu den SchaltflächenEinfügenDie Schaltfläche dient zum Einfügen der Daten in der Zentrale. Um eine Meldung an die Zentrale Datenbank abzugeben, müssen Sie alle benötigten Felder füllen und dann diese Funktion drücken.
BestätigenWenn beim Einfügen der Daten Werte auftreten die unplausibel erscheinen und nur in Ausnahmefällen gültig sein könnten, erhalten Sie eine Nachfrage vom System mit der Aufforderung die zweifelhaften Werte entweder zu korrigieren oder nur wenn Sie wirklich sicher sind die bestehenden Werte zu bestätigen.
StornierenDie Schaltfläche dient zum Stornieren einer bereits in der Datenbank abgespeicherten Meldung. Geben Sie die Schlüsselfelder, das sind meist Ohrmarke und Datum nochmals ein und betätigen dann diese Funktion. Noch besser ist es sich die alte Meldung mit der Funktion Suchen zunächst an den Schirm zu holen und erst anschließend zu stornieren.
Maske leerenDie Schaltfläche dient zum Leeren aller Datenfelder auf der Eingabemaske. Das ist z.B. wichtig wenn Sie die Funktion Suchen benutzen wollen aber noch alte Werte angezeigt haben.
SuchenDie Schaltfläche dient zum Suchen und anzeigen von bereits in der Zentrale gespeicherten Datensätzen. Es genügt in der Regel die Ohrmarkennummer anzugeben. Alle Felder, die Werte enthalten, werden in die Suche einbezogen, wenn z.B. von einer anderen Meldung noch Werte in der Maske stehen, ist es oft sinnvoll, zuerst die Funktion Maske leeren auszuführen. Weitere Erläuterungen zu den angezeigten Daten finden Sie unter "Datenanzeige".
ÄndernDie Schaltfläche ist nur für Regionalstellen und Adressdatenverwaltungsstellen verfügbar und dient zum Ändern oder Bestätigen von Datensätzen. Es ist immer sinnvoll sich zunächst über die Funktion Suchen den bestehenden Datensatz anzuzeigen, anschließend ggf. Änderungen vorzunehmen und erst dann "Ändern" zu drücken.
DatenanzeigeWenn Sie eine Ohrmarke eingeben, Zu- oder Abgang anklicken und auf die Schaltfläche "Suchen" drücken, gelangen Sie zur Datenanzeige für die entsprechende Bewegungsmeldung. Wird nur die Schaltfläche "Suchen" gedrückt und Zu- oder Abgang gewählt erscheinen in der Tabelle unterhalb der Eingabe die 10 jüngsten Meldungen. Wenn keine Auswahl bei Abgangsart (Zu- oder Abgang) getroffen wird erscheint eine Kombination "Zugänge mit (sofern vorhanden) Abgängen". Zur Anzeige der aktuellen Zu- oder Abgangsmeldung mit Meldedatum, Betriebsnummer des Melders und Meldeweg erhalten Sie die entsprechenden Stammdaten des Tieres und Informationen zum vorherigen Halter bei einer Zugangsmeldung oder zum Übernehmer bei einer Abgangsmeldung. Bei einer Abgangsmeldung werden auch Informationen zum "Tierende" angezeigt, sofern das "Tierende" innerhalb eines Monats nach dem Abgang eintrat. Unter "Tierende" sind die Meldungen Schlachtung, Tod und Ausfuhr zusammen gefasst. Anzeige der StammdatenAnzeige bei ZugangEs werden die Stammdaten des zugegangenen Tieres angezeigt. Im einzelnen
werden angezeigt: Als weiterer Ausgabeblock wird die Betriebsnummer des unmittelbaren Vorbesitzers (Halters) sowie das Datum des Abgangs von diesem Betrieb und die Anschrift dieses Betriebes angezeigt. Sofern ein Tier mehrere Halter an einem Tag hatte, werden alle Halter an diesem Tag angezeigt, da der zentralen Datenbank nicht die Reihenfolge des Halterwechsels bekannt ist. Anzeige bei AbgangEs werden die Stammdaten des abgegangenen Tieres angezeigt. Im einzelnen
werden angezeigt: Als weiterer Ausgabeblock wird die Betriebsnummer des unmittelbaren Übernehmers (Halters) sowie das Datum des Zugangs auf diesem Betrieb und die Anschrift dieses Betriebes angezeigt. Sofern ein Tier mehrerer Halter an einem Tag hatte, werden alle Halter an diesem Tag angezeigt., da der zentralen Datenbank nicht die Reihenfolge des Halterwechsels bekannt ist. Zugehörige SchlachtdatenLiegt eine Schlachtmeldung oder eine Todmeldung (Verendung/Hausschlachtung) oder eine Ausfuhrmeldung zu diesem Tier in der zentralen Datenbank vor und ist das entsprechende Ereignis innerhalb eines Monats nach dem Abgang vom Betrieb erfolgt, so werden die entsprechenden Daten angezeigt. Angezeigt wird die Art der Meldung (Schlachtmeldung, Tod (Verendung/Hausschlachtung) oder Ausfuhr), aus der das "Tierende" resultiert. Daneben wird die Betriebsnummer des Schlacht- oder Ausfuhrbetriebes, das Datum der Schlachtung oder Ausfuhr angezeigt. Die Kategorie des Schlachtkörpers und das Schlacht- oder Lebendgewicht werden nur angezeigt, soweit das Gemeinschaftsrecht dies zulässt. Nach dem Gemeinschaftsrecht wie auch dem deutschen Recht darf nur bei männliche Tieren, die älter als 5 Monat sind dies angezeigt werden. Bei weiblichen Tieren beschränkt sich die Anzeige auf 6 und 7 Monate alte Tiere. Bei älteren weiblichen Tieren ist das Schlacht- oder ggf. das Lebendgewicht und die Kategorie für die Gewährung der Schlachtprämie nicht erforderlich. Weitere Informationen zu den Schachtdaten finden Sie in der Erläuterungen zur Meldungsübersicht.
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